Imran, Binnet. Fatima und Ülriyye (von links) haben Unterschlupf bei einem Freund gefunden. Sie leben dort in einem Zimmer. Ülriyye leidet unter schweren Angstzuständen und musste bereits notärztlich behandelt werden. Auch Fatima ist psychisch angeschlagen. Foto: privat
Die Davudovs flohen aus Aserbaidschan vor der Blutrache nach Deutschland. Für das Verwaltungsgericht Bayreuth war das kein ausreichender Fluchtgrund. Mitten in der Nacht wird die Familie abgeschoben. Nachbarn und Bekannte sind empört - und wollen etwas tun.
Um 4 Uhr morgens wurden sie aus dem Bett geholt und nach Aserbaidschan zurückgebracht. Alle Bemühungen von Imran Davudov und seiner Frau Ülriyye, sich zusammen mit ihren Kindern Fatima (11 Jahre) und Binnet (9) in Deutschland ein neues Leben aufzubauen, sind vorerst gescheitert.
Flüchtlingsfamilie am frühen Morgen aus den Betten geholt und abgeschoben
Zuletzt lebten sie in Lautertal im Landkreis Coburg - in einem Haus mit Sabine und Bernd Wicklein. "Wir haben nichts mitbekommen", erzählt Sabine Wicklein. Morgens hätten sie an der Tür der Davudovs geklingelt, aber niemand habe aufgemacht. "Erst abends haben sie sich aus Baku gemeldet, ihnen wurden ja die Handys weggenommen." Sie habe kein Verständnis für ein solches Vorgehen, ergänzt Sabine Wicklein. "Die haben über vier Jahre hier gewohnt und durften nicht arbeiten. Das ist eine Zumutung und unmenschlich." Besonders für die Kinder sei die Abschiebung ein traumatisches Erlebnis.
Familie fürchtete in Aserbaidschan um ihr Leben: "Positives Beispiel für gelungene Integration"
2015 waren die Davudovs nach Deutschland gekommen, weil sie um ihr Leben fürchteten. Sie haben Sprachkurse besucht, Imran hatte drei Arbeitsangebote und seine Frau hätte eine Ausbildung zur Konditorin absolvieren können. Die Tochter Fatima ist Schülerin am Gymnasium Ernestinum, Binnet besucht die Grundschule in Dörfles-Esbach und trainiert seit drei Jahren Fußball bei der Spielgemeinschaft von Oberlauter und Unterlauter. Sein Trainer Thorsten Stöhr lobt den Einsatz des Neunjährigen und das Engagement der gesamten Familie für den Verein und nennt sie "ein positives Beispiel für eine gelungene Integration".
Asylantrag wurde abgelehnt: Aserbaidschan gilt als sicher
Alles könnte gut sein. Doch Imran und Ülriyye Davudov erhielten keine Erlaubnis zu arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren. Ihr Antrag auf Asyl und die "Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft" wurden abgelehnt, der subsidiäre Schutzstatus nicht anerkannt und eine Klage gegen diesen Entscheid vom bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth abgewiesen. Was letztendlich bedeutet: Die Familie musste zurück nach Aserbaidschan. Freilich, das vorderasiatische Land gilt als sicher und auf den ersten Blick ist es nicht recht verständlich, warum die Familie von dort nach Russland und später nach Deutschland geflüchtet ist.
In Aserbaidschan existiert noch immer die Blutrache: Familie fürchtet Zorn ihrer Nachbarn
Aserbaidschan versteht sich laut Verfassung selbst als rechtsstaatliche und demokratische Republik. Dennoch existiert noch immer die Blutrache. Das musste auch Imran erleben und begründete damit seine Flucht. Sein Vater habe einen Nachbarn getötet, weil dieser Imrans Großvater umgebracht habe. Die Angst, selbst Opfer der Blutrache zu werden, veranlasste ihn 2012, mit Frau und Tochter Fatima das Land zu verlassen.
