Der Totschlags-Prozess gegen einen Unterfranken, der im Januar seine Mutter getötet hat, begann mit einem Geständnis des Beschuldigten. Der 45-jährige Unterfranke ist psychisch krank und wohl schuldunfähig.
"Ich tät's auch wirklich rückgängig machen, wenn ich es könnt'." Nicht mehr und nicht weniger sagte der 45 Jahre alte Kraftfahrer aus Gochsheim (Landkreis Schweinfurt), der sich seit 9 Uhr vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Bamberg wegen Totschlags verantworten muss, zum Tatvorwurf.
Er hat am 15. Januar seine demente Mutter mit massiver Gewalt getötet. Erst holte er die 68-Jährige, die im Rollstuhl saß, mit dem Auto aus einem Bamberger Pflegeheim ab. Dann fuhr er mir ihr in ein Waldstück nahe Ebelsbach (Landkreis Haßberge) und schlug und würgte sein wehrloses Opfer so lange, bis sie keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Angeblich haben ihm Stimmen befohlen, die Mutter zu töten. "Stirb, stirb, Mutti, lass einfach los, geh mit Gott" soll er sie während der Tat angeschrieen haben.
Der ledige Unterfranke ließ durch seinen Rechtsanwalt eine kurze Erklärung zur Sache verlesen, in der bestätigt wird, dass stimmt, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft.
Er soll im Wahn gehandelt haben; Stimmen hätten ihm befohlen, die 68-Jährige umzubringen, heißt es in der Antragsschrift, die der Staatsanwalt zu Prozessbeginn verlas. Auch das wurde indirekt durch die Erklärung des Verteidigers bestätigt.
Bei dem Verfahren gegen den 45-Jährigen handelt es sich um ein so genanntes Sicherungs- und kein Strafverfahren. Deshalb liegt auch keine Anklage-, sondern eine Antragsschrift vor.
Hintergrund ist eine ausgeprägte psychische Erkrankung des Mannes. Er gilt als nicht schuldfähig, seine weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wo er sich bereits seit der Festnahme am 15. Januar 2015 befindet, dürfte am Ende der Hauptverhandlung stehen.
Die Staatsanwaltschaft hält den 45-Jährigen in seiner jetzigen Verfassung für allgemeingefährlich.
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