Neues von der Bamberger Parkplatz-Posse

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Foto: Robert Wagner
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Thomas Hörsch von der Fahrschule "Paletti". Foto: Robert Wagner
Thomas Hörsch von der Fahrschule "Paletti". Foto: Robert Wagner
 
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Wann ist ein Parkplatz ein Parkplatz? Diese Frage konnten wir zunächst nicht abschließend klären. Nun gibt es von offizieller Stelle eine Antwort, die nicht nur die Anwohner der Lichtenhaidestraße überraschen dürfte.

Seit mehr als einem halben Jahr gibt es immer wieder Irritationen zwischen dem Parküberwachungsdienst (PÜD) und Anwohnern in der Lichtenhaidestraße in Bamberg. Stein des Anstoßes ist ein etwa sechs Quadratmeter großer, geteerter Bereich auf dem Gehweg Richtung Hallstadter Straße.

Wie bereits berichtet, ist das Parken auf dem klar abgegrenzten Bereich laut PÜD nicht gestattet. Nach einigem Hin und Her wurde ein auf dem Areal befindlicher Schachtdeckel als letztlich entscheidende Ursache für das Parkverbot ausgemacht.

Nach Auskunft der Stadt macht der Gullydeckel eine Ausweitung des Anwohnerparkgebiets unmöglich. Nicht nur das: Laut PÜD ist das Parken auf dem benachbarten, ausgeschilderten (sic!) Parkplatz ebenfalls nicht erlaubt. Denn auch hier befindet sich ein Schachtdeckel.

Eindeutige Gesetzeslage

Um die Sachlage eindeutig klären zu können, fragen wir einen, der sich auskennen muss. Thomas Hörsch ist Fahrlehrer. Und als solcher ist es seine Aufgabe, Fahranfängern die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) näher zu bringen. Also auch, wann und wo man parken darf. Da sich seine Fahrschule "Paletti" in der Lichtenhaidestraße befindet, ist Hörsch gerne zu einer Ortsbesichtigung bereit.

Seine Einschätzung ist klar: Laut StVO ist das Parken auf beiden Plätzen verboten. Schachtdeckel müssen demnach immer zugänglich bleiben. Ob ein Parkplatz ausgeschildert ist oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. "Das lernt man bereits im theoretischen Unterricht", sagt Hörsch und zeigt die betreffende Textpassage in einem mitgebrachten Lehrbuch.

Allerdings findet auch Hörsch die Situation äußerst unglücklich und hat Verständnis für die Falschparker. Offensichtlich ist das Parkverbot an dieser Stelle nun wirklich nicht. Aber, fügt Hörsch mit einem Lächeln hinzu, er sage seinen Fahrschülern immer, sie sollen bei Verkehrsregeln nie nach dem Warum fragen, sondern sie einfach akzeptieren und beachten.

Knöllchen im Müll

Während des Gesprächs treffen Sebastian und Margarete Senger mit ihrem Auto ein. Seit mehr als 60 Jahren sind die beiden über 80-jährigen schon verheiratet. Den Großteil dieser gemeinsamen Zeit - insgesamt 51 Jahre - leben sie schon in ihrer Wohnung in der Lichtenhaidestraße. Ob es um den Parkplatz geht, fragt Sebastian Senger interessiert.

Auch Bekannte von ihnen hätten schon eine Strafe bezahlen müssen, weil sie dort geparkt hätten, erklärt Margarete Senger. Ihr Mann fügt hinzu, dass er schon öfters Knöllchen von der Straße aufgehoben habe. Wahrscheinlich hätten Betroffene diese wutentbrannt weggeworfen. Das Problem habe allerdings erst angefangen, als in der Lichtenhaidestraße und der angrenzenden Jäckstraße im Zuge der Landesgartenschau 2012 Anwohnerparkplätze geschaffen worden waren, verrät Margarete Senger.

Überraschende Erklärung

Dann erweitert Fahrlehrer Hörsch die Bamberger Parkplatz-Posse noch um eine weitere Facette: Zwar darf man auf dem "falschen Parpkplatz" nicht parken. Auf der angrenzenden Fahrbahn aber sehr wohl (sic!). Und tatsächlich - laut Gesetz ist das Parken überall dort erlaubt, wo es nicht verboten ist. Und keine der in Paragraph 12 der StVO genannten Kriterien für ein Parkverbot treffen an dieser Stelle zu. Auch die Stadt Bamberg bestätigt diese Regelung.

Allerdings trifft dies nur auf die nicht ausgezeichnete Fläche zu. Neben dem für Anwohner ausgewiesenen Parkplatz ein Stück weiter, darf man nicht auf der Straße parken - weil dies die Benutzung einer gekennzeichneten Parkfläche verhindern würde (StVO Paragraph 12, Artikel 3). Die Tatsache, dass man auf dieser "gekennzeichneten Parkfläche" selbst wegen dem Schachtdeckel gar nicht parken darf, ist dabei für die Regelung unerheblich. Soweit die nicht besonders leicht zu verstehende Gesetzeslage.

So bleibt die Erkenntnis: Einen Parkplatz als Parkplatz zu erkennen, klingt leichter, als es tatsächlich ist. Laut Ulrike Siebenhaar, Pressesprecherin der Stadt Bamberg, arbeitet man in der Stadtverwaltung daran, eine Lösung für das Problem zu finden und Parkverbote deutlicher kenntlich zu machen. Wann und wie dies geschehen soll, konnte sie jedoch noch nicht sagen.