Beim Film "Terror - Ihr Urteil" haben sich die meisten Zuschauer für einen Freispruch des Piloten entschieden. Waren die Fragen falsch gestellt?
Alles in allem 42 Mal mussten die Eurofighter der Bundeswehr im vergangenen Jahr aufsteigen, um vermeintlich gekaperte Flugzeuge erst zu identifizieren und später im besten Falle abzudrängen. Das Militär spricht immer dann von einem "Renegade"-Szenario, wenn ein ziviles Flugzeug "durch sein Flugverhalten den Verdacht aufkommen lässt, dass es möglicherweise als Waffe zur Verübung eines terroristischen oder anders motivierten Angriffs missbraucht wird". Die rechtlich ihnen gebotenen Mittel mussten die Piloten in ihren Jets allerdings kein einziges Mal die auch ausschöpfen. Ausnahmslos alle Alarmierungen entpuppten sich als Missverständnisse oder fehlerhaftes, aber nie mit kriminellen oder terroristischen Motiven verbundenes Verhalten der Piloten.
Dieses Glück unterscheidet die real existierenden Piloten von jenem unglücklichen Lars Koch, über den seit einiger Zeit schon die Besucher deutscher Theater und am gestrigen Montag Millionen von Fernsehzuschauern in der ARD zu Gericht saßen. "Urteilen Sie ausschließlich nach dem, was Sie selbst für richtig halten": Mit diesen hehren Worten ernannte Schauspieler Burghart Klaußner die Zuschauer, die sich gerade auf der heimischen Couch bequem gemacht hatten, kurzerhand zu Schöffen. Mit einem Telefonanruf am Ende der Sendung sollten sie Lars Koch entweder des 164-fachen Mordes für schuldig erklären und für lange Jahre hinter Gittern schicken. Oder sie sollten seinen Erklärungen folgen und ihm die Freiheit schenken.
Deutliche Mehrheit gegen die Verfassung
So will es der Versuchsaufbau, die der Autor und Jurist Ferdinand von Schirach seinem Stück "Terror" verordnet hat. Die zu Schöffen gemachten Zuschauer ließen am Montagabend an ihrer Entscheidung keinen Zweifel aufkommen: Knapp 87 Prozent entschieden sich dafür, Koch vom Vorwurf des Mordes freizusprechen. Das ist ein deutlich höherer Anteil als jene durchschnittlich knapp 60 Prozent, die sich in den Theatervorführungen bislang auf die Seite Kochs geschlagen haben. Mutmaßungen über unterschiedlich ausgeprägte Verfassungstreue, über den kulturellen oder intellektuellen Hintergrund von Theaterbesuchern und TV-Zuschauern führen indes nur ins blanke Vorurteil. Denn auch sie ändern ja nichts am Befund, dass sowohl in Theatern als auch im Fernsehen eine deutliche Mehrheit gegen die Verfassung und damit gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden hat.
Unter rein formaljuristischen Gesichtspunkten liegt die Angelegenheit ja klar auf der Hand. Koch, der kein schlechter Mensch sein mag, im Gegenteil, hat sich schuldig gemacht. Zwar hatte der deutsche Bundestag drei Jahre nach 9/11 der Bundeswehr erlaubt, in allergrößter Not Waffen gegen ein Flugzeug einzusetzen - ausdrücklich auch dann, wenn dabei Passagiere ihr Leben verlieren.
Leben darf nicht aufgerechnet werden
Allerdings hat nur zwei Jahre später das Bundesverfassungsgericht in der Luft zerrissen, was der Bundestag noch beschlossen hatte. Ein Gesetz, so argumentierten die Karlsruher Richter, dass dem Staat die Tötung Unschuldiger erlaube, sei unvereinbar mit der im Grundgesetz verbrieften Würde des Menschen und seinem Recht auf Leben.
Das Argument der Verfassungsrichter stützt sich auf das sogenannte Quantifizierungsverbot. Es untersagt, menschliches Leben gegeneinander aufzurechnen; die Würde jedes einzelnen Menschen verbietet es einfach. Gemünzt auf den Fall von "Terror" bedeutet dies: Koch hätte nicht die 164 Menschenleben an Bord der gekaperten Maschine - und seien sie mit noch so hoher Wahrscheinlichkeit dem Tod geweiht - mit jenen 70.000 Menschen verrechnen dürfen, deren Leben der Abschuss der Maschine retten würde.
Genau dies aber tat Koch: Er wägt Leben gegen Leben ab und entscheidet sich für die Vorzugswürdigkeit der höheren Zahl: "Ich glaube nur, dass es richtig ist, wenige Menschen zu töten, um viele zu retten", sagt Koch. Er beruft sich dabei auf das juristische wackelige Konstrukt vom übergesetzlichen Notstand und die argumentative Figur des kleineren Übels. Die Zuschauer des im Übrigen ohne jede Effekthascherei und gerade deshalb so eindrucksvoll inszenierten Verfilmung folgten ihm dabei offensichtlich ohne größere Bedenken.
Dass Schirach die Zuschauer zu Schöffen macht, hatte ihm schon prominente Kritik eingetragen. "Schirach bringt die Leute dazu, eine falsche Entscheidung zu treffen und sie in die Wirklichkeit zu transponieren", monierten beispielsweise die beiden FDP-Politiker Gerhart Hirsch Baum und Burkhard Hirsch in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Auf den ersten Blick ist Schirachs Gedankenspiel in der Tat nicht unproblematisch. Er überlässt das Grundgesetz und seine Würde dem Ermessen der Menschen und ihrem gesunden Rechtsempfinden. Das ist vor allem deshalb heikel, weil populistische Parteien von links und rechts dieses vermeintlich gesunde Rechtsempfinden der Menschen seit längerem wieder verstärkt gegen den Verfassungsstaat und die repräsentative Demokratie in Stellung bringen.
