Das Bürgerbegehren in der Stadt Coburg gegen einen neuen Flugplatz ist nicht zulässig. Das hat am Dienstagnachmittag das Verwaltungsgericht entschieden.
Zum einen hatte das Bürgerbegehren gefordert, die Stadt solle "unverzüglich" aus der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg aussteigen. Doch das geht aufgrund vertraglicher Verpflichtungen erst zum 31. 12. 2025, "unverzüglich" im landläufigen Sinne sei also nicht möglich, stellte Landgerichtspräsident Boese als Vorsitzender der fünften Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuht fest. Die Fragestellung sei somit irreführend.
Zum zweiten sah die Kammer einen Verstoß gegen das sogenannte Koppelungsverbot. Das Bürgerbegehren hatte gefordert, statt eines Neubaus in Neida den Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene zu ertüchtigen. Doch damit seien den Bürgern andere Möglichkeiten verwehrt, sagte Boese: Sie könnten auch gegen einen AUsbau der Brandensteinsebene oder überhaupt gegen Verkehrslandeplätze sein.
Mit diesen Gründen hatte schon der Stadtrat im Oktober 2015 das Bürgerbegehren für nicht zulässig erklärt. Gegen diese Entscheidung hatten die Initiatoren Martina Benzel-Weyh, Klaus Hannweber und Klaus Klumpers geklagt.
MuendigerBuerger,
Ihre Einstellung zu Gunsten der Natur ist lobenswert. Sie sollten sich schnellstens den Bürgerinitiativen der Solar- und Windkraftgegner anschließen. Bei den Erneuerbaren wird trotz inzwischen energietechnischer Sinnlosigkeit ein weiterer Ausbau propagiert - die Geldgeilheit der Lobbyisten, der Verpächter, der Investoren und der Renditejäger zerstört die Natur. Dagegen ist der kleine Flugplatz eine nicht erwähnenswerte Petitesse.
Die Entscheidung mag rechtlich in Ordnung sein, verhindert aber letztlich keinen neuen Bürgerentsheid.
Aber vergessen wir nicht die äußerst fragwürdige Einberufung einer "Dringlichkeitssitzung", die doch wohl nur dazu dienen sollte, den bevorstehenden Bürgerentscheid auszuhebeln. Das ist der eigentliche Skandal, der auch durch den nachträglichen Stadtratsbeschluss nicht besser geworden ist.
Das Bürgerbegehren ist bzw. war nur ein Nebenkriegsschauplatz. Das Projekt Verkehrslandeplatz bei Neida wird im Planfeststellungsverfahren scheitern.
Ja so ist es halt. Recht und Gerechtigkeit sind mitunter zwei Paar Stiefel. Und noch ein weiser Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man ganz allein in Gottes Hand. Da bastle ich mir halt eine Satzung zurecht, die dann einen (vermutlichen) Volkswillen von vorneherein außer Kraft setzt. Vermutlicher Volkswille: Dieser Bürgerentscheid hätte ja auch zu Gunsten der Flugplatzfreunde ausgehen können.
Da haben Sie Recht!
Umso besser und wichtiger, dass bei dieser Klageabweisung endlich mal Recht und Gerechtigkeit deckungsgleich waren!