Vier Jahre und neun Monate Strafe wegen Totschlags durch Unterlassen: So lautet das Urteil der Zweite n Strafkammer des Landgerichts Bamberg .
Am frühen Dienstag Abend wurde dieses Urteil gegen die Frau (29) verhängt, die 2011 in Walsdorf ein Kind zur Welt brachte, es sterben ließ und Monate später in Plastiktüten in einem Gebüsch "entsorgte".
Sie gebar das Kind, dessen Vater nicht bekannt ist, unbemerkt in der Wohnung ihres damaligen Freundes in Walsdorf und überließ es ein bis zwei Stunden unversorgt seinem Schicksal auf dem Boden des Badezimmers. Für das Bamberger Schwurgericht stand nach der eineinhalb tägigen Beweisaufnahme fest: Die Frau ist des Totschlags durch Unterlassen schuldig. Das Baby starb, weil sie sich nicht darum gekümmert hat.
Hätte die Frau nicht bei ihrer Festnahme Ende 2011 ein Geständnis abgelegt, das sie zu Prozessbeginn wiederholte, wäre es nie zu dem Verfahren gekommen. Das machten Vorsitzender Richter Manfred Schmidt wie zuvor in ihren Plädoyers auch Oberstaatsanwalt Bernd Lieb und Verteidiger Jörg Händler deutlich. Nur die Angeklagte wusste, ob das Mädchen überhaupt lebte. Sie berichtete in ihrer ersten Vernehmung einem Polizeibeamten, dass es einen kurzen Schrei getan habe.
... etwas fähig ist. Aber nachträglich hat sie durch ihr Geständnis doch noch Tateinsicht erkennen lassen. Ein Menschenleben ist aber nicht ersetzbar.