Tödlicher Unfall hat gerichtliches Nachspiel

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Das Archivbild von Ronald Rinklef zeigt den Unfallort am Nachmittag des 12. September 2010 im Landkreis Bamberg, wo ein 51-jähriger Radfahrer ums Leben.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen jungen Autofahrer erhoben. Er saß am 12. September 2010 volltrunken am Steuer eines Fahrzeugs, das bei Stegaurach von der Fahrbahn kam und einen 51-jährigen Radfahrer erfasste.

Der tragische Unfalltod eines Radfahrers (51) am 12. September 2010 bei Stegaurach (Landkreis Bamberg) wird Gegenstand einer öffentlichen Hauptverhandlung sein, die voraussichtlich vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Bamberg statt findet. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Bamberg hat Anklage gegen den 20-jährigen Fahrer des Autos erhoben, das den Radfahrer erfasst hat.

Der junge Mann wird sich wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen.

Er saß den Ermittlungen zufolge volltrunken am Steuer, als der Wagen in einer Linkskurve der Kreisstraße 21 zwischen Höfen und Waizendorf von der Fahrbahn abkam, auf den Radweg geriet und den Radfahrer erfasste. Die Blutprobe beim Unfallfahrer ergab mehr als drei Promille.

Leitender Oberstaatsanwalt Bardo Backert sagte im FT-Gespräch, dass nur eine öffentliche Hauptverhandlung diesem gravierenden Vorfall gerecht werde. Für seine Behörde habe sich zu keinem Zeitpunkt die Frage gestellt, ob der Unfalltod des Radfahrers auf dem Weg eines Strafbefehls geahndet werden könnte. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

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