In Coburg soll künftig eine Sicherheitswacht zur "Stärkung der öffentlichen Sicherheit" patrouillieren. Doch was darf die Sicherheitswacht und wofür ist sie da? Die Antworten auf diese und andere Fragen liefert inFranken.de in diesem Artikel.
- Coburg führt Sicherheitswacht zur "Stärkung der öffentlichen Sicherheit" ein
- "Prophylaktische Wirkung": das sind Aufgaben und Einsatzgebiete der Kräfte
- Kriterien, Ausrüstung und Befugnisse - "keine Hilfspolizei oder Bürgerwehr"
- Nach "schrecklicher Gewalttat" in Coburger Innenstadt - Antrag zugestimmt
Die Stadt Coburg will eine Sicherheitswacht einführen. In einer Sitzung am Montag (15. Mai 2023) hat der Verwaltungssenat dem Antrag zugestimmt, die Sicherheitswacht über einen Probezeitraum von fünf Jahren einrichten zu lassen. Die Diskussion um die Sicherheitswacht hat eine lange Geschichte. Im Zuge der "schrecklichen Gewalttat" (O-Ton der Stadt) in der Coburger Innenstadt im September 2022 hat diese dann aber ein Ende genommen. Damals attackierten zwei junge Erwachsene einen 55-jährigen Fußgänger. Im Bereich der Hutstraße hat sich unterdessen erst am vergangenen Sonntagmittag (14. Mai 2023) ein folgenschweres Gewaltverbrechen ereignet.
Sicherheitswacht in Coburg kommt: Aufgaben, Einsatzgebiete und Kriterien
Die Sicherheitswacht wird eingesetzt, um die "öffentliche Sicherheit und das bürgerliche Engagement" zu stärken. Die Einsatzkräfte sind dabei auch "als Ansprechpartner der Bürger vor Ort gedacht und sollen prophylaktische Wirkung entfalten", heißt es in der entsprechenden Beschlussvorlage der Stadt Coburg. Des Weiteren stelle die Sicherheitswacht "keine Hilfspolizei oder Bürgerwehr dar", ein eigenständiges Eingreifen solle nur in Notfällen erfolgen.
Zu den Einsatzgebieten zählen öffentliche Straßen und Parkplätze, Grünanlagen, Fußgängerbereiche, große Wohnsiedlungen, öffentliche Parkhäuser sowie Haltestellen oder Veranstaltungen "in Bezug auf Vandalismus, Ordnungswidrigkeiten und Straßenkriminalität". Die genauen Einsatzzeiten und -orte werden von der Polizei entschieden, "wobei die Kommune hier Anregungen geben kann". Der nächtliche Einsatz im Steinweg in Coburg wird jedoch von vornherein ausgeschlossen, "da dieser als Kriminalitätsschwerpunkt eingestuft ist".
Der Stadt zufolge handelt es sich bei der Sicherheitswacht um ein Ehrenamt mit pauschaler Entschädigung von acht Euro pro Stunde. Durchschnittlich beträgt die Einsatzzeit demnach pro Kopf zwischen zehn und 15 Stunden pro Monat. Wer das Amt ausführen darf, entscheidet die Polizei, wobei die Auswahl "in Zusammenarbeit mit der Stadt Coburg erfolgen muss". Die Kriterien seien Zuverlässigkeit, Volljährigkeit sowie eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung. Bei Eintritt gilt außerdem ein Höchstalter von 62 Jahren. Vor Antritt gibt es zudem eine 40-stündige Schulung durch die Polizei.
Ausrüstung und Befugnisse - was darf die neue Coburger Sicherheitswacht?
Die Sicherheitswacht sei nicht bewaffnet, "allerdings mit Reizgasspray ausgestattet", heißt es im Beschluss. "Die weitere Ausstattung besteht aus einer einheitlichen Dienstkleidung, Funkgerät, Taschenlampe, Dienstausweis und Erste-Hilfe-Set. Prinzipiell ist die Sicherheitswacht nicht angehalten, selbstständig einzugreifen, sondern die Polizei mittels Funk zu verständigen. Trotzdem hat die Sicherheitswacht einige Befugnisse, die über die "Jedermann-Rechte" wie die vorläufige Festnahme bei Straftatbezug hinausgehen.
Dazu gehört die "Befragung von Personen, das Anhalten und Festhalten von Personen, Identitätsfeststellungen, die Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Polizei und Kommune sowie das Erteilen von Platzverweisen". Bereits seit 2006 gibt es in Coburg einen Ordnungsdienst mit "fast identischen Aufgaben und Einsatzgebieten". Die beiden Institutionen unterscheiden sich lediglich in der Finanzierung und Einsatzzeiten - während der Ordnungsdienst von der Stadt organisiert und finanziert wird, ist die Sicherheitswacht der Polizei unterstellt, vom Freistaat finanziert und wird im Gegensatz zum Ordnungsdienst auch an Feiertagen und nachts eingesetzt.