Der Chefredakteur eines rechten Portals wurde von einem Gericht in Bamberg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte eine Fotomontage zur geschäftsführenden Innenministerin Nancy Faeser auf X gepostet.
Er selbst spricht von Satire: Weil er die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einem Post auf der Plattform X verunglimpft haben soll, ist der Chefredakteur des rechten Onlineportals Deutschland-Kurier, David Bendels, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Das Amtsgericht Bamberg verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Im November vergangenen Jahres wurde ein Mann aus Franken zu einer Geldstrafe von fast 10.000 Euro verurteilt, da er Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) im Internet beleidigt hatte.
Bewährungsstrafe wegen Fotomontage - rechter Journalist wegen Faeser-Post verurteilt
Bendels hat nach Überzeugung des Gerichts vor gut einem Jahr auf dem X-Kanal des Deutschland-Kuriers ein bearbeitetes Bild von Faeser gepostet. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz "Ich hasse die Meinungsfreiheit!" steht. Dieser Satz wurde nach Ansicht des Gerichts von Bendels auf das Foto montiert. Dazu postete Bendels den Satz "Faeser hasst Meinungsfreiheit!".
Für den unbefangenen Leser sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, hieß es laut der Sprecherin zur Urteilsbegründung. Die Fotomontage stellt aus Sicht des Gerichts eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung dar. Das Originalbild stammt von einem früheren X-Post des Bundesinnenministeriums. Dort war Faeser mit einem Schild anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen, auf dem der Satz "We remember" ("Wir gedenken") steht.
Wegen des Posts hatte Bendels den Angaben nach zunächst einen Strafbefehl erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess. Auf seinem Portal bezeichnete Bendels den Beitrag als satirisches Meme und kündigte mit Blick auf das Urteil an, sich mit "allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen" zu wollen.
Richtig so!
Man kann von der Frau halten was man will, so eine Montage aber ist ehrverletzend, unseriös und bösartig. - Mit Journalismus hat das ganz und gar nichts zu tun. Auch nicht unter dem Deckmantel der "Satire".