Traumatische Erlebnisse: Frau leidet unter Angstzuständen
Die Furcht vor Blutrache und Übergriffen durch Rechtsradikale hatten bei Ülriyye Davudova Angstzustände ausgelöst, weshalb sie sich in ärztliche Behandlung begab. Ihr Hausarzt bestätigte die Verletzungen. Es folgten Untersuchungen und Behandlung in der Helios-Fachklinik Hildburghausen sowie im Bezirksklinikum Obermain, Kutzenberg. Seit Dezember 2016 ist Ülriyye Davudova Patientin bei einem Coburger Facharzt für Nervenheilkunde und wird psychotherapeutisch durch die psychologische Psychotherapeutin Rita Orth-Franke betreut. Weil beide der Schweigepflicht unterliegen, können sie keine Auskunft zur Diagnose geben. Die Psychotherapeutin sagt nur so viel dazu: "Es ist menschenverachtend, wie da vorgegangen wird."
Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts: Gefahr der Blutrache nicht glaubhaft
Der Abschiebung war das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vorausgegangen. Die ärztlichen Bescheinigungen ergäben, so heißt es in der Urteilsbegründung, dass primär die Vorfälle in Moskau zum derzeitigen Zustand von Ülriyye Davudova geführt hätten, nicht die befürchtete Blutrache in Aserbaidschan.
Zudem gebe es auch in dem Heimatland der Familie ausreichend Behandlungsmöglichkeiten und Angehörige, die helfen könnten. Darüber hinaus konstatierte das Gericht, dass Imran Davudov die Gefahr der Blutrache nicht glaubhaft habe machen können. Außerdem gebe es in Aserbaidschan interne Schutzmöglichkeiten und die Chance, innerhalb des Landes vor eventueller Verfolgung zu flüchten. Die Übersetzerin Oksana Khachikyan, die die Davudovs seit vier Jahren begleitet, steht auch jetzt noch in Kontakt mit ihnen.
Auch die Tochter leidet unter Angstzuständen - Notarzt musste helfen
Sie weiß, dass die Familie bei einem Freund Unterschlupf gefunden hat und dort in einem Zimmer lebt. "Inzwischen leidet auch die Tochter Fatima unter schlimmen Angstzuständen", erzählt sie. Das habe in Deutschland schon angefangen und sei jetzt noch schlimmer geworden. Ülriyye Davudovas Zustand habe sich derart verschlechtert, dass kürzlich der Notarzt kommen musste, der sie mit Medikamenten ruhiggestellt habe.
Freunde aus Franken wollen sich mit Urteil nicht abfinden: Anwalt aus Nürnberg soll helfen
Rita Orth-Franke und ihr Ehemann Volkmar Franke wollen sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht abfinden. Sie stehen in Verbindung mit dem Nürnberger Anwalt der Davudovs. Nach dessen Angaben sei das Asylverfahren noch nicht rechtmäßig abgeschlossen (ohne rechtskräftigen Bescheid) und die Familie sei zu Unrecht vorzeitig abgeschoben worden. Deshalb habe er Klage wegen "Rechtswidrigkeit der Abschiebung" erhoben und "Antrag auf Rückholung" gestellt. Auch die Wickleins aus Lautertal und Binnets Sportverein wollen helfen.
Spendenaufruf für Familie
Es soll Spendengeld gesammelt werden, um die momentan mittellose Familie zu unterstützen und noch entstehende Anwaltskosten auffangen zu können. Spenden werden erbeten an das Pfarramt Unterlauter, VR-Bank Coburg-Sonneberg, IBAN: DE71 7836 0000 0007 1165 00, Kennwort: Familie Davudov.
