"Liliana" sitzt auf gepackten Koffern. Eine Nutzungsuntersagung verdarb dem Bordell in der Gundelsheimer Straße das Geschäft.
Kaum hat die Bauverwaltung ein Machtwort gesprochen, scheint das kurze Zwischenspiel eines Freudenhauses in der Gundelsheimer Straße wieder vorbei. Foto: Ronald Rinklef
Anwohner in der Gundelsheimer Straße atmen auf: Das umstrittene Bordell in einem Geschäftshaus ist offenbar wieder geschlossen. Doch gelöst ist der Konflikt nicht. Das älteste Gewerbe der Welt ist aus Gewerbegebieten rechtlich kaum herauszuhalten. Anwalt Karl Häring wirft der Stadt deshalb rechtswidriges Verhalten vor.
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So schnell wie "Liliana" gekommen war, ist sie auch wieder verschwunden: Der Lockname eines Bordellbetriebs mit mehreren Prostituierten in der Gundelsheimer Straße ist in den einschlägigen Adressen im Internet nicht mehr zu finden.
Und auch die Nachbarn scheinen aufzuatmen, nachdem sie zuvor noch Sturm gelaufen waren - gegen das horizontale Gewerbe gleich neben ihren Häusern. "Natürlich sind wir alle froh", sagt Stadtrat Pankraz Deuber, der in der Nachbarschaft wohnt und selbst überrascht war von dem, was sich in dem Geschäftshaus abspielte. Sex gegen Bezahlung im urkatholischen Gärtnerland? "Das wollte niemand hier haben."
Beschleunigt hat die Ruhe im Freudenhaus nicht nur der Unmut der Nachbarn, die sogar die Autonummer vermeintlicher Freier aufgeschrieben haben sollen. Auch die Hauseigentümerin reagierte mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen den Betrieb, der sich bei ihr unter dem Deckmantel einer physiotherapeutischen Praxis eingenistet hatte. Einigung zwischen Vermieter und Mieter Ein Streit mit harten Bandagen: So folgte einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses eine einstweilige Verfügung der Mieterin gegen das Abstellen des Stroms, ehe sich die Gegner beim Landgericht zum endgültigen Schlagabtausch trafen. Das Ergebnis ist ein Vergleich: Mieter und Vermieter einigten sich, das Vertragsverhältnis zum Ende des Monats zu beenden, Liliana ging offensichtlich die Lust am neuen Standort in Bamberg aus.
Mit Erleichterung haben die Hausbesitzer die Entscheidung aufgenommen. Sie wollen nicht genannt werden, sahen sich unvermittelt im Besitz eines Stundenhotels. Rechtsanwalt Marc Brab, der ihre Interessen vertritt, wundert der Rückzug des Sex-Dienstleister nicht : "Es war klar, dass die Betreiberin keine Chancen haben würde, ihre Vorstellungen durchzusetzen."
Bleibt Bamberg damit ein Streit um das Baurecht und das älteste Gewerbe der Welt erspart, wie er 2010 schon einmal hohe Wellen schlug. Damals hatte die Debatte um Frankens angeblich größtes (und zwischenzeitlich wieder geschlossenes) Bordell in der Jäckstraße tragikomische Züge angenommen, weil sie in den Vorwürfen vor allem konservativer Stadträte gipfelte, von der Verwaltung hinters Licht geführt worden zu sein.
Konflikt damals: Weil man im Gewerbegebiet einen Rechtsanspruch des Betreibers sah, war die Entscheidung über den Bauantrag für einen 1500 Quadratmeter großen Sexclub mit zehn Themen-Zimmern ohne öffentliche Beteiligung gefallen. Prostitution in Gewerbegebiete erlaubt Hört man Karl Häring, den Rechtsanwalt der Bordell-Betreiberin in der Gundelsheimer Straße, zeigt der Vergleich, wie sehr die Stadt Bamberg beim Thema Sexclubs mit zweierlei Maß misst. Wie der Club in der Jäckstraße befindet sich nämlich auch das Geschäftshaus von "Liliana" auf dem Boden eines Gewerbegebiets, das Prostitution prinzipiell zulässt. Laut Häring steht die rechtliche Einschätzung der Stadt Bamberg deshalb auf wackeligen Füßen: " Hier einen ablehnenden Bescheid zu erlassen, ist mit dem Baurecht nicht zu vereinbaren. Auch die Bamberger Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden."
