Drei Jahre Jugendstrafe für Sterbehelfer

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Symbolfoto: Barbara Herbst
Symbolfoto: Barbara Herbst

Ein 17-Jähriger aus dem Landkreis Bamberg muss wegen Tötung auf Verlangen drei Jahre Jugendstrafe verbüßen. Er hat im Juni 2012 in einem Altenheim im Landkreis Bamberg den Wunsch einer betagten Dame nach einem schnellen Tod erfüllt und sie mit einem Kissen erstickt.

Die Jugendkammer des Landgerichts Bamberg verurteilte den Angeklagten am späten Donnerstag Nachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Verhandlung mit rund 20 Zeugen fand von der ersten bis zur letzten Minute hinter verschlossenen Türen statt, weil der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht volljährig war. Auch Medienvertreter mussten draußen bleiben. Informationen gab es für sie nach der Urteilsverkündung nur aus zweiter Hand.

Nach Auskunft von Franz Truppei, Pressesprecher am Oberlandesgericht Bamberg, und Mathis Rudy, Pressereferent am Landgericht Bamberg, der der Verhandlung beiwohnte, sprach die Jugendkammer den Angeklagten wegen Tötung auf Verlangen, wegen versuchter Tötung auf Verlangen und wegen Diebstahls in acht Fällen schuldig.

Der Tötungsversuch ereignete sich laut Truppei am 26. Juni 2012. Da habe der 17-Jährige zum ersten Mal versucht, der kranken Frau den Wunsch zu erfüllen, aus dem Leben zu scheiden. Am 27. Juni 2012 habe er sie schließlich mit einem Kissen erstickt.

Weil der Angeklagte nach Angaben des OLG-Pressesprechers während seines Praktikums mehrfach kleinere Geldbeträge entwendet hat, wurde er zudem wegen Diebstahls in acht Fällen verurteilt. Das Urteil der Jugendkammer ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.

Der junge Mann hat die Tat von Anfang an zugegeben und schon im Juli 2012 ein Geständnis abgelegt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei waren damals durch eine Anzeige ausgelöst worden: Der Praktikant hatte im Bekanntenkreis erzählt, dass er eine Heimbewohnerin auf deren ausdrückliche Bitte hin getötet hat.

Als der Verdacht der Sterbehilfe aufkam, war die Frau bereits beigesetzt. Man hatte sie am 27. Juni 2012 tot in ihrem Zimmer gefunden und wenige Tage später beerdigt. Anzeichen für eine "unnatürliche Todesursache" gab es zunächst nicht. Erst die Exhumierung und Obduktion der Verstorbenen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erhärteten den Verdacht gegen den Praktikanten. Damit konfrontiert, gab er die Tat zu.

Der 17-Jährige kam nach seiner Festnahme am 6. Juli vergangenen Jahres in eine Jugendhilfe-Einrichtung. Seine Strafe wird er in einer Jugendvollzugsanstalt verbüßen müssen.