Grundsätzlich erscheint es mir problematisch Stellungnahmen und Kommentare zu Sachverhalten abzugeben, die man nicht persönlich kennt. Das ist bei Angelegenheiten aus dem Asylverfahrensrecht in ganz besonderer Weise zu beachten und es erscheint nicht hilfreich, abweichende Ansichten vorschnell und oftmals auch zudem unbegründet mit der Verbalkeule "faschistoid" zu brandmarken. Ich gehe davon aus, daß das Verwaltungsgericht in Bayreuth den ihm unterbreiteten Fall der Familie Davudov hinreichend und sorgsam geprüft hat und schließlich am Ende dieser Prüfung zu einer für diese Familie rechtlich nachteiligen Entscheidung gekommen ist. Wenn eine gerichtliche Entscheidung dem Unterlegenen nicht einleuchtet oder auch schlicht nicht behagt, dann steht es ihm frei - soweit es zugelassen ist - gegen eine solche Entscheidung ein Rechtsmittel einzulegen. Das will die Familie Davudov offensichtlich ja auch tun und es bleibt abzuwarten, wie der bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Angelegenheit bewertet. Klar muß grundsätzlich aber auch sein, daß derjenige, dem kein Asylgrund zur Seite steht, dieses Land nach Aufforderung wieder zu verlassen hat und in der Tat kann es nicht darauf ankommen, ob jemandes Kinder nun zwischenzeitlich in einem Sportverein integriert sind oder hier zur Schule gehen genau so wenig wie es für das Asylverfahren von Belang ist, ob jemand als Antragsteller in einem Asylverfahren Kinder gezeugt hat oder zeugt, die hier zur Welt kommen, denn hier gilt nicht der Rechtsgrundsatz des ius soli wie er etwa im angelsächsischen Raum gilt. Auch kann es nicht darauf ankommen, ob Nachbarn, Arbeitgeber, Kirchen oder wer auch immer anderslautende Vorstellungen von einer entsprechenden Sachbehandlung haben, weil nicht sie sondern ausschließlich Gerichte in solchen Fragen letztverbindlich entscheiden und es hieße doch wohl das ganze Verfassungsgefüge über den Haufen zu werfen, wollte man anders denken. Also: es bleibt nur der, der auch einen Grund hat.
Ulrich_O
Warum muss es immer gleich "Asyl" sein? Kann man nicht einfach normal "einbürgern"? So krass dieser Fall hier auch klingen mag, aber wir können uns nicht um jede Fehde hier auf der Welt kümmern. Und da die Familie sich hier so präsentiert, kann das wohl nur heißen, dass auf größerer Distanz die "Rivalen" kein Interesse an einer Verfolgung haben.
Ich kann marwei nur beipflichten, er hat den Sachverhalt exakt beschrieben wie er nun mal ist. Ihn nur weil einigen wenigen verblendeten Gutmenschen seine Meinung nicht gefällt, als einen Faschisten zu verunglimpfen stellt eine grobe Beleidigung dar. Ich habe selbst als sogenannter Objektbetreuer für Asylbewerberunterkünfte gearbeitet, und weiß welche Methoden angewandt werden um sich Leistungen der deutschen Sozialsysteme zu erschleichen, obwohl von vornherein feststeht, dass keine Chance auf Asyl besteht. Wenn die ganzen Asylhelfer ihr Wirken auf die eigene Bevölkerung beschränken würde, wäre den vielen sozial Schwachen und Ausgegrenzten mehr geholfen, als ihr Engagement auf Wirtschaftsflüchtlinge zu verlagern, aber das ist ja wohl nicht so gesellschaftlich anerkannt. Ich kann nicht verstehen, warum diesen Leuten hier noch eine Plattform für ihre realitätsfernen Ansichten gegeben wird. Es stimmt mich jedoch zuversichtlich, dass sich die Meinung über diese Debatte zusehends der Realität anpasst, was Parlamentswahlen der einzelnen Länder wiederspiegeln.
