Windfried Bausback (CSU) lässt nun prüfen, wie Heirat von minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland nicht anerkannt werden.
Kinderehe soll verboten werden: Das sieht das Gesetz vor
Der Fall um die Anerkennung der Ehe zweier Flüchtlinge aus Syrien schlägt nun auch in der Politik hohe Wellen. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte jüngst entschieden, dass ein 15-jähriges junges Mädchen zu Recht mit ihrem 21-jährigem Cousin verheiratet sei. Damit hatten die Richter einen Beschluss des Familiengerichts in Aschaffenburg aufgeboben, in dessen Bereich sich die beiden Asylbewerber derzeit aufhalten.
Kinderehe: Scharia-Recht soll nicht mehr bei uns gelten
Dieses Urteil hat nun Bayerns Justizminister auf den Plan gebracht. Winfried Bauback (CSU) will nun zusammen mit seinem Amtskollegen Thomas Kutschaty (SPD) die Gesetze so ändern, dass derartige Hochzeiten nach dem islamischen Scharia-Recht nicht mehr in Deutschland gelten.
Eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums bestätigte gegenüber dieser Zeitung: "Wir sehen hier einen großen Handlungsbedarf. Nun werden rechtstechnisch verschiedene mögliche Lösungen geprüft."
Eine Variante zur Verhinderung solcher Zwangsheiraten wäre eine Anhebung des Heiratsalters im deutschen Recht auf 18 Jahre. Das fordert übrigens seit langem auch eine Empfehlung der UN-Kinderrechtskonvention, die aber bis heute nicht in Deutschland umgesetzt wurde. Warum das in Deutschland bis heute unterblieb, ist ein Ärgernis.
In Nordrhein-Westfalen sitzen ebenfalls Experten des Landes zusammen. Marcus Strunk, Sprecher im Düsseldorfer Justizministerium, meint: "Wir müssen sehen, ob derartige Heiraten von zumeist weiblichen Minderjährigen mit älteren Partnern zu unserer öffentlichen Ordnung passen, und diese Verbindungen vielleicht auch die bei uns gültigen Persönlichkeitsrechte missachten."
"Wir fordern klare Gesetze ohne Schlupflöcher und ein Verbot von Ehen, bei denen einer oder beide Beteiligten jünger als 18 Jahre sind", sagt eine Sprecherin der Hilfsorganisation SOS-Kinderdörfer. Einzelfallentscheidungen hält die Organisation für schwierig, denn selbst wenn ein Mädchen angeben würde, freiwillig geheiratet zu haben, sei das längst nicht bewiesen. Die Mädchen würden sich der Familie gegenüber schuldig fühlen, oft sei es eine Frage der Ehre oder die Eltern brauchen das Geld, das sie als Mitgift bekommen haben.
Mädchen in Zwangsehen würden oft Opfer von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch durch die in der Regel älteren Ehemänner. Laut Weltgesundheitsbehörde WHO ist die zweithäufigste Todesursache von Kinderbräuten die Geburt ihres Kindes, gefolgt von Suizid.
Folgen für Mädchen verheerend
In vielen arabischen Ländern ist es üblich, dass die Familie des Mannes ein Brautgeld zahlt. Arme Familien sichern durch den Verkauf ihrer Töchter dem Rest der Familie das Überleben - und den Söhnen wiederum das Brautgeld für ihre Frauen. Die Folgen für die Mädchen sind verheerend. Sie brechen die Schule ab, werden Opfer von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch durch ältere Ehemänner.
Den Fall in Aschaffenburg bewertet SOS-Kinderdörfer zwar anders, "das scheint eine freiwillige Ehe zu sein", doch könne man auf diesen Einzelfall keine Rücksicht nehmen. "Die Justiz muss klare Vorgaben machen", heißt es weiter.
Stadt prüft noch Rechtsmittel
Die Stadt Aschaffenburg lässt derzeit prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen die Anerkennung der Kinderehe durch das Oberlandesgericht Bamberg eingelegt und zwar vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bis 23. Juni gehe diese Frist, betont eine Sprecherin des Rathauses.
Übrigens: Noch finden auch vor deutschen Standesämtern Eheschließungen Minderjähriger statt. Wenn das Familiengericht einer Ausnahme zustimmt, darf eine 16-Jährige heiraten. 2013 wurden 114 Ehen mit einem minderjährigen Partner vor deutschen Standesämtern geschlossen. Ausnahmen würden immer einen Anreiz bieten, Gesetze zu umgehen, heißt bei der Hilfsorganisation Terre des Femmes, die deshalb schon mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt hat. Das Mindestheiratsalter von 18 Jahren soll in Deutschland ohne Ausnahme gelten, lautet denn auch die zentrale Forderung von Terre des Femmes.
...zur Anerkennung von Kinderehen!
Im Gegensatz zum Artikel sehe ich keinerlei dringenden Handlungsbedarf in Deutschland.
Weil von etlichen Millionen Ehepaaren weltweit, die zur Zeit der Eheschließung einen minderjährigen Partner unter 16 Jahren hatten, einige Hundert jetzt als Flüchtlinge in Deutschland gestrandet sind, gleich von einer Bedrohung des Abendlandes zu fabulieren ist doch absurd.
Diese Paar leben meist seit Jahren bereits zusammen, wie viele ihrer Landsleute daheim auch, und wenn sie ihre Ehe nun für einige Monate oder Jahre bei uns in Deutschland statt im Heimatland fortführen, weil sie fliehen müssten, passiert hier für die Frauen nichts nachteiliges.
Und der Gipfel der Heuchelei und des Unsinn wäre es, unsere Gesetze, für deutsche Paare, zu ändern und die Möglichkeit, in Ausnahmesituationen die Ehe für 16jährige Deutsche zu erlauben, abzuschaffen, nur um ausländische Paare, die hier bei uns Aufnahme gefunden haben, zwangsweise scheiden zu können.
Es passiert nichts, wenn wir die Größe besitzen, im Ausland von Ausländern unter Beachtung des Heimatlandes legal geschlossene Ehen zu repektieren, statt diese Leute mit "dem deutschen Wesen soll die Welt genesen" zwangszubeglücken.
Die Frau ist nach eigenem, glaubwürdigen Bekunden die Ehe freiwillig eingegangen und sollte weder aus der Familie gerissen noch gegen ihren Willen Zwangsgeschieden werden.
Wir wären erbärmliche Gastgeber, wenn wir die Frau aus der Geborgenheit der Familie rissen und zwangsweise in Jugendheimen unterbrächten, in denen Mißhandlung, Mißbrauch und Vergewaltigung an der Tagesordnung sind.
Mehr Gelassenheit stünde uns allen gut zu Gesicht - und jemand, der seit Jahren zufrieden verheiratet ist, von der Seite des Ehegatten und der Familie zu reissen, ist alles andere als christlich, liberal oder auch nur vernünftig! Es ist vielmehr unbarmherzige Rohheit, Rassismus unter dem Vorwand der Menschenfreundlichkeit.
Das deutsche Recht verbietet den EHESCHLUSS von Kindern, aber es zwingt nicht zur SCHEIDUNG!