Mehrere Schädelbrüche erlitt ein 60-Jähriger, als ihm ein Kontrahent gegen den Kopf trat. Von dem Gewaltausbruch gibt es unterschiedliche Versionen. Die Schwester des Täters steht im Zentrum des Verfahrens.
War es ein versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung oder nur ein Notwehrexzess, der sich an Fronleichnam in Hallstadt ereignete? Vor dem Schwurgericht des Landgerichtes Bamberg gab ein 27-jähriger Mann einen Tritt gegen den Kopf eines am Boden liegenden Mannes zu. Er habe damit aber nur seine Schwester vor dem sicheren Tod bewahren wollen.
Für Gernot O. (Name geändert) geht es um Leben und Tod. Als der Rettungsdienst eintrifft, liegt der 60-jährige Maler und Lackierer im eigenen Blut. Hätte die neugierige Nachbarin nicht schon zu Beginn der Auseinandersetzung vor einer Gaststätte in Hallstadt vorsorglich die Polizei informiert, "vielleicht hätte Gernot O. es nicht überlebt," so Oberstaatsanwalt Otto Heyder.
Die Verletzungen jenseits der üblichen Schürfwunden, die bei Rangeleien stets auftreten, sind verheerend: mehrere massive Schädelbrüche, an der Stirn, dem Nasenbein, der Augenhöhle sowie am Kiefer, eine schwere Gehirnerschütterung und eine lebensbedrohliche Gehirnblutung. Erst nach drei Tagen sei er auf der Intensivstation aufgewacht, so Gernot O. Dann war er drei Monate außer Gefecht und kann sich bis heute nicht an die Tat erinnern. Auch nicht an das erste Verhör der Polizei am Krankenbett.
"Volles Rohr hingetreten"
"Ich wollte ihn nie so schwer verletzen", beschwichtigte der Angeklagte, der zugleich ein versuchtes Nachtreten vehement bestritt. Das bezeugte allerdings die besagte Nachbarin anders. "Er hat volles Rohr hingetreten, das war nicht schön." Und er habe noch einmal mit Gewalt nachgetreten. "Der Anblick geht mir heute noch durch und durch."
Der Angeklagte gab den Tritt mit einem Turnschuh gegen den Kopf zu. "Das war der einzige freie Körperteil." Er rechtfertigte ihn jedoch, er habe seine Schwester retten wollen, die von Gernot O. so fest im Schwitzkasten gehalten worden sei, dass sie gerade noch "Hilf mir, ich bekomme keine Luft mehr" ausstoßen konnte, bevor sie sich nicht mehr wehrte und schlaff dalag. "Ich dachte, dass sie am Sterben ist."
Dass der Angeklagte überreagierte, mag auch damit zu tun gehabt haben, dass besagte Schwester schon zweimal Opfer einer Gewalttat geworden war. Einmal wurde sie von einem Bekannten bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, das andere Mal überstand sie eine Messerattacke nur dank ihres Bauchumfangs. Seitdem sie Gernot O. im Schwitzkasten gehabt habe, habe sie wieder Alpträume, die sie schon überwunden glaubte. Sie befinde sich seit Wochen erneut in Therapie, auch weil sie sich die Schuld für die Eskalation gebe. "Wäre ich nicht gewesen, mein Bruder hätte nie so gehandelt." Sie habe seither Selbstmordgedanken.
Vorausgegangen war das, was bei Männern in alkoholisierten Zuständen viel zu oft passiert. Ein völlig nichtiger Anlass eskaliert viel durch dumme Sprüche und noch dümmere Beleidigungen bis zur Handgreiflichkeit. Dafür gibt es die poetische Umschreibung: "Ich wollte nur mit ihm reden und es klären." Dann aber sprechen nach kurzer Schubserei meist die Fäuste.