Kein Antragsteller - keine Raumordnungsverfahren. Und keine Raumordnung - kein Lückenschluss. So steht es beim Bahnverkehr zwischen Franken und Thüringen.
Die Chancen auf einen Lückenschluss im Bahnnetz zwischen Oberfranken und Südthüringen sind nicht mehr arg groß. Denn solange sich niemand findet, der den Antrag für ein Raumordnungsverfahren stellt, wird das Projekt nicht weiterkommen. Und wie Landrat Michael Busch (SPD) am Donnerstagabend im ÖPNV-Beirat für Stadt und Landkreis Coburg berichtete, wird sich der Freistaat Bayern nicht als Antragsteller betätigen - und der Landkreis Coburg schon gar nicht.
Da hilft es auch nichts, dass der Freistaat Thüringen finanzielle Mittel für Planungsleistungen zu einem Bahn-Lückenschluss im Haushalt vorgesehen hat. Denn gleichzeitig hat die Erfurter Landesregierung auch klar gemacht, dass aus ihrer Sicht die entscheidende Initiative für eine neue Bahnstrecke von Bayern ausgehen müsse.
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Ob man im Coburger Land mit einem solchen Vorstoß rechnen könnt, wollte deshalb Marita Nehring (ÖPNV-Beauftragte für Stadt und Landkreis Coburg) vom bayerischen Verkehrsministerium wissen. Die Aussage aus München liegt zwar noch nicht schriftlich vor, aber Nehring berichtete gestern im Ausschuss: "Das Ministerium sieht volkswirtschaftlich keinen Sinn." Und werde deshalb auch keinen Antrag auf ein Raumordnungsverfahren stellen.
Für den Landrat kamen die Infos aus München nicht überraschend. Busch verwies auf verschiedene Gutachten, mit denen nie ein echter Bedarf im Personenverkehr nachgewiesen werden konnte. Und über Güterverkehr, das stellte Michael Busch klar, "brauchen wir gar nicht zu reden". Der werde bei der Bevölkerung auf so großen Widerstand stoßen, dass das Projekt nie und nimmer zu verwirklichen sei. Gleiches gilt nach Buschs Meinung auch für eine infrage kommende Trasse durch das Lautertal.
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Wolfgang Weiß (Grüne) verwies auf die vielen Einpendler aus Thüringen ins Coburger Land. Da könne es sich schon lohnen, die Bahnlinien in Südthüringen und dem Coburger Land zu verbinden. Michael Busch sah als einzige Möglichkeit, dass - ähnlich wie einst beim Verkehrslandeplatz - eine eigens gegründete Gesellschaft den Antrag für ein Raumordnungsverfahren stellt. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass sich der Landkreis an so einer Gesellschaft finanziell beteiligen würde. Buschs Schlussfolgerung: "Irgendjemand muss den Antrag stellen. Aber diesen Jemand sehe ich im Moment überhaupt nicht." bk