FFH-Gebiet braucht eine Prüfung

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Franz Ruß auf "seiner" FFH-Fläche. Ein Umpflügen zum Anbau von Gertreide wird von den Behörden bisher nicht erlaubt. Foto: Ronald Rinklef
Franz Ruß auf "seiner" FFH-Fläche. Ein Umpflügen zum Anbau von Gertreide wird von den Behörden bisher nicht erlaubt. Foto:  Ronald Rinklef

Das Verwaltungsgericht Bayreuth fordert bei konkurrierenden Interessen eine Ermessensentscheidung. Bei den Baunacher Wiesenbesitzern keimt neue Hoffnung auf. Sie warten auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs.

Auf den ersten Blick könnte man denken, dass Landwirtschaft sich hier nicht mehr lohnt. Zu saurer Boden vielleicht oder zu viel Feuchtigkeit wegen dem Klimawandel. Doch der Grund dafür, dass Dominik Ruß eine etwa sechs Hektar große Fläche in den Itzauen bei Baunach in diesem Jahr brachliegen hat lassen, sind andere. Nach wie vor warten die mit einer von der EU ausgewiesenen Naturschutz-Fläche "beglückten" Landwirte auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH), ob sie die ihnen von der Flurbereinigung neu zugeteilten Flächen im FFH-Gebiet nun als Ackerland nutzen dürfen oder nicht. Es soll noch in diesem Jahr gesprochen werden.

Der Kläger Ludwig Neumann aus Daschendorf weiß derzeit auch nichts Neues. "Ich möchte schon mal anrufen, wie's weitergeht", sagt er, denn bei der Rechtsprechung in Sachen FFH-Gebiete "schwimmen wir alle". Verwundert ist er, dass dasselbe Landratsamt, das den Ackerbau auf seiner landwirtschaftlichen Fläche ablehnt, eine Ausnahmegenehmigung für einen Supermarkt erteilt, der weit in das Schutzgebiet hineinragt. "Ist denn Landwirtschaft weniger wert?", fragt er. In seinem Fall hatten die Behörden eine Prüfung abgelehnt und grundsätzlich - auch um keinen Präzedenzfall zu schaffen - Veränderungen in FFH-Gebieten abgelehnt.

Auf das Urteil aus München warten auch Franz und Dominik Ruß aus Baunach. Auch sie haben Widerspruch gegen die Anordnung des Landratsamtes eingelegt. "Unsere etwa sechs Hektar große Fläche im FFH-Gebiet haben wir heuer nicht bearbeitet. Wir mulchen sie nur ab und lassen sie ansonsten liegen", sagt Franz Ruß. Die Stilllegungsprämie der EU reiche gerade, um die damit verbundenen Unkosten zu decken: die Pacht vor allem, dazu Grundsteuer, Diesel und die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. "Wir kommen da mit einem blauen Auge davon, haben keinen Schaden, verdienen aber auch nichts." Würden sie das Grünland umbrechen und zum Beispiel Getreide anbauen, müssten sie nach aktueller Rechtslage danach das Areal mit "authentischem" Saatgut neu ansäen. Unter dem Strich bliebe da vermutlich auch nichts übrig.

Doch die Aussichten für die FFH-geschädigten Landwirte scheinen sich zu bessern. "In einem anderen Fall hat das Verwaltungsgericht Bayreuth inzwischen die Meinung vertreten, dass die Ausweisung als FFH-Gebiet alleine nicht genügt, um eine Nutzungsänderung zu verhindern", sagt der Geschäftsführer des Bamberger Bauernverbandes, Hubert Dietz. In solchen Fällen bedürfe es einer Einzelfallprüfung - eine solche Ermessensentscheidung aber ist in Sachen Ackerbau-Nutzung der Baunacher FFH-Flächen bisher nicht getroffen worden. Das Landratsamt Bamberg hat stattdessen Bußgelder angedroht.

In dem neuen Fall wollte ein Grundstücksbesitzer im nördlichen Landkreis seine unter Schutz gestellte Fläche aufforsten. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hatte dagegen nichts einzuwenden, wohl aber die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt, das die Sache schließlich ablehnte. Rechtskräftig sei das Urteil allerdings deshalb geworden, so Forstdirektor Hans Schmid, weil durch das "Hin und Her" zwischen den Behörden eine Frist versäumt worden sei: Wird ein Antrag nicht innerhalb von drei Monaten abgelehnt, gilt er als genehmigt ("Erlaubnisfiktion"). Dies sei formal dem Urteil in der Sache zuvorgekommen, ohne deshalb aber seine Bedeutung zu schmälern.

Denn aus der Urteilsbegründung gehe klar hervor, so BBV-Geschäftsführer Hubert Dietz, dass in solchen Fällen eine Abwägung der Interessen (Ermessensentscheidung) durch das Landratsamt erfolgen müsse. "Man kann das nicht einfach und nicht deshalb ablehnen, um Präzedenzfälle zu vermeiden", sagt der Bauernverbandsvertreter. Eine sachliche Prüfung mit Abwägung der Interessen sei in jedem Fall die der Sache dienlichere Lösung.