Mit Faustschlägen, Tritten ins Gesicht und in den Rücken sowie Würgen bis zur Atemnot hat ein 32-jähriger Mann aus Coburg im November des vergangenen Jahres seine Freundin traktiert. Nun wurde er zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Mit Faustschlägen, Tritten ins Gesicht und in den Rücken sowie Würgen bis zur Atemnot hat ein 32-jähriger Mann aus Coburg im November des vergangenen Jahres seine Freundin traktiert. Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Sachbeschädigung verurteilte ihn das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfram Bauer zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Außerdem muss der arbeitslose Mann 90 Stunden an gemeinnütziger Arbeit ableisten.
Es war im November des vergangenen Jahres, als es nach einer Trennung zwischen dem Angeklagten und seiner 21-jährigen Partnerin in der gemeinsamen Wohnung zu einer heftigen Auseinandersetzung kam. Mit roher Gewalt ging der Mann auf die Frau los, schlug, trat und würgte sie, bis sie keine Luft mehr bekam. Ein solcher brutaler Übergriff wiederholte sich ein paar Tage später.
Nur durch das Einschreiten seiner Stiefmutter ließ der Mann von seiner Freundin ab. Das Opfer verbrachte eine Nacht im Krankenhaus und litt in der Folge unter Kopfschmerzen.
Sie wollte die Anzeige zurückziehen
Im Zeugenstand machte die junge Frau allerdings einen seltsamen Eindruck, denn an die Taten wollte sie sich jetzt nicht mehr erinnern. "Eigentlich habe ich meine Anzeige zurückziehen wollen, dies ist aber nicht möglich gewesen", sagte sie. Über die beiden Vorfälle wüsste sie keine Details. "Es ist nicht so gewesen", sagte sie. Ihr Freund und sie hätten sich lediglich "hin und her gestritten". Richter Bauer versuchte es mit einer Eselsbrücke. "Hat er sie gewürgt?" Dies verneinte die arbeitslose Frau aus Bamberg.
Nach dieser Aussage zogen sich Gericht, Anwalt und Mandant zur Beratung zurück.
Nach dieser Pause räumte der Angeklagte die Taten dann im vollen Umfang ein und zeigte sich geständig: "Es stimmt so." Dies wurde durch die Aussage eines Hauptkommissars, durch Fotos der Verletzungen und ein Attest der Klinik bestätigt. Der Angeklagte betonte, er sei nicht so ein Ungeheuer, wie es dargestellt werde, und auch seine Freundin sei schon handgreiflich geworden. Beim Sambafestival habe sie ihm eine Platzwunde zugefügt.
Auf Gegenseitigkeit
Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und acht Monate auf Bewährung, der Verteidiger plädierte für ein geringeres Strafmaß. Richter Bauer setzte die Strafe von einem Jahr zu drei Jahren auf Bewährung aus. Strafmildernd wirkte sich das Geständnis aus, außerdem hat laut Bauer ein Opfer-Täter-Ausgleich stattgefunden. Täter und Opfer sind seit Januar dieses Jahres wieder ein Paar. Die Brutalität beruhe offensichtlich auf Gegenseitigkeit, so Bauer. Das Urteil nahmen die Parteien an.