Das Landratsamt Bayreuth hebt die Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest auf. Die gesetzlichen Vorgaben bleiben jedoch bestehen.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bayreuth vom 10. Dezember 2021 zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen in Verbindung mit der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest, dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Landkreis Bayreuth wird mit Wirkung ab dem 2. Oktober 2025 aufgehoben.
Das Veterinäramt für den Landkreis Bayreuth weist auf Folgendes hin:
- Die gesetzlichen Vorgaben für Geflügelhaltungen, Geflügelausstellungen und -märkte sowie die für den Handel mit Geflügel geltenden Grundregeln der Biosicherheit sind weiterhin einzuhalten.
- Die vom Friedrich-Loeffler-Institut empfohlenen Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleintierhaltungen sind zu beachten.
- Im Falle einer Veränderung des Geflügelpestgeschehens kann erneut eine Festlegung von speziellen Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich werden.
- Geflügelausstellungen bzw. -märkte sind vorab beim Landratsamt Bayreuth anzuzeigen. Das dafür notwendige Formular sowie Hinweise auf die für Geflügelausstellungen und -märkte geltenden Grundregeln sind auf der Homepage des Landkreises zu finden.
- Die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist vor Aufnahme der Tätigkeit beim Landratsamt Bayreuth anzuzeigen. Das dafür zu verwendende Formular sowie Hinweise auf die für Geflügelhaltungen geltenden Grundregeln der Biosicherheit sind auf der Homepage des Landkreises bereitgestellt.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.
Vorschaubild: © Felix Kästle (dpa)