das_ist_Q
Grenzt das nicht an Beleidigung? Man kann die Meinung von marwei teilen oder auch nicht, aber was daran ist bitte, wie Julius-eins schreibt, "faschistoid"? Dieser Begriff geht hier deutlich zu weit! marwei hat sich mit keiner Silbe ausländerfeindlich oder rassistisch geäußert. Eher im Gegenteil ist die Aussage lediglich, dass missbräuchlich genutztes Asylrecht "zuletzt den wirklichen Flüchtlingen, die Hilfe benötigen, schadet". Ob dieser Familie tatsächlich unabwendbare Gefahr droht, kann ich persönlich natürlich nicht beurteilen, aber es gab ein ordentliches rechtsstaatliches Asylverfahren und eine gerichtliche Prüfung mit dem Ergebnis, dass kein Asylgrund erkennbar ist. Es ist doch nur folgerichtig, dass dann entweder eine freiwillige Ausreise oder eben die Abschiebung erfolgen muss. Andernfalls kann man das Asylgesetz gleich ganz streichen und einfach alle einreisen und hierbleiben lassen; daran würde unsere freie Gesellschaft und unser Rechtsstaat aber in kürzester Zeit zerbrechen! Das Recht auf Asyl ist ein schützenwertes Gut, es kann jedoch nur auf Basis rechtsstaatlicher Anwendung erhalten bleiben und dazu gehört eben auch die Möglichkeit, Asylgesuche nach ordentlicher Prüfung abzulehnen. Insgesamt ist das ein schwieriges Thema zu dem man sehr unterschiedliche Meinungen haben kann und haben darf. Aber jemanden als "faschistoid" zu bezeichnen, nur weil dieser äußert, dass ohne Asylgrund die Ausreise bzw. Abschiebung erfolgen soll, ist meiner Meinung nach völlig unreflektiert, unsachlich, hetzerisch und erfüllt vielleicht sogar den Tatbestand einer Beleidigung...
kosto15
Unmenschlich und sehr traurig ..... geht einen unter die Haut ....... manchmal fragt man sich .......!
Grundsätzlich erscheint es mir problematisch Stellungnahmen und Kommentare zu Sachverhalten abzugeben, die man nicht persönlich kennt. Das ist bei Angelegenheiten aus dem Asylverfahrensrecht in ganz besonderer Weise zu beachten und es erscheint nicht hilfreich, abweichende Ansichten vorschnell und oftmals auch zudem unbegründet mit der Verbalkeule "faschistoid" zu brandmarken. Ich gehe davon aus, daß das Verwaltungsgericht in Bayreuth den ihm unterbreiteten Fall der Familie Davudov hinreichend und sorgsam geprüft hat und schließlich am Ende dieser Prüfung zu einer für diese Familie rechtlich nachteiligen Entscheidung gekommen ist. Wenn eine gerichtliche Entscheidung dem Unterlegenen nicht einleuchtet oder auch schlicht nicht behagt, dann steht es ihm frei - soweit es zugelassen ist - gegen eine solche Entscheidung ein Rechtsmittel einzulegen. Das will die Familie Davudov offensichtlich ja auch tun und es bleibt abzuwarten, wie der bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Angelegenheit bewertet. Klar muß grundsätzlich aber auch sein, daß derjenige, dem kein Asylgrund zur Seite steht, dieses Land nach Aufforderung wieder zu verlassen hat und in der Tat kann es nicht darauf ankommen, ob jemandes Kinder nun zwischenzeitlich in einem Sportverein integriert sind oder hier zur Schule gehen genau so wenig wie es für das Asylverfahren von Belang ist, ob jemand als Antragsteller in einem Asylverfahren Kinder gezeugt hat oder zeugt, die hier zur Welt kommen, denn hier gilt nicht der Rechtsgrundsatz des ius soli wie er etwa im angelsächsischen Raum gilt. Auch kann es nicht darauf ankommen, ob Nachbarn, Arbeitgeber, Kirchen oder wer auch immer anderslautende Vorstellungen von einer entsprechenden Sachbehandlung haben, weil nicht sie sondern ausschließlich Gerichte in solchen Fragen letztverbindlich entscheiden und es hieße doch wohl das ganze Verfassungsgefüge über den Haufen zu werfen, wollte man anders denken. Also: es bleibt nur der, der auch einen Grund hat.