Im Bamberger Rathaus, das bei der Ausmerzung von Bordellen in Wohngebieten 2012 große Erfolge feierte, sieht man die Sachlage anders. Baureferent Michael Ilk sprach im Stadtrat von einem "eingeschränkten Gewerbegebiet", in dem Nutzungen unzulässig seien, von denen Störungen für die Nachbarschaft ausgingen. Dies sei in den Gundelsheimer Straße der Fall, wie man aus den Reaktionen der Nachbarn ersehen könne.
Ilks Interpretation eines "Gewerbegebiets" stößt bei Rechtsanwalt Häring auf Kopfschütteln. Er verweist auf die deutsche Baunutzungsverordnung, die eine Ansiedlung von Gewerbe in Gewerbegebieten ausdrücklich fördert und in solchen Zonen deshalb kirchliche und soziale Einrichtungen verbietet. "Damit soll das Gewerbe vor deren Ansprüchen und daraus resultierenden Beschränkungen geschützt werden."
Auch den Hinweis, dass von dem Bordellbetrieb in der Gundelsheimer Straße eine Störung der Nachbarschaft ausgehe, hält er für fadenscheinig - in einem Gebiet, in dem beispielsweise auch ein Callcenter angesiedelt werden dürfe: "Was außer ein paar anfahrenden Autos gibt es denn hier für Störungen?", fragt Häring.
Sein Vorwurf: Die Bamberger Bauverwaltung lege das Baurecht nach ihrem eigenen moralischen Gutdünken aus.
Doch glaubt man Bernd Bauer-Banzhaf, Baurechtsexperte der Stadtverwaltung, sind die beiden Fälle nicht miteinander zu vergleichen. Wie er erklärt, hatte die Stadt gar keine andere Möglichkeit, als eine bis dato ungenehmigte Nutzung eines Büros als Bordell in der Gundeslheimer Straße zu beenden. Da der Bauantrag nicht vom Eigentümer, sondern vom Mieter kam, hätte er ohnehin kaum Aussicht auf Erfolg gehabt.
Zuletzt handele es sich bei dem 2002 geschaffenen Gewerbegebiet 304 B um ein Areal das unter anderem von Wohnungen geprägt sei. Es wurde laut Bauer-Banzhaf auch deshalb festgelegt, um eine Diskothek im Lokschuppen zu verhindern.
An Prostitution als Schreckgespenst hat man im Bamberger Gärtnerland 2002 allerdings noch nicht gedacht. Vorerst zumindest ist es aber gebannt: Liliana, der die Fortsetzung ihres Geschäfts unter Androhung eines Bußgelds untersagt wurde, will nicht "gegen eine Phalanx aus Stadt, Nachbarn und Eigentümer" kämpfen.
... ein Industriedenkmal ist inzwischen eingestürzt... Wo blieb hier der Denkmalschutz (war wohl damit beschäftigt Normalbürgern mit cm - Debatten bezüglich Fensterkreuzen das Leben zu erschweren!?!?). ...auch hier hat ein Stadtrat (s.o.) aus Eigeninteresse eine sinnvolle Nutzung verhindert OB Starke würde hierzu sagen "das ist Demokratie"..............
Oh, Ihr Scheinheiligen.....
... ein Industriedenkmal ist inzwischen eingestürzt...
Wo blieb hier der Denkmalschutz (war wohl damit beschäftigt Normalbürgern mit cm - Debatten bezüglich Fensterkreuzen das Leben zu erschweren!?!?).
...auch hier hat ein Stadtrat (s.o.) aus Eigeninteresse eine sinnvolle Nutzung verhindert
OB Starke würde hierzu sagen "das ist Demokratie"..............