Die realpolitische Unzuverlässigkeit von Schirachs "Terrors" macht gleichzeitig aber auch seinen ästhetischen und ethischen Reiz aus. Baum und Hirsch müssen sich also im Grunde vorwerfen lassen, die gesellschaftliche Wirklichkeit mit einem Kunstwerk zu verwechseln. Sie verweigern mit ihren Einwand gleichzeitig auch dem Zuschauer das Recht, in einem vom Autor künstlich geschaffenen Raum über die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens nachzudenken.
Die richtigen Fragen stellen
Schirach hat weder Interesse am juristischen Tabubruch noch daran, die Mehrheit als leicht verführbare Baummenschen vorzuführen. Was ihn treibt, ist vielmehr die Angst vor dem Präzedenzfall. Denn mit dem Verweis auf die Absolutheit der eigenen Gewissensentscheidung und den Leitsatz vom kleineren Übel ließe sich beispielsweise auch das Folterverbot leichter Hand aushebeln. Wäre die Folter eines Terroristen etwa nicht verzeihbar, wenn sich damit ein Anschlag verhindern und möglicherweise Hunderten das Leben retten ließe? Wer das Grundgesetz und wohl auch den Autor Ferdinand von Schirach ernst nimmt, muss diese Frage mit einem klaren Nein beantworten. "Nur wir selbst können unsere Werte ernsthaft gefährden", schreibt Schirach im Nachwort zu seinem Theaterstück. In Tagen, in denen Deutschland offenbar nur knapp einem massiven Anschlag entkommen ist, könnte ein Satz nicht brisanter sein.
Für die Politik bedeutet dies, den Bürgern nicht zu misstrauen, sondern ihnen die richtigen Fragen zu stellen. Reine Ja/Nein-Fragen werden der auch in moralischen Dingen komplexen Wirklichkeit nicht gerecht. Was hätte dagegen gesprochen, die Zuschauer am Ende von "Terror" nicht nur zwischen Verurteilung und Freispruch wählen zu lassen, sondern ihnen ein Drittes zu offerieren: die Verurteilung Lars Kochs bei gleichzeitiger Würdigung seiner lauteren Motive und einer dementsprechend milderen Strafe. Dies nicht getan zu haben, legt einen Schatten über ein ansonsten spektakuläres Stück deutscher Fernsehgeschichte.
Vielleicht sollten Politiker die Fähigkeit besitzen, sich in die Lage der Menschen zu versetzen, für die sie Vorschriften und Gesetze erlassen. Dann wäre ihnen vielleicht auch klar, dass es unmöglich ist, in dieser Situation "DAS RICHTIGE" zu tun.
Dieser Soldat hatte wenige Minuten Zeit, um einen Vorgang auszulösen, über den sich im Anschluss jahrelang kluge oder bescheuerte Köpfe selbige zerbrechen können, ob dies nun gut oder schlecht gewesen sei. Je nach Betrachtungsweise wird das Ereignis dann in unzähligen medialen Berichten, intellektuellen Gesprächsrunden und unvermeidlichen Talkshows in Zeitlupe zerpflückt. Übersehen wird dabei regelmäßig, dass man da ja schon den Ausgang des Ereignisses und seine Folgen kennt.
Das ist dann die Stunde derjenigen, welche die Lottozahlen schon vor deren Ziehung gewusst haben wollten.
Hier ist es der Kampfflieger Pilot, im alltäglichen Geschäft der Polizist, der tagtäglich mit derartigen Ereignissen konfrontiert wird. Den können wir als Bulle verhöhnen, als Helden feiern, oder als Trottel beschimpfen, wenn er nicht die richtige Entscheidung getroffen hat. Manchmal trifft er auch die Falsch, dann kriegt er einen Kranz mit schwarz-rot-goldenen Streifen und die Witwe einen Händedruck derjenigen, die als gesetzgebende Gewalt für den Ausgang mancher Geschichten mit verantwortlich sind.
Der Film war klasse. Wie entrüstet dann allerdings Herr Baum anschließend nach dem Urteil war, das durch den Zuschauer entschieden wurde, brachte mich zur Weißglut. Herr Baum sagte, daß die fast 87% gegen das Grundgesetz stimmten. Was für eine schallende Ohrfeige gegen den Bürger. Vielleicht sollte man ich mal Gedanken machen, ob unser Grundgesetz in einigen Passagen den aktuellen Standard überhaupt noch entspricht. Und das geht meiner Meinung nach schon bei §1 an: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Hier müßte zumindest schon über einen "Zusatz" diskutiert werden! Ein Beispiel: Ein Terrosrist, der vorhat in einer Stadt ein Blutbad anzurichten, der hat keine Würde. Ein Sexualverbrecher, der vor nichts zurückschreckt, der hat keine Würde. Und das sollte irgendwie im GG verankert werden! Zurück zum Film: So tragisch es auch ist, der Angeklagte wurde zurecht freigesprochen. Er wird aber sein Leben lang trotzdem verurteilt bleiben: Ihm wird diese Tragödie ein Leben lang verfolgen, vor allem psychisch. und das ist Strafe genug!
Wenn ich in einer Situation bin, wie der Pilot, muss ich abwägen in Bruchteilen von Sekunden, wie ich entscheiden soll und auch muss!!!
Das nur mal vorweg! Und die Aufwägung ist EINDEUTIG:
Die Menschen im Flugzeug waren dem "tod geweiht" ohne Aussicht auf Rