Kurioser Prozess am Landgericht: Darf ein Likör ohne Ei "Likör ohne Ei" heißen?

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Ein Gericht in Kiel beschäftigt sich mit der Frage, ob ein alkoholfreier "Likör ohne Ei" so heißen darf. Ein Verband sieht darin eine Verletzung der EU-Verordnung über Spirituosen.

Mit einer äußerst speziellen Fragestellung des Verbraucherschutzes befasst sich das Landgericht Kiel. Es wird am Dienstag (28. Oktober 2025) darüber urteilen, ob ein Likör, der kein Ei enthält, auch als "Likör ohne Ei" bezeichnet werden darf. Diesen Namen hat ein kleines Unternehmen aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) für seine vegane Spirituose auf Sojabasis mit Rum gewählt.

Dagegen hat der Schutzverband der Spirituosen-Industrie Klage eingereicht. Der Verband sieht darin einen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung. "Wir beanstanden jede Bezugnahme auf die geschützte Bezeichnung Eierlikör und die Bezugnahme auf die Mitverwendung von Eiern, die nicht stattfindet", hatte Rechtsanwalt Christofer Eggers, der den Verband repräsentiert, bei einer früheren Gelegenheit dem NDR mitgeteilt.

"Anspielung, die das Gesetz verbietet": Streit um "Likör ohne Ei" entbrannt

Auch die Bezeichnung "Likör ohne Ei" stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her. "Das ist die Anspielung, die das Gesetz verbietet", argumentierte Eggers. Der Unternehmer Ole Wittmann ist überzeugt, dass Verbraucher verstehen, dass in seinem Produkt kein Ei verarbeitet ist und sieht daher keine Täuschung. "Der Likör ohne Ei kann schon per Begriff überhaupt gar kein Eierlikör sein, weil das Wort Eierlikör darin gar nicht enthalten ist und auch ganz eindeutig darauf hingewiesen wird, dass darin kein Ei ist", hatte Wittmann dem NDR vor der Verhandlung im Sommer erklärt.

Wittmanns Firma bietet auch Eierlikör an. Die Farbe des "Likörs ohne Ei" ähnelt der des Eierlikörs. Um die Prozesskosten zu decken, hatte Wittmann unter anderem eine Sonderauflage des Likörs verkauft und dafür das Etikett geringfügig verändert. Eine Hahnenfeder verdeckt den letzten Buchstaben, es bleibt "Likör ohne E".

Um Verbraucherschutzfragen und Markenrechte werden immer wieder Prozesse geführt. Ein Beispiel aus der Welt des Eierlikörs ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass die Bewerbung von Eierlikörflaschen des Herstellers Nordik mit "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" zulässig ist. Der Kläger Verpoorten hatte eine deutliche Anlehnung und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke "Eieiei" und dem berühmten Slogan "Eieiei Verpoorten" bemängelt. Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, entschied das Gericht.

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