"Quasi über Nacht": Billig-Anbieter stellen Energieversorgung ein - was Betroffene jetzt wissen müssen

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Einige Energieanbieter sind insolvent - und lassen ihre Kunden im Dunkeln sitzen. Bayernweit liegt die Zahl der Betroffenen im fünfstelligen Bereich, auch in Stadt und Landkreis Bamberg wurde den ...
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congerdesign/pixabay.com (Symbolbild)

Ausgerechnet in der kalten Jahreszeit müssen einige deutsche Energieanbieter die Versorgung mit Strom und Gas einstellen. Grund sind vor allem die gestiegenen Einkaufspreise. Auch im Raum Bamberg sind hunderte Haushalte betroffen. Wir erklären, was Kunden der insolventen Versorger jetzt wissen müssen.

  • Energieversorger mit Billig-Tarifen stellen Lieferungen ein: Bayernweite viele tausend Kunden ohne Gas und Strom
  • Hohen Einkaufspreise verursachen Insolventen
  • Hunderte Familien in Stadt und Landkreis Bamberg sind betroffen
  • Stadtwerke Bamberg übernehmen Ersatzversorgung für drei Monate
  • Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Wechsel des Strom- und Gas-Anbieters

Es war ein vorweihnachtlicher Schock für viele Kunden, die auf Billig-Anbieter von Strom und Gas gesetzt haben: Einige deutsche Energieversorger sind insolvent und können ihre Kunden nicht mehr beliefern. Und das ausgerechnet jetzt, wo die kältesten Tage des Winters bevorstehen. Vom Versorgungsstopp bei Strom und Gas sind auch mehrere hundert Familien aus Stadt und Landkreis Bamberg betroffen. 

Familien im Stadt und Kreis Bamberg betroffen: Energieanbieter stellen Versorgung

Sie locken mit billigen Angeboten – und lassen ihre Kunden nun im Dunkeln sitzen: Anbieter wie „Grünwelt“, „Meisterstrom“, „Fuxx Sparenergie“ oder „Gas.de“ können mittlerweile nicht mehr mit den steigenden Einkaufspreisen für Erdgas und Strom mithalten. Schuld an den Insolvenzen sind auch kurzfristige Lieferverträge, Dumpingpreise sowie die durch die Pandemie gestiegene Nachfrage. Das bekommen ihre Kunden jetzt zu spüren: Ausgerechnet mitten in der stärksten Heizperiode und quasi über Nacht sei rund 500 Bamberger Haushalten das Erdgas abgedreht worden, informieren die Stadtwerke Bamberg. Betroffen seien Familien aus dem Stadtgebiet, aber auch aus Hallstadt und Stegaurach. Bayernweit soll die Zahl sogar im mittleren bis hohen fünfstelligen Bereich liegen, so Pressesprecher Jan Giersberg.

Da der Strom- und Gasmarkt liberalisiert ist, müssen Kunden nicht auf Angebote lokaler Versorger zurückgreifen, sondern können auch Verträge mit deutschlandweiten Discountern abschließen. Stellen diese aber die Versorgung ein, übernehmen im Fall von Bamberg die Stadtwerke nahtlos die Belieferung an die betroffenen Kunden. Über diese sogenannte dreimonatige Ersatzversorgung werden die Haushalte per Post informiert, erklärt Giersberg das Vorgehen. Die bereits geleisteten Vorauszahlungen bei den Discountern zurückzufordern, bleibt dem Kunden dennoch nicht erspart.

„In den vergangenen Monaten sind weltweit die Großhandelspreise für Energie in astronomische Höhen gestiegen. Weil die Discount-Anbieter ihre Energie häufig sehr kurzfristig einkaufen, stehen sie wegen der rapide gestiegenen Strom- und Gaspreise unter massivem Druck“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Michael Fiedeldey.

Günstige Strom-Tarife können nicht aufrechterhalten werden

Da Billig-Anbieter diese Preisschwankungen meist nicht einkalkulieren, sind sie abhängig von den aktuell rasant steigenden Energiepreisen. Abgeschlossene Verträge zu kostengünstigen Tarifen können dadurch nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Folge: Die Lieferung wird eingestellt, und das oftmals sehr abrupt.

Während die Ersatzversorgung über die Stadtwerke läuft, können Verbraucher auch zu einem neuen Anbieter wechseln. Ist die dreimonatige Laufzeit beim lokalen Anbieter aber verstrichen, werden Kunden automatisch dem Grundversorgungstarif zugeordnet. Wer das nicht möchte, muss sich schon vorher mit den Stadtwerken in Kontakt setzen. Wichtig ist vor allem, den aktuellen Zählerstand an den neuen Anbieter weiterzuleiten. Zudem müssen Kunden darauf achten, dass Daueraufträge und Einzugsermächtigungen beim vorherigen Billig-Anbieter eingestellt werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, prüfen zu lassen, ob Kunden Anspruch auf Schadensersatz haben.

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