Was zwischen zunehmend barrierefreiem Urnengang und klaren Vorgaben beim Plakatieren auffällt.
Bunte Wochen stehen bevor. Bevor die Bäume bei irritierend milden Temperaturen verfrüht vielleicht verfrüht ausschlagen, wird es schon in dieser Woche an Laternenmasten und sonstigen mehr oder weniger geeigneten Stellen eine vermutlich heftige Plakatblüte geben. Die heiße Phase des Kommunalwahlkampfes hat begonnen, der Countdown für die Plakatierung läuft.
Ab Mitternacht erlaubt
Schon in der Nacht zum Mittwoch durften Großflächenplakate aufgestellt werden: ab 5. Februar um Mitternacht. Die üblichen Laternenplakate folgen wenig später: Ab Freitag, 7. Februar, 15 Uhr, ist diese Art der Werbung legal. Diese Regelung wurde gemeinsam "mit den politischen Parteien und Wählervereinigungen in Coburg festgelegt", erläutert David Schmitt als Pressesprecher der Stadt.
Besonders ehrgeizige Kandidaten haben plakatierend freilich längst losgelegt - allerdings nicht mit sogenannten Großflächenplakaten auf öffentlichem Grund, sondern auf vermieteten Plakatwänden.
Schon vor vier Wochen prangte das Gesicht eines zum Berufswechsel entschlossenen Neu-Politikers riesengroß auf derartigen Plakatwänden in der Stadt - damals freilich noch ohne Partei- oder Wählergruppierungs-Kennung, sondern lediglich mit einem plakativen Coburg-Slogan.
Während die Plakatierer dabei sind, letzte Vorbereitungen zu treffen, stellt sich freilich die Frage, ob diese Art der Werbung nicht vielleicht doch ein wenig an Bedeutung eingebüßt hat.
Schließlich ist die Wahlkampf-Maschinerie in den sozialen Netzwerken auch in Coburg längst auf Touren gekommen. Die Kandidaten posten eifrig - oder lassen posten.
Mancher Oberbürgermeister-Aspirant ist deswegen sogar zum Social-Media-Lehrling geworden und versucht, den richtigen Tonfall in den sozialen Netzwerken zu treffen, um die Wähler für sich zu gewinnen.