Trockenheit in Oberfranken: Nächster Landkreis verbietet Wasserentnahme

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Trotz Regen in manchen Teilen Frankens hat die Hitze der vergangenen Woche ihre Spuren hinterlassen: Schon in drei Landkreisen gilt mittlerweile ein Verbot der Wasserentnahme aus sämtlichen Gewässern.

Update vom 7. Juli 2025: Nach Bamberg und Forchheim - auch Kreis Bayreuth verbietet Wasserentnahme

Das Wetter in Franken präsentiert sich in dieser Woche zwar deutlich kühler und regnerischer als zuletzt - dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten. Aufgrund der Hitze und der anhaltenden Trockenheit in der vergangenen Woche hatten schon die Landkreise Bamberg und Forchheim ein Verbot der Wasserentnahme aus sämtlichen Gewässern erlassen.

Diesem Beispiel folgt nun auch der Kreis Bayreuth: Wie das Landratsamt mitteilt, sei dort nun vom 8. Juli bis zum 30. September die Entnahme von Wasser "aus allen Oberflächengewässern der zweiten und dritten Ordnung in allen Gemeinden des Landkreises Bayreuth" untersagt.

Ausnahmen: Unter diesen Umständen darf Wasser entnommen werden

Es gibt jedoch Ausnahmen: Das Verbot gelte nicht, wenn zuvor eine Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde und auch die Entnahme mit Eimern und Gießkannen oder zur unmittelbaren Gefahrenabwehr sei nach wie vor erlaubt.

Erstmeldung vom 3. Juli 2025: Oberfränkische Landkreise verbieten Wasserentnahme - hier drohen Bußgelder

Bereits in den vergangenen Tagen hatte die anhaltende Trockenheit und Hitze in Franken für besondere Maßnahmen gesorgt. Nachdem der Deutsche Wetterdienst die Region Bamberg am Dienstag (1. Juli 2025) in die höchste Kategorie der Waldbrandgefahr eingestuft hatte, kündigte die Regierung von Oberfranken zuletzt die Fortsetzung von Beobachtungsflügen zur Waldbrandüberwachung an.

Wie die Landratsämter Bamberg und Forchheim am Donnerstag (3. Juli 2025) mitteilen, ist nun auch die Wasserentnahme aus sämtlichen Flüssen und anderen Gewässern in den entsprechenden Landkreisen verboten. Es bestehe sonst die Gefahr, "die Grenzen des ökologischen Gleichgewichts zu überschreiten und dadurch erheblichen Schaden anzurichten". 

Landratsamt Bamberg verbietet Wassernentnahme aus Flüssen - "aktuell nicht mehr zulässig"

"In längeren Trockenperioden steigt der Nutzungsdruck auf Fließgewässer durch Anlieger und Eigentümer von Gewässergrundstücken deutlich an", heißt es vonseiten des Landratsamts Bamberg. Derzeit sind demnach "nahezu alle Gewässerabschnitte im Landkreis Bamberg als sehr niedrig geführt eingestuft".

"Bei solchen Niedrigwasserständen können Wasserentnahmen die Gewässer, ihre Ufer sowie die darin lebenden Tiere und Pflanzen erheblich beeinträchtigen", erklärt das Landratsamt. "Aus diesem Grund ist die Entnahme von Wasser zur Bewässerung im Rahmen des sogenannten Anliegergebrauchs aktuell nicht mehr zulässig und verboten", heißt es weiter.

Auch Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme sind demnach dazu "verpflichtet, die Mindestwasserführung des Gewässers zu berücksichtigen". Bei den derzeitigen Niedrigwasserständen sei daher auch für sie eine Wasserentnahme untersagt. Die aktuellen Wasserstände an größeren Flüssen können demnach unter www.nid.bayern.de oder www.gkd.bayern.de abgerufen werden.

"Sämtliche Wasserentnahmen vorerst einstellen": Landratsamt Forchheim verweist auf gesetzliche Vorgaben  

Auch das Landratsamt Forchheim weist aktuell auf die Problematik der Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen während der trockenen und warmen Jahreszeit hin. Besonders bei Entnahmen aus kleinen Bächen und Gräben bestehe die Gefahr, "die Grenzen des ökologischen Gleichgewichts zu überschreiten und dadurch erheblichen Schaden anzurichten". Das Landratsamt mahnt daher "im Interesse des Gewässerschutzes" zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Demnach dürfen auch Eigentümer sowie Anlieger Wasser nur in einem bestimmten Rahmen entnehmen. Dabei sei zu beachten, dass das Wasser nur für den eigenen Bedarf genutzt werden darf, "wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen des Gewässers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung oder andere Beeinträchtigungen entstehen". Bei den aktuellen niedrigen Wasserständen sei jedoch bereits "jede Wasserentnahme problematisch und kann die Ökologie der Gewässer erheblich schädigen, etwa durch Fischsterben oder austrocknende Bäche".

Deshalb fordert das Landratsamt dringend dazu auf, "sämtliche Wasserentnahmen vorerst einzustellen". Zudem seien "alle unerlaubten Einbauten im Gewässer, die ohne Genehmigung zum Zwecke des Aufstauens errichtet wurden, umgehend zu entfernen". Verstärkte Kontrollen sind demnach geplant. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften mit "empfindlichen Bußgeldern" geahndet werden. Zudem behalte man sich vor, kostenpflichtige Anordnungen zu erlassen und Zwangsgelder zu verhängen, um den Schutz der Gewässer sicherzustellen. Weitere Nachrichten aus Bamberg und Forchheim findet ihr in unseren jeweiligen Lokalressorts.