Geflügelpestfälle häufen sich in mehreren Bundesländern und erfordern schnelles Handeln der Landwirte. Das Landratsamt Bayreuth informiert darüber, was wichtig ist.
Die Geflügelpest oder Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, auch Vogelgrippe genannt), ist eine häufig tödlich verlaufende Viruserkrankung bei Vögeln und zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Hühner und Puten sind besonders anfällig. In infizierten Geflügelbeständen kommt es innerhalb von wenigen Tagen unter anderem zu Benommenheit, Leistungsverminderung und massenhaftem Versterben der Tiere. Wildvogelarten tragen bedeutend zur Verbreitung der Infektion bei.
Aufgrund der dramatischen Ausbreitung der Vogelgrippe in mehreren Bundesländern sollten alle Geflügelhalter, und somit auch Hobbyhalter mit wenigen Hühnern, geeignete Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung eines Eintrags der Geflügelpest in ihren Geflügelbestand beachten:
Vermeidung des direkten Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln
Vermeidung des Erregereintrages durch Tränkewasser (Bach, Teich)
Vermeidung des Erregereintrages durch Personen, Gerätschaften, Einstreu
Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und der Personalhygiene
Derzeit besteht in Oberfranken noch keine Aufstallungspflicht. Zur Vorbereitung sollten sich jedoch alle Geflügelhalter über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren. Eine Aufstallung kann in geschlossenen Ställen erfolgen oder unter Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge wie Flugkot gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Wichtiger Hinweis: Alle Geflügelhaltungen, auch Kleinstbestände mit zwei bis drei Hühnern, müssen beim Veterinäramt angezeigt werden. Eine unterbliebene Anzeige kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Auf der Internetseite des Landratsamtes Bayreuth sind weitere Informationen und Formulare bereitgestellt.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.