Einen Parkplatz auch als Parkplatz zu erkennen, klingt einfacher als es tatsächlich ist. Diese Erfahrung mussten Anwohner der Lichtenhaidestraße machen. Bis heute ist die Frage nicht geklärt.
Philipp Wenning staunt nicht schlecht, als er im Sommer 2014 zu seinem Auto kommt. Hinter dem Scheibenwischer der Frontscheibe klemmt ein Strafzettel. Nur weiß Wenning nicht warum. "Ich war total überrascht, dass man da plötzlich nicht mehr parken darf."
Verändert hatte sich am Parkplatz in der Lichtenhaidestraße eigentlich nichts: Ein klar abgegrenzter Bereich auf dem Gehweg, Teer statt Pflaster. Am nebenstehenden Baum ein Abstandshalter aus Metall - damit Parker mit dem Auto nicht versehentlich gegen den Stamm stoßen. In seinen Abmessungen ist der Platz geradezu perfekt geeignet für Wennings Wagen. "Ich habe da schon oft geparkt. Und selbst wenn nicht, täglich stehen da eigentlich Autos", sagt der 32-jährige Student.
20 Euro soll er für das Parken auf dem Gehsteig zahlen - da möchte er wenigstens wissen warum.
Also macht er Fotos vom "Tatort" und geht zum zuständigen Parküberwachungsdienst (Püd) der Stadt Bamberg.
Gemeinsame Aufklärung
Auch der zuständige Sachbearbeiter hat Bilder und so macht man sich gemeinsam daran, den Fall aufzuklären. Rechts neben dem Streitobjekt befinden sich ausgeschriebene Kurzzeitparkplätze. Links davon beginnen Anwohnerparkplätze. Sie sehen fast identisch aus.
"Auch der Angestellte gab mir Recht, dass nicht unbedingt sofort ersichtlich ist, dass es sich hier um keinen rechtmäßigen Parkplatz handelt", sagt Philipp Wenning und lächelt. "Aber machen könne er da selbst auch nichts." Eine Begründung müsse es doch aber geben?
Der Gehsteig sei an dieser Stelle zu hoch, erklärt der Sachbearbeiter.
Jedoch ist der Randstein an den anderen Parkplätzen in der Straße auch nicht niedriger - eher noch höher, erwidert der Student. Eine Abgrenzung sei nicht deutlich zu erkennen, stellt der Angestellte der Stadt fest. Deutlicher aber zumindest als an den nebenliegenden Kurzzeitparkplätzen, gibt Philipp Wenning zu bedenken. Der Parkplatz ist nicht ausgeschildert - es gibt jedoch auch kein Verbotsschild.
Schließlich einigt man sich: Der Strafzettel ist wohl rechtens - aber auch nicht unbedingt selbstverständlich. Schließlich liegt es auch ein Stück weit im Ermessen des Kontrolleurs, ein Knöllchen zu verteilen - oder eben nicht.
Ob es denn eine rechtliche Möglichkeit gäbe, sich gegen das drohende Bußgeld zu wehren, erkundigt sich Philipp Wenning beim zuständigen Sachbearbeiter.
Der erklärt ihm, dass dies zwar grundsätzlich möglich sei, in seinem Fall aber kaum eine Chance auf Erfolg habe. Außerdem koste den Kläger das Verfahren, selbst wenn er es gewinnen sollte, einen Verwaltungsbetrag von etwa 20 Euro. "Dann zahl ich doch lieber gleich meinen Strafzettel", sagt Wenning kopfschüttelnd.
Kein Handlungsbedarf
Ein anderer Betroffener erhält fast drei Monate später ebenfalls einen Strafzettel an der selben Stelle. Auch er ist überrascht. Er schreibt eine E-Mail an den Püd: Gerne sei er bereit, den geforderten Betrag zu zahlen - aber könne man nicht deutlicher kennzeichnen, dass an der Stelle ein Parkverbot besteht?
Eine Antwort auf diese Frage bekommt er nicht. Handlungsbedarf sieht die Stadt nicht.
Eindeutiges Parkverbot
Wieder einige Monate später.
Im Januar steht der Baumschnitt an. Auch die Angestellten der Stadt haben anscheinend Probleme mit den Richtlinien: Sie stellen an jedem Parkplatz ein kurzfristiges Parkverbotsschild auf. Auch an jenem, der doch eigentlich gar keiner ist.
Auf Nachfrage bestätigt die Stadt nochmals, dass es sich eindeutig um einen verbotswidrigen Parkplatz handele. Man hätte jedoch geprüft, ob das Anwohnerparkgebiet einfach ausgedehnt werden könne. Dies sei jedoch leider nicht möglich.
