Das Bamberger Landgericht hat einen 22-Jährigen verurteilt. Er wollte Ecstasy verkaufen - an einen verdeckt ermittelnden Polizeibeamten.
Eigentlich wollte der junge Mann gemeinsam mit einem Freund an diesem Tag Drogen verticken - 688 Ecstasy-Pillen, um genau zu sein. Das Rauschgift hatte der 22-jährige Bamberger am 19. Juli 2016 mit zu dem Parkplatz in Hallstadt gebracht, auf dem der Deal stattfinden sollte. Doch der junge Mann ging nicht mit den vereinbarten 4000 Euro für die Drogen nach Hause, sondern wurde an Ort und Stelle festgenommen.
Denn der "Kunde" war ein Polizist in Zivil.Erschwerend kommt für den Rauschgifthändler hinzu, dass er bei der geplanten Übergabe "eine Gaspistole dabei hatte. Diese hätte erhebliche Verletzungen verursachen können", sagte Vorsitzender Richter Manfred Schmidt. Das Landgericht Bamberg verurteilte den jungen Erwachsenen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Er muss außerdem die Kosten des Verfahrens übernehmen.
Drogen und Waffen
Der Schuldspruch lautete auf bewaffnetes und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie unerlaubten Besitz einer verbotenen Waffe und unerlaubtes Führen einer Schusswaffe.
Bei der Durchsuchung der Wohnung waren die Polizeibeamten fündig geworden: Amphetamin, Haschisch und Ecstasy-Tabletten in größeren Mengen, dazu mehrere Springmesser, ein Butterflymesser, eine Pillenpresse, eine "Checkliste für Hausdurchsuchungen", eine Machete, ein Luftgewehr, 2950 Euro Bargeld sowie eine edle Uhr im Wert von 2700 Euro.
Richter Schmidt deutete in Hinblick auf die zugemüllte Unterkunft des Mannes an: "Es war eine Wohnung in typischem Junkie-Zustand." Weniger typisch sei dagegen: Der Angeklagte stammt aus geordneten Verhältnissen, ist nicht vorbestraft und hatte eine gute Stelle bei einem größeren Arbeitgeber im Landkreis Bamberg. Doch die hat er wegen seiner Drogengeschichten verloren.
Das Gericht geht davon aus, dass der 22-Jährige nicht nur Rauschgift verkauft, sondern auch selbst konsumiert hat. Weil ihm der psychiatrische Gutachter vor Gericht den Hang, Betäubungsmittel zu konsumieren, zugesprochen hatte, muss der 22-Jährige auch einen Entzug machen. "Für diesen Angeklagten haben wir die Hoffnung, dass er das durchhält. Er hat ein familiäres Umfeld, das zu ihm hält", sagte Richter Manfred Schmidt. Und an den Bamberger gewandt: "Ich hoffe, dass wir uns hier nicht wiedersehen."
Angeklagter hört aufmerksam zu
Der junge Mann nickte, wie er es während der gesamten Urteilsbegründung getan hatte. Er hatte den Ausführungen des Gerichts aufmerksam gelauscht. Dieses wertete unter anderem positiv, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte und das Rauschgift sichergestellt worden war.
Das Urteil wurde bereits am Tag der Verkündung rechtskräftig.
Sollte die Therapie zum Drogenentzug für den 22-Jährigen gut laufen, ist er möglicherweise nach etwas mehr als zweieinhalb Jahren nicht mehr eingesperrt. Die Reststrafe könnte dann zur Bewährung ausgesetzt werden. Doch vorerst gilt: Fünf Jahre und zwei Monate.