An Verhandlungstag Nummer 40 betonte die Verteidigung des Angeklagten: Bei dem ärztlichen Termin der Hauptbelastungszeugin bei Heinz W. habe es sich um eine Untersuchung in einer "sehr frühen Phase einer wissenschaftlichen Idee gehandelt".
Der Angeklagte selbst merkte an, "korrekt gewesen wäre Synopsis - eine Zusammenfassung von Gedanken". In Bezug auf eine andere junge Frau - ein mögliches Opfer des Mediziners - sagte der Angeklagte auf Nachfrage: Ihr gegenüber sei ebenfalls "nie von einer Studie gesprochen" worden. Dies sei erst durch die Presseberichterstattung in den Raum gestellt worden.
Verteidiger Klaus Bernsmann sprach von einem "vorschnellen Aufgreifen" des Begriffes "Studie".
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Heinz W. insgesamt zwölf junge Frauen betäubt und sich während "vorgetäuschter Untersuchungen" an ihnen vergangen haben soll. In zwei Fällen soll er Klinik-Mitarbeiterinnen "unter dem Vorwand der Teilnahme an einer Studie über Beckenvenenthrombosen für die Durchführung einer Ultraschalluntersuchung" gewonnen haben, wie es in der Anklageschrift heißt.
Es folgt ein ausführlicher Bericht auf infranken.de.
juristische Feinheiten. Was der Kerl den Frauen angetan hat, ist doch unstrittig. In dubio pro reo gilt da doch schon lange nicht mehr, da ein Zweifel ja gar nicht mehr vorliegt. Ab in den Bau, möglichst lange, und ein kleiner Tipp an die neuen "Kollegen".
Es ist unerträglich. Wenn man schon Sch...e baut, sollte man zumindest noch soviel Stolz besitzen, dazu zu stehen. Ob jetzt gegenüber den Frauen der Begriff Studie verwendet wurde oder nicht ist doch völlig irrelevant. Die vorgenommen "Handlungen" waren medizinisch nicht erforderlich, und die Zustimmung der Frauen lag nicht vor. Ergo waren sie unzulässig!
.....da stimme ich Ihnen voll und ganz zu.!!!
... "sehr frühen Phase einer wissenschaftlichen Idee gehandelt"...
Ich frage mich, wie der Herr Doktor das Sexspielzeug, das er in dieser frühen Phase seiner Ideen verwendet hat, abgerechnet hat.
Auf Klinikkosten?
... sucht. Muss der Herr Doktor nicht die Erlaubnis der Frauen einholen für die Durchführung dieser Art von Studien. Warum hat er nicht die Studien an seiner Frau oder Tochter durchgeführt; der ehrenwerte und angesehene Hr. Doktor? Für mich ist eine Frage entscheidend, gab es Einwilligungen der Frauen für die Art und Dokumentation der "wissentschaftlichen Studien"? Wenn nein, ab in die JVA Straubing.