Der Umweltsenat einigte sich auf den schrittweisen Verzicht des umstrittenen Pflanzenschutzmittels bis 2023.
Das Verbot des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat auf den landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Bamberg soll kommen - allerdings schrittweise, und noch ist der Beschluss nicht endgültig.
"Wir können nur Empfehlungen an den Finanzsenat aussprechen, der die Verträge verhandelt", stellte der Zweite Bürgermeister Christian Lange (CSU) im Umweltsenat klar. Der Finanzsenat tagt am kommenden Dienstag, 25. September. Da sich die Fraktionen im Umweltsenat einigten, ist eine erneute Zustimmung zum schrittweisen Verbot aber wahrscheinlich.
Kompromiss
Etwa 170 landwirtschaftliche Pachtverträge hat die Stadt, beziehungsweise haben die Stiftungen abgeschlossen - alle mit unbefristeter Laufzeit. Ein Eingriff in die Verträge ist nicht möglich, die Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei Jahre.
Als "Kompromiss zwischen Bestands- und Umweltschutz" schlug die CSU-Fraktion um Sprecher Markus Huml folgenden Beschluss vor, der dann auch einstimmig angenommen wurde: Das Immobilienmanagement der Stadt tritt bis Ende 2020 mit den Pächtern in Kontakt, mit dem Ziel, neue Verträge ab 1. Januar 2023 mit dem vollen Verzicht auf die Verwendung von Glyphosat auszuhandeln. Falls die Pächter nicht zustimmen, werden die Verträge fristgerecht gekündigt. Die Frist hat den Hintergrund, dass die EU-Kommission im Dezember 2017 einer Zulassung des Mittels für weitere fünf Jahre zustimmte, also bis Dezember 2022. Den Pächtern soll laut Beschluss aber nahegelegt werden, bereits jetzt freiwillig auf die Verwendung von Glyphosat zu verzichten. Neue Pachtverträge sollen ab sofort eine Klausel enthalten, die den Verzicht auf Glyphosat festlegt.
"Wir hätten es gerne etwas strenger und schneller, aber Politik heißt, Kompromisse einzugehen", erklärte Sebastian Niedermaier die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Vorschlag der CSU. Auch für die GAL-Fraktion sollte es schneller gehen: "Mehr als 100 Kommunen in Deutschland haben bereits ein Verbot erwirkt, in Österreich sind es schon über 500", sagte GAL-Umweltsprecherin Gertrud Leumer. "Wir müssen aufpassen, dass wir nicht die Letzten sind, die Glyphosat verbieten. Das wäre peinlich für die Gärtnerstadt Bamberg."
SPD und GAL hatten den Antrag gestellt, der ursprünglich zwei Varianten vorsah: Den Abschluss einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Landwirte zum sofortigen Verzicht mit Androhung der Vertragskündigung oder die Kündigung der Verträge innerhalb der Zweijahresfristen. Der Antrag wurde bereits Anfang Mai behandelt und in eine zweite Lesung verwiesen.
Städtische Betriebe vezichten
Garten- und Friedhofsamt der Stadt Bamberg sowie die städtischen Entsorgungs- und Baubetriebe verzichten bereits auf die Verwendung von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln. Auch alle Fremdfirmen, die Arbeiten für die Gartenarbeiten für die Stadt erledigen, verzichten auf die Chemikalie, die unter anderem in Verdacht steht, krebserregend und einer der Gründe für das Insektensterben zu sein.
Warum erst 2013?? Die Kündigungsfrist der Pachtverträge beträgt doch nur 2 Jahre.
Herr Huml erklärt es damit, dass Glyphosat von der EU-Kommission bis Ende 2022 weiterhin zugelassen wurde und vergisst dabei zu erwähnen, dass dies nur auf Grund einer selbstherrlichen Entscheidung seines Parteikollegen und Ex-Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt geschehen konnte. Außerdem steht es der Stadt als Besitzerin der Flächen natürlich frei, in ihren Pachtverträgen die Verwendung von Glyphosat (und anderen Pestiziden) zu verbieten. Hat die Stadt nicht einmal eine Biodiversitätsstrategie entwickelt?`Hier wäre eine Chance, sie mit Leben zu füllen!
Na da verkennt der Herr nützel wohl schon einiges, um in seiner bildersprache zu bleiben, sehr wohl schreibe ich in meinen eigenen 4 Wänden dem Maler vor, welche Farbe er zu verwenden hat. Auf den Landwirt als pächter umgeschrieben, schreibe ich ihm vor wie und mit was er zu wirtschaften hat, will heissen, ob er weizen, Roggen oder Kartoffeln anbaut. Und wenn der Gesetzgeber nicht in der Lage ist, eine an der Bevölkerung orientierte Entscheidung zu treffen, heisst das nicht, dass der Kommune als Verpächter die Hände gebunden sind, so einfach ist das