Wohnungen oder Häuser, in denen Verbrechen wie ein Mord begangen wurden, können zum echten Immobilien-Albtraum werden. Doch eine neue Umfrage verrät: Nicht jeden Käufer schreckt das ab. Eine Frau aus Oberfranken war da ganz anderer Meinung.
Wohnen, wo einst ein Mord geschah? Das klingt gruselig, wäre aber für viele Menschen laut einer neuen Umfrage kein Problem. Insgesamt 40 Prozent der Menschen, die vom Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Internetportals Kleinanzeigen im Oktober befragt wurden, würden in ein sogenanntes Mörderhaus ziehen. Für eine Frau aus Oberfranken wurde dieses Szenario zu einem ganz realen Problem, das sogar vor Gericht landete.
Mehr als jeder Dritte (37 Prozent) schließt einen Einzug in ein solches Anwesen aus, 23 Prozent sind sich nicht sicher. Bundesweit wurden 2051 Menschen ab 18 Jahren online befragt. Die Umfrage ergab, dass es für 16 Prozent zumindest eine Rolle spiele, wie lange das Verbrechen zurückliegt. Insgesamt 32 Prozent der Befragten würden ausziehen, wenn sie im Nachhinein erfahren würden, dass in ihrem Haus oder ihrer Wohnung einmal ein Mord geschehen ist. 43 Prozent würden "auf keinen Fall" ausziehen.
Streit um Coburger Mörderhaus landete vor Gericht: Wer hat Recht bekommen?
Ebenfalls schnellstmöglich ausziehen wollte eine fränkische Immobilienkäuferin: Diese hatte 2018 ein Haus in Coburg erworben, aber erst im Nachhinein erfahren, dass in dem Gebäude im Jahr 1988 ein Doppelmord vorgefallen war. Eine Frau und ihr kleines Kind wurden darin umgebracht. Die Käuferin warf der Verkäuferin daraufhin "arglistige Täuschung" vor und klagte gegen den Immobilienvertrag. "Sie meinte, die Beklagte hätte auch ohne ausdrückliche Nachfrage auf den Doppelmord aus früheren Zeiten hinweisen müssen. [...] Das Haus sei schwer veräußerbar und sein Wert gemindert", erklären das Landgericht und Amtsgericht Coburg in einer gemeinsamen Mitteilung zum Fall des "Horrorhauses".
Doch das Coburger Gericht gab der Verkäuferin Recht, wies die Klage ab und erklärte die Entscheidung folgendermaßen: "Eine Pflicht, beim Verkauf eines Hauses ungefragt auf ein dort verübtes Verbrechen hinzuweisen, kann zwar durchaus bestehen. Dies gilt nach der Entscheidung des Landgerichts jedoch nicht zeitlich unbegrenzt, weil die Bedeutung dieses Ereignisses für eine Kaufentscheidung im Lauf der Zeit erfahrungsgemäß immer weniger wird." In diesem Fall waren seit dem Doppelmord mehr als 20 Jahre vergangen.
Zudem konnte der Verkäuferin auch keine Arglist nachgewiesen werden: Denn sie selbst hatte das Haus 2004 gekauft und ebenfalls erst im Nachhinein vom Verbrechen erfahren. "Nach eigenen Angaben machte das der Beklagten auch nichts aus. Vielmehr wohnte sie noch mehr als zehn Jahre in dem Anwesen, ohne sich über dessen Vergangenheit groß Gedanken zu machen", erklärte das Coburger Gericht dazu.
Umfrage zeigt: Männer machen Morde beim Immobilienkauf weniger aus
Zurück zur Umfrage: 40 Prozent der Befragten gaben dabei an, ein Mörderhaus zu kaufen, wenn sie dabei ein Schnäppchen machen könnten. Vor allem Männer lassen sich der Umfrage zufolge nicht von der Geschichte der Immobilie abschrecken, wenn sie dafür weniger Geld zahlen müssten. 53 Prozent der befragten Männer würden ein solches Haus erwerben. Bei den Frauen sind es nur 28 Prozent.
Wohnungen und Häuser, in denen ein Gewaltverbrechen verübt wurde, werden häufig zu einem günstigeren Miet- oder Kaufpreis angeboten. "In Fachkreisen spricht man von einem merkantilen Minderwert, der je nach Art, Schwere und zurückliegender Dauer des Verbrechens zwischen 10 und 100 Prozent des Immobilienwerts betragen kann. Es handelt sich dabei um eine Art psychologischen Abschlag", erklärt Jürgen Michael Schick, CEO der Berliner Michael Schick Immobilien GmbH & Co. KG, laut Mitteilung.
Wie abschreckend ein Gewaltverbrechen für Käufer sein kann, zeigt ein bekanntes Beispiel. Für das Haus des als "Kannibalen von Rotenburg" bekannt gewordenen Armin Meiwes fand sich trotz monatelanger Suche und drastischer Reduzierung des Kaufpreises kein passender Käufer. Das Haus brannte Mitte April ab. Meiwes hatte 2001 einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen. Verhaftet worden war der Computertechniker im Dezember 2002. Seine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt er in Kassel.
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