Streit um illegal gefällte Pappeln an der Nordflur

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Das Archivbild mit Baureferent Michael Ilk zeigt einen Teil der Baumstämme, die der damalige Eigentümer des Aufseßhöfleins (Hintergrund) ohne Genehmigung fällen ließ. Das Bußgeld dafür will Assad Wasel nicht zahlen. Foto: Barbara Herbst
Das Archivbild mit Baureferent Michael Ilk zeigt einen Teil der Baumstämme, die der damalige  Eigentümer des Aufseßhöfleins (Hintergrund) ohne  Genehmigung fällen ließ. Das Bußgeld dafür will  Assad Wasel  nicht zahlen. Foto:   Barbara  Herbst

Weil er 15 große Pappeln am Einzeldenkmal Aufseßhöflein umlegen ließ, soll dessen vormaliger Besitzer ein Bußgeld zahlen. Dazu ist er aber nicht bereit. Er behauptet, die Bäume wären eine Gefahr für die Umgebung gewesen.

Von Ende 2007 bis Ende 2011 war Assad Wasel (55) Besitzer des barocken Aufseßhöfleins in der Nordflur. Viel Freude hatte der Heilpraktiker aus Höchstadt/Aisch (Lkrs. Erlangen-Höchstadt) mit dem Kleinod nicht. Er fühlte sich von den Vorstellungen und Vorgaben der Stadt wie der Denkmalpflege gegängelt und ausgebremst und warf den Behörden vor, sie würden verlangen, dass er überflüssige und unsinnige Schritte finanziere.

Deshalb verkaufte er das Kleinod auch schnellstmöglich wieder. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Wahl-Mittelfranken und den Behörden gab es auch in Sachen Naturschutz. Ein Prozess am Amtsgericht machte dies offenkundig.

Im Sommer 2011 ließ Wasel 15 große Pappeln fällen, die zwischen dem barocken Aufseßhöflein und der Kleingartenanlage am Gleisdreieck standen - ohne Genehmigung.
Die Stadt reagierte mit einem Bußgeldbescheid über 4800 Euro. Wasel erhob dagegen Einspruch, so dass es zu einer öffentlichen Verhandlung und Beweisaufnahme mit etlichen Zeugen kam.

Es dürfte nicht der letzte Gerichtstermin in dieser Sache gewesen seien. Denn der Höchstadter kündigte noch im Sitzungssaal an, dass er das Urteil von Einzelrichterin Kerstin Schorn anfechten wird. Sie kam zu dem Schluss, dass der Bußgeldbescheid zu Recht ergangen ist. Wasel habe nicht nur gegen die Baumschutzordnung der Stadt verstoßen, sondern auch gegen das Bundesnaturgesetz: Die Bäume fielen während der Brutzeit der Vögel. Die Richterin gestand dem 55-Jährigen allerdings nachvollziehbare Motive zu und verringerte die Geldbuße daher auf 3600 Euro.

Wasel ging es angeblich vor allem um die Sicherheit der Nachbarn aus der Kleingartenanlage am Gleisdreieck. Wiederholt hätten sie sich bei ihm als dem neuen Eigentümer des Schlösschens beklagt, dass Äste bei ihnen gelandet seien. Auch spielende Kinder wären gefährdet gewesen, verteidigte sich Wasel.

Vertreter der Stadt bestätigten dies als Zeugen im Prinzip. Die Gefahr ging nach ihren Angaben von Totholz in den Kronen aus, weil die Bäume jahrzehntelang nicht mehr gepflegt worden seien. Sie betonten freilich auch, ein fachmännischer Rückschnitt hätte genügt, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Dazu war Wasel aufgefordert gewesen. Die von ihm beantragte Fällung der Pappeln, von denen einige 75 bis 100 Jahre alt gewesen sein sollen, hatte die Stadt ausdrücklich abgelehnt.

Darüber hätte man im Einzelfall reden können, wenn sich während der Baumpflege-Arbeiten massive Schäden und Zweifel an der Standsicherheit herausgestellt hätten, gab ein Fachmann aus dem städtischen Gartenamt im Zeugenstand zu verstehen.

Doch darauf ließ sich Wasel nicht ein. Statt die Kronen kräftig stutzen zu lassen, ließ er die Bäume von einer Firma umlegen. Alles andere wäre aus seiner Sicht hinausgeworfenes Geld gewesen, weil in ein paar Jahre erneut Pflegemaßnahmen nötig gewesen wären. Pappeln seien keine wertvollen Gehölze und ab einem gewissen Alter eine Gefahr, beharrte er auf seinem Standpunkt. Außerdem hätten sie für den Park, den er nach der Sanierung um das Einzeldenkmal hätte anlegen wollen, sowieso weichen müssen.

Rückendeckung bekam Wasel von zwei Nachbarn. Der Vorsitzende des Kleingartenvereins und ein Mitglied, dessen Parzelle nur durch einen Wassergraben getrennt an das Grundstück des Aufseßhöfleins angrenzt, zeigten sich erleichtert und froh, dass die Pappeln weg sind. "Er war der Einzigste, der 'was gemacht hat", sagte der Schrebergärtner wörtlich. Beide Männer berichteten, dass schon zu den Zeiten, als das Einzeldenkmal noch der Familie Leumer gehörte, immer wieder große Äste heruntergefallen wären und auch Schaden an Hütten und Zäunen angerichtet hätten.

Wasel machte in der Hauptverhandlung aus seinem Herzen keine Mördergrube. Er ließ erkennen, dass er mit der eigenmächtigen Fällaktion ein Bußgeld bzw. einen Prozess in Kauf genommen hat. Ihm sei das Leben der Nachbarn und spielender Kinder wichtiger als die Pappeln. Weil er sich im Recht fühlt, will er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen und "keinen Cent" zahlen.