Warum muss es immer gleich "Asyl" sein? Kann man nicht einfach normal "einbürgern"? So krass dieser Fall hier auch klingen mag, aber wir können uns nicht um jede Fehde hier auf der Welt kümmern. Und da die Familie sich hier so präsentiert, kann das wohl nur heißen, dass auf größerer Distanz die "Rivalen" kein Interesse an einer Verfolgung haben.
Ich kann marwei nur beipflichten, er hat den Sachverhalt exakt beschrieben wie er nun mal ist. Ihn nur weil einigen wenigen verblendeten Gutmenschen seine Meinung nicht gefällt, als einen Faschisten zu verunglimpfen stellt eine grobe Beleidigung dar. Ich habe selbst als sogenannter Objektbetreuer für Asylbewerberunterkünfte gearbeitet, und weiß welche Methoden angewandt werden um sich Leistungen der deutschen Sozialsysteme zu erschleichen, obwohl von vornherein feststeht, dass keine Chance auf Asyl besteht. Wenn die ganzen Asylhelfer ihr Wirken auf die eigene Bevölkerung beschränken würde, wäre den vielen sozial Schwachen und Ausgegrenzten mehr geholfen, als ihr Engagement auf Wirtschaftsflüchtlinge zu verlagern, aber das ist ja wohl nicht so gesellschaftlich anerkannt. Ich kann nicht verstehen, warum diesen Leuten hier noch eine Plattform für ihre realitätsfernen Ansichten gegeben wird. Es stimmt mich jedoch zuversichtlich, dass sich die Meinung über diese Debatte zusehends der Realität anpasst, was Parlamentswahlen der einzelnen Länder wiederspiegeln.
Grenzt das nicht an Beleidigung?
Man kann die Meinung von marwei teilen oder auch nicht, aber was daran ist bitte, wie Julius-eins schreibt, "faschistoid"? Dieser Begriff geht hier deutlich zu weit! marwei hat sich mit keiner Silbe ausländerfeindlich oder rassistisch geäußert. Eher im Gegenteil ist die Aussage lediglich, dass missbräuchlich genutztes Asylrecht "zuletzt den wirklichen Flüchtlingen, die Hilfe benötigen, schadet".
Ob dieser Familie tatsächlich unabwendbare Gefahr droht, kann ich persönlich natürlich nicht beurteilen, aber es gab ein ordentliches rechtsstaatliches Asylverfahren und eine gerichtliche Prüfung mit dem Ergebnis, dass kein Asylgrund erkennbar ist.
Es ist doch nur folgerichtig, dass dann entweder eine freiwillige Ausreise oder eben die Abschiebung erfolgen muss. Andernfalls kann man das Asylgesetz gleich ganz streichen und einfach alle einreisen und hierbleiben lassen; daran würde unsere freie Gesellschaft und unser Rechtsstaat aber in kürzester Zeit zerbrechen!
Das Recht auf Asyl ist ein schützenwertes Gut, es kann jedoch nur auf Basis rechtsstaatlicher Anwendung erhalten bleiben und dazu gehört eben auch die Möglichkeit, Asylgesuche nach ordentlicher Prüfung abzulehnen.
Insgesamt ist das ein schwieriges Thema zu dem man sehr unterschiedliche Meinungen haben kann und haben darf.
Aber jemanden als "faschistoid" zu bezeichnen, nur weil dieser äußert, dass ohne Asylgrund die Ausreise bzw. Abschiebung erfolgen soll, ist meiner Meinung nach völlig unreflektiert, unsachlich, hetzerisch und erfüllt vielleicht sogar den Tatbestand einer Beleidigung...
Unmenschlich und sehr traurig ..... geht einen unter die Haut ....... manchmal fragt man sich .......!