Verteidigung im Chefarzt-Prozess: von genehmigter Studie war nie Rede

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Der Angeklagte Heinz W. (rechts) mit Dieter Widmann, einem seiner drei Verteidiger, im Landgericht Bamberg. Foto: Ronald Rinklef
Der Angeklagte Heinz W. (rechts) mit Dieter Widmann, einem seiner drei Verteidiger, im Landgericht Bamberg. Foto: Ronald Rinklef

An Verhandlungstag Nummer 40 betonte die Verteidigung des Angeklagten: Bei dem ärztlichen Termin der Hauptbelastungszeugin bei Heinz W. habe es sich um eine Untersuchung in einer "sehr frühen Phase einer wissenschaftlichen Idee gehandelt".

Der Angeklagte selbst merkte an, "korrekt gewesen wäre Synopsis - eine Zusammenfassung von Gedanken". In Bezug auf eine andere junge Frau - ein mögliches Opfer des Mediziners - sagte der Angeklagte auf Nachfrage: Ihr gegenüber sei ebenfalls "nie von einer Studie gesprochen" worden. Dies sei erst durch die Presseberichterstattung in den Raum gestellt worden.

Verteidiger Klaus Bernsmann sprach von einem "vorschnellen Aufgreifen" des Begriffes "Studie".

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Heinz W. insgesamt zwölf junge Frauen betäubt und sich während "vorgetäuschter Untersuchungen" an ihnen vergangen haben soll. In zwei Fällen soll er Klinik-Mitarbeiterinnen "unter dem Vorwand der Teilnahme an einer Studie über Beckenvenenthrombosen für die Durchführung einer Ultraschalluntersuchung" gewonnen haben, wie es in der Anklageschrift heißt.

Es folgt ein ausführlicher Bericht auf infranken.de.