Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren Radentscheid für zulässig erklärt. Damit rückt eine Abstimmung über die Radfahrer-Initiative näher.
Große Freude bei den Initiatoren für das Bürgerbegehren Radentscheid
Bamberg. Über 6500 gültige Unterschriften hat die Gruppe gesammelt und bei der Stadt eingereicht. Nun steht fest: Das von den Bürgern beantragte Begehren hat die Mindestzahl der nötigen Unterschriften erreicht, und es ist in der großen Mehrheit der angestrebten Ziele auch rechtlich zulässig.
Das bedeutet: Mit dem Beschluss im Stadtrat könnte aus dem Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid werden. Es könnte also zu einer Abstimmung unter den über 50000 wahlberechtigten Bambergern kommen könnte.
Das ist zumindest das Ziel, mit dem Hader und Co. angetreten sind und das sie auch nach der Stadtratssitzung am Mittwoch verfolgen. "Auf einen Kuhhandel lassen wir uns nicht ein", sagte Christian Hader, einer der Initiatoren. Ein Entgegenkommen von Seiten der Stadt habe man in der vergangenen Zeit kaum gespürt.
Vor einer endgültigen Entscheidung wollen die Macher des Begehrens allerdings erst das Gutachten prüften, das die Stadt in Auftrag gegeben hatte, um die komplexe Frage der Zulässigkeit von zehn Einzelzielen zu klären. Man muss wissen: Es gibt der Initiative nicht in allen Punkten recht.
Rechtsanwalt Gernot Schiller hat in seiner Bewertung festgestellt, dass sieben der zehn Ziele die rechtlichen Bedingungen erfüllen, die an einen Bürgerentscheid geknüpft sind. So sieht das Gesetz unter anderem vor, dass ein Bürgerbegehren nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises beantragt werden darf.
Unzulässig sind aus Sicht von Schiller Ziel 1 "Fahrradstraßen für mehr Sicherheit im Verkehr", Ziel 4 "Mehr Disziplin im Straßenverkehr für eine gegenseitige Akzeptanz und Ziel 7 "Grüne Welle für den Umweltverbund", weil sie zum übertragenen Wirkungskreis gehören und im ersten Fall sogar gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
Über alle anderen Bestandteile des Bürgerbegehrens könne dagegen abgestimmt werden, lautet die Einschätzung des Gutachters.
Wie werden die Macher des Gutachtens nun entscheiden? Kann die Stadt auf dem Verhandlungswege einer teueren und bindende Abstimmung möglicherweise doch noch vermeiden, indem sie den Wünschen entgegenkommt? Und wie beurteilen die Stadtratsfraktionen das Ergebnis der rechtlichen Prüfung?
Einen ausführlichen Bericht über die Stadtratssitzung und einen Kommentar lesen Sie
hier.