Endspurt im Coburger Schlachthof-Prozess

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Ehemaliger Coburger SchlachthofFoto: Jochen Berger
Ehemaliger Coburger SchlachthofFoto: Jochen Berger

Die Angeklagten können mit Bewährungsstrafen rechnen: Staatsanwalt, Verteidigung und die Große Strafkammer des Coburger Landgerichts einigten sich noch vor Ende des sogenannten Schlachthofprozesses auf den Strafrahmen.

Normalerweise sei er kein Freund solcher Absprachen, betonte Vorsitzender Richter Gerhard Amend. Doch die Absprache sei möglich, "weil alle Angeklagten zu ihren Taten stehen". Der Hauptangeklagte, Geschäftsführer eines Fleischhandels, käme demnach mit zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldauflage davon, der ehemalige Leiter des Coburger Schlachthofs mit einem Jahr, die mitangeklagte Amtstierärztin mit einer Geldauflage von 90 Tagessätzen.


Plädoyer von Staatsanwalt Christian Pfab


Staatsanwalt Christian Pfab forderte in seinem Plädoyer die genannten Haftstrafen und eine Geldauflage von 100.000 Euro für den Hauptangeklagten. Es sei erwiesen, dass er in zahlreichen Fällen geschlachtete Rinder vor dem Wiegen habe trimmen lassen, um das Schlachtgewicht zu reduzieren. Damit habe er seine Lieferanten geschädigt - zu einem Gesamtbetrag von rund 615.000 Euro. Außerdem habe er für 79.000 Euro Fleisch als Lebensmittel verkauft, das aus nicht freigegebenen Rinderkeulen stammte.


Geschädigte können Verluste einklagen


Pfab forderte zusätzlich eine Geldauflage in Höhe von 100.000 Euro für den Angeklagten. Außerdem solle der Angeklagte den vermuteten Gewinn - 400.000 Euro - an die Staatskasse abtreten. Drei Jahre lang haben Geschädigte die Möglichkeit, ihre Verluste einzuklagen.


Bewährungsstrafe für ehemaligen Schlachthofleiter gefordert


Für den ehemaligen Schlachthofleiter forderte Pfab eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, für die Amtstierärztin eine Geldbuße von 2700 Euro. Beide hätten sich der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht.


Etliche Behörden haben versagt


Als strafmildernd wurde bei allen Angeklagten gewertet, dass die zuständigen Behörden ihnen die Taten leicht machten: "Etliche Behörden haben versagt und das mit fehlender Zuständigkeit gerechtfertigt", sagte Staatsanwalt Pfab. Das Landesamt für Landwirtschaft kontrollierte zwar, aber dies blieb ohne Wirkung. Dienst- und fachaufsichtlich fühlte sich lange Zeit niemand so recht für den Coburger Schlachthof zuständig.


Plädoyers der Verteidiger folgen



Am Vormittag sollen noch die Plädoyers der Verteidiger folgen und um 14 Uhr das Urteil.