Die Begründung: Ein Schachtdeckel auf dem Platz müsse ständig zugänglich bleiben. Doch auch auf den ausgeschilderten Anwohnerparkplatz daneben findet sich ein Gullydeckel. Auch hier ist nach Ansicht der Stadt die Rechtslage eindeutig: Das Parken ist dort, obwohl ein Schild auf einen Parkplatz hinweist, nicht erlaubt!?
"Das Problem ist: Wer soll das denn alles wissen", fragt sich Philipp Wenning. Eine einfache Lösung ist aber wohl nicht absehbar - speziell bei der Frage, wann ein Parkplatz ein Parkplatz ist.
solche nicht/erkennbaren Stellen gibt es doch überall. z.B. auch in der Brennerstrasse bei der Aral Tankstelle. Da ist das parken auf dem Gehsteig erlaubt. Zwischen Bäumen&Co. und nur ein Baum weiter vorher ist es dann nicht mehr erlaubt... warum auch immer. Der Gehweg ist da genau so breit wie zuvor, doch da ergibt sich eben auch schon eine Einnahmequelle mehr...
beklagt der Bamberger OB einen massiven Rückgang der Steuereinnahmen.
Das überrascht nicht, gehen immer mehr namhafte Geschäfte in der Innenstadt zu Grunde.
Und es überrascht schon gar nicht, wenn Wegelagerer wie der PÜD auf Streife geschickt werden, ohne Augenmaß aber mit dem Ziel, möglichst viel Geld in die Stadtkasse zu spülen.
Selbäsd schuld.
Ich glaube, diese "Behörde" hat mit einigen Märchen um sich geschmissen, um sich da herauswinden zu können.
Wir sind hier nicht in Amerika, wo das Parken neben einem Hydranten verboten ist!
hat wieder zugeschlagen. Klar, wer sein Fahrrad an den nächst möglichen Laternenpfahl bindet, der hat kein Problem. Dieses Verhalten der Stadt bzw. des PÜD, die Situation in der Lichtenhaidestraße betreffend, ist hochprozentig schizophren. Weil hier ein Deckel ein Loch abdeckt, muss der geneigte Autofahrer also wissen, dass man hier nicht parken darf. Und Ferenc, es gibt Landbevölkerung, die nicht umhin kommt, halt mal in der Stadt was erledigen zu müssen.
Wozu dienen überhaupt die Schutzbügel in der Lichtenhaidestraße ?
Ach so, ja ich weiß. Die sind zum Schutz vor Ferenc, damit er seinen Drahtesel nicht an den Baum dranhängt.
Ferenc, Sie dürfen frohlocken, mich haben die "Parküberwacher" auch diese Tage erwischt:
Ich stellte am Montag gegen 11 Uhr mein Fahrzeug im Geschwister-Scholl-Ring ab, um einen Termin bei meinem Physiotherapeuten wahrzunehmen. Mein Auto stand vor einem unbebauten Grundstück ca. 20 cm auf dem Gehweg, nicht mehr. Ein Parkverbots-Kennzeichen habe ich nicht wahrgenommen. Nach meiner Rückkehr durfte ich 20 Euro für meine Missetat opfern wegen Parken auf dem Gehweg UND Parken auf nicht ausgewiesenen Flächen. Freu, freu, freu.
Grund bzw. Rechtfertigung für mein Knöllchen ist sehr wahrscheinlich, und dieses Schild entdeckte ich heute vor meinem nächsten Physiotermin, das Schild am Beginn des Geschwister-Scholl-Ringes, Ecke Schlüsselstraße.
Die demnach einzig als Parkmöglichkeit "erlaubten" Parkbuchten vor den Mehrfamilienhäusern sind keineswegs als solche gekennzeichnet. Man kann auch hier nur vermuten, dass man hier sein Fahrzeug abstellen darf.
Wird mir aber nicht mehr passieren; man kann die Stadt ja noch mehr meiden als bisher, denn mit Wegelagerei kann ich nun einfach mal nix anfangen. Nur die Dienstleister innerhalb der Stadt und der Rest der Gewerbetreibenden wird dabei mittelfristig nicht überleben.
Dann spätestens haben Sie, werter Ferenc, ihre Ruhe. Autofreie, tote Stadt, ein Paradies muss das doch für Sie sein, stimmt´s ?
@Durchblicker:
Danke für diesen hilfreichen Beitrag. Ich schlage vor du überweißt 20,01 €. Meines Wissens haben Behörden einen echten Aufwand deswegen, weil die ernsthaft diesen einen Cent (!) zurücküberweisen.