In Bamberg wurde bei zwei Wildvögeln Geflügelpest nachgewiesen. Um die Virusausbreitung einzudämmen, bittet die Stadt ihre Bürger, bestimmte Verhaltenshinweise zu befolgen.
Aktuell wurde bei zwei Wildvögeln in der Stadt Bamberg die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, nachgewiesen. Um eine Einschleppung in andere Geflügelhaltungen zu verhindern, werden alle Geflügelhalter in der Stadt Bamberg dringend daran erinnert, ihre betrieblichen Hygienemaßnahmen (Biosicherheit) einzuhalten.
Dazu gehören unbedingt die Sicherung der Ställe vor unbefugtem Zutritt, die Beschränkung von Besucherverkehr, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, der strikte Wechsel oder die Desinfektion der Schuhe vor Betreten des Stalls und die Reinigung der Hände. Weiterhin die Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Fahrzeugen nach Ein- und Ausstallung und Transporten von Geflügel, die wildvogelsichere Aufbewahrung von Futter und Einstreu sowie die Fütterung nur in geschützten Stallbereichen und Tränken mit Leitungswasser anstatt Oberflächenwasser. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Schadnagerbekämpfung.
Zwei Fälle von Geflügelpest im Stadtgebiet Bamberg
Bei ungewöhnlich hohen Verlusten – das bedeutet drei oder mehr tote Tiere in 24 Stunden in Kleinhaltungen unter 100 Tieren – ist umgehend ein Tierarzt zu informieren.
Laut dem Robert-Koch-Institut besteht bei Fällen von Geflügelpest für die breite Bevölkerung nur ein sehr geringes Risiko. Nur bei Personen, die engen Kontakt mit infiziertem Geflügel haben, besteht ein moderates Übertragungsrisiko. In Deutschland ist ein solcher Fall bei einem Menschen allerdings noch nicht bekannt geworden.
Verhaltenshinweise beachten
Um eine weitere Verbreitung des Virus vermeiden zu helfen, werden alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung folgender Verhaltenshinweise gebeten:
Tote Wildvögel nicht anfassen
Funde toter oder kranker Vögel, besonders Wasser- oder Greifvögel, dem zuständigen Veterinäramt melden
Hunde in der Nähe von Gewässern oder Rastplätzen von Wildvögeln anleinen.
Für fachliche Rückfragen oder um einen verendeten Wildvogel zu melden, können Sie sich von Montag bis Donnerstag, von 8 Uhr bis 14 Uhr sowie am Freitag, von 8 Uhr bis 12 Uhr, an das Sachgebiet Verbraucherschutz, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg, unter der Telefonnummer 0951/87-3500 wenden.
Außerhalb der vorgenannten Dienstzeiten können sich die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich an das Amt für Brand- und Katastrophenschutz unter der Telefonnummer 0951/87-7570 wenden.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.