Eine Polizistin ist in Bayern wegen Vergewaltigung und Besitz von Kinderpornografie verurteilt worden. Ob die Transfrau ihre Strafe im Frauen- oder Männerknast absitzen muss, ist aktuell noch unklar.
Eine Polizistin, die eigentlich für Recht und Ordnung sorgen sollte, wurde wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen vom Landgericht Traunstein zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Beamtin, die inzwischen vom Dienst suspendiert ist, muss unter anderem wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornografie für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Die ehemalige Bundespolizistin hatte die Vorwürfe laut Gerichtsangaben "vollumfänglich" eingeräumt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert sie nicht nur ihren Beamtenstatus, sondern auch ihre Pensionsansprüche. Zu Beginn der Verhandlung einigten sich die Generalstaatsanwaltschaft und die Verteidigung auf einen sogenannten Deal, der eine Haftstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren vorsah. Voraussetzung dafür war ein umfassendes Geständnis. Da die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, fanden auch die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
"In einer Art Tunnel": Haftstrafe für Transfrau nach sexuellem Missbrauch von 14-Jähriger
Die Transfrau, die derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht ist, gab zu, die Tochter einer Freundin im August 2025 während eines gemeinsamen Ausflugs in der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben.
Sie habe das 14-jährige Mädchen in die Kabine gedrängt, gegen die Wand gedrückt, oberhalb und unterhalb der Kleidung begrapscht und sei schließlich mit mindestens einem Finger in sie eingedrungen, so die Urteilsbegründung. Warum sie dies tat, erklärte sie in einer nicht-öffentlichen Sitzung. "Sie hat angegeben, dass sie sich das selbst nicht wirklich erklären könne", fasste der Vorsitzende Richter ihre Aussage zusammen. "Sie sei in einer Art Tunnel gewesen."
Vorher hatte sie dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen auch eine pornografische WhatsApp-Nachricht geschrieben. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs bot die 55-Jährige der Jugendlichen ihr Motorrad an, doch die lehnte ab, "weil es sie immer an die Tat erinnert", wie der Vorsitzende Richter sagte. Stattdessen soll sie 11.000 Euro erhalten.
Dateien mit brutalen Gewaltszenen an Kindern gefunden - jüngstes Opfer erst drei Jahre alt
Die Vergewaltigung war jedoch nicht das Einzige: Auf Dateien, die bei der Angeklagten - unter anderem bei der Durchsuchung ihres Arbeitsplatzes bei der Bundespolizei - gefunden wurden, sind laut Ermittlern brutale Gewaltszenen an Kindern zu sehen. Die jüngsten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein. Ursprünglich warf die Staatsanwaltschaft der 55-jährigen Angeklagten die Herstellung tierpornografischer Inhalte vor. Dafür wurde sie nicht verurteilt, obwohl einschlägiges Material gefunden wurde.
Allerdings konnte das Gericht nicht nachweisen, dass die Videos mit einem Hund hergestellt wurden, um sie zu verbreiten. Nur dann ist dies laut Paragraf 184a des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Das Verfahren in dieser Sache wurde eingestellt.