In jüngster Zeit wurden im Landkreis vermehrt Rehe von Hunden gerissen. Revierbesitzer sind besorgt. Sie hoffen auf die Vernunft der Halter.
Es ist kein schöner Anblick, der sich erst wieder Anfang März in Lauf bei Zapfendorf geboten hat: Ein getötetes Reh lag in der Nähe des Laufer Sportplatzes. Der Pansen des Tieres war aufgerissen, der Kopf fehlte komplett. Die Spuren verraten den Verursacher, der das Tier im Revier eines Mitglieds der Bamberger Jäger so zugerichtet hat. "Ein hochläufiger Hund", sagt Andreas Brandner, Sprecher der Kreisgruppe Bamberg im Bayerischen Jagdverband.
Offizielle Zahlen fehlen
Es ist der zweite Vorfall dieser Art innerhalb weniger Wochen, der die Jäger im Kreis alarmiert: Im Frühjahr beginnt die Aufzucht des Wildtier-Nachwuchses. Unkontrolliert freilaufende Hunde sehen die Jäger für die jungen Tiere als Bedrohung.
Erst im Januar war ein Reh im Zapfendorfer Gebiet von zwei größeren Hunden gerissen worden. Das Wild floh vor seinen Verfolgern und verkroch sich schwer verletzt in einer Dornenhecke. Die Jäger mussten das Tier erlegen. Damals bezahlte die Hundebesitzerin den finanziellen Schaden. Das Problem, dass Wildtieren ein qualvoller Tod bereitet wird, bleibt.
Immer wieder komme es zu solchen Hatzen, so Brandner. Offizielle Zahlen gibt es nicht, weil oftmals Vorfälle nicht gemeldet oder die verletzten Tiere gar nicht erst gefunden werden, da sie sich ins Dickicht zurückziehen und verenden. So sind offiziell beim Fachbereich Gewerberecht, Jagd- und Fischerei am Landratsamt Bamberg keine Fälle aus dem Jahr 2016 bekannt. Doch spricht Brandner von geschätzt sechs Fällen pro Jahr - womöglich sind es mehr.
Das Problem: Die Besitzer haben oftmals ihre Hunde nicht im Griff. Vor allem große Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50 Zentimetern bereiten so den Revierinhabern Sorge: "Wir Bamberger Jäger appellieren an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalter und würden uns wünschen, dass uns allen Bilder gerissener Rehe in Zukunft erspart blieben", sagt Brandner. Die betroffenen Waidmänner erhofften sich, dass die Öffentlichkeit für das Problem stärker sensibilisiert wird.
Zum letzten Mittel wollen sie nicht greifen müssen. Denn, das Bayerische Jagdgesetz erlaubt im Ernstfall den Jägern, wildernde Hunde zu erlegen, "wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können" (Artikel 42). Die Jäger sind schließlich per Gesetz zum Schutz der Wildtiere in ihrem Revier verpflichtet.
Keine Leinenpflicht
"Der Gemeinde sind da komplett die Hände gebunden", sagt Angelika Wießmeier, die über das gerissene Reh im Laufer Revier von den Jägern informiert worden war. Generell gibt es in Bayern keine Leinenpflicht. Es obliegt den Gemeinden, eine solche für große Hunde einzuführen. In Oberhaid oder im benachbarten Ebensfeld beispielsweise müssen die Hunde an die Leine genommen werden, im Gemeindegebiet von Zapfendorf dagegen nicht. Angelika Wießmeier vom Ordnungsamt erklärt, man setze vielmehr auf die Vernunft der Menschen. Das habe in der Vergangenheit ganz gut geklappt.
Eine Leinenpflicht würde das Problem im Wald auch nicht lösen: Grundsätzlich könne eine Kommune nur innerhalb des bebauten Teils eines Gemeindegebietes eine Leinenpflicht verhängen. Für den Wald sind die Jäger zuständig. Dennoch will die Gemeinde nun noch einmal im Mitteilungsblatt "etwas sensibilisieren", so Wießmeier.
Die Spaziergänger, die sich mit ihrem Hund in der Natur frei bewegen möchten, sollen darauf nicht verzichten müssen: Das sei kein Problem, wenn das Tier seinem Herrchen gehorcht.
Das sagt das Gesetz:Vorschriften Einen "Leinenzwang" im Wald gibt es generell nicht, sofern nicht aus anderen Gründen eine Leinenpflicht vorliegt, zum Beispiel wegen Kampfhund-Eigenschaften. Der nicht angeleinte Hund muss aber im Wald unter der Einwirkungsmöglichkeit seines Halters stehen, also diesem jederzeit gehorchen.
Strafe Wenn Fälle von gerissenem Wild gemeldet werden, wird meist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gemäß Artikel 56, Absatz 2, Nummer 9 im Bayerischen Jagdgesetz, kann mit Geldbuße belegt werden, wer einen Hund in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt. Allein die Tatsache, dass ein Hund nicht angeleint ist, genügt dabei allerdings noch nicht für einen Verstoß gegen diese Bußgeld-Vorschrift.
Da muss man nur mal in Bamberg im Hain spazieren gehen, wo Anleinen Pflicht ist......einfach lächerlich und keinerlei Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt.
Frei laufende Hunde sind eigentlich nur arme Schweine, weil sie's nicht besser wissen. Ein saublöder Hund ist hingegen das Herrchen, das es eigentlich besser wissen müsste!
Wenn Leinenpflicht angesagt ist sind 2/3 der Hundehalter taub und egoistisch und ignorieren dieses. Das ist unsere Ichmenschengesellschaft, jeder möchte der größte sein.
Wer solche Hetzjagden live miterleben will, der begebe sich mal auf das Gebiet zwischen Regnitz und Main nordwestlich der Müllverbrennungsanlage. Anrufe bei der Polizei: Wertlos.
Wo haben Appelle an die Vernunft etwas gefruchtet? Egal wobei. Leider gibt es immer wieder Zeitgenossen, die glauben, alleine auf der Welt zu sein. Rücksichtslosigkeit ist deren Credo. Das einzige, was ankommt, ist der Griff in den Geldbeutel bei diesen Egoisten.