Staatsanwalt will fünf Jahre Strafe für Mutter

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Das tote Baby wurde im Oktober 2011 auf Initaitive von Walsdorfer Bürgern auf dem Friedhof beigesetzt.
Das tote Baby wurde im Oktober 2011 auf Initaitive von  Walsdorfer Bürgern auf dem Friedhof beigesetzt.

Am frühen Abend will die Bamberger Schwurkammer ihr Urteil im Prozess um das tote Baby von Walsdorf (Lkrs. Bamberg) verkünden.

Der Staatsanwalt hat fünf Jahre Freiheitsstrafe für die des Totschlags durch Unterlassen angeklagte Mutter (29) beantragt. Der Verteidiger plädierte auf maximal vier Jahre Haft.

Im Bamberger Schwurgerichts-Prozess gegen eine 29 Jahre alte Frau, die im Januar 2011 in Walsdorf (Lkrs. Bamberg) ihr Baby nach der Geburt sterben ließ, hat die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Strafe gefordert. "Was sie getan hat, ist an Emotionslosigkeit nicht zu überbieten", sagte Oberstaatsanwalt Bernd Lieb am Dienstag vor dem Landgericht.

Verteidiger: Angeklagte lebt in Scheinwelt


Zu ihren Gunsten zählte er ihr Geständnis. Hätte sie die Tat nicht eingeräumt und nicht zugegeben, dass das Neugeborene kurz schrie, wäre der Nachweis nicht mehr möglich gewesen, ob das Mädchen lebend zur Welt gekommen ist. Zu stark war sein Leichnam verwest, als er am 23.
Oktober 2011 am Ortsrand der oberfränkischen Gemeinde gefunden worden war - eingewickelt in ein Badetuch und mehrere Plastiktüten.

Mit ihrem Geständnis habe sich seine Mandantin "selbst ans Messer geliefert", sagte Verteidiger Jörg Händler (Bamberg) in seinem Plädoyer. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von höchstens vier Jahren. Das begründete er vor allem mit der besonderen Persönlichkeitsstruktur der ledigen Frau und fünffachen Mutter. Ein Gutachter hat sie als einen Menschen beschrieben, der naiv-verdrängend auf Probleme reagiert und in einer Scheinwelt lebt.

Sie sei eine Frau, die sich durch das Leben "mogelt", ohne daran aktiv viel ändern zu können. Das sei ein auffallender Charakterzug der 29-jährigen Frau aus dem Raum Stuttgart. Ihrer Persönlichkeit ist laut Sachverständigen-Vortrag auch die "emotionale Unbeteiligtheit" geschuldet, die schon am ersten Prozesstag aufgefallen war.

Heimlich zur Welt gebracht


Die Frau hat eingeräumt, das Mädchen, dessen Leiche vor fast genau einem Jahr in Walsdorf gefunden und wenige Tage später von mitfühlenden Bürgern dort auch beigesetzt wurde, heimlich zur Welt gebracht und danach nicht versorgt zu haben. Die Geburt ereignete sich in der Wohnung ihres damaligen Freundes, der in Walsdorf lebt.

Wegen ihres Geständnisses hat die Schwurkammer der Frau zu Prozessbeginn eine Strafe von höchstens fünf Jahren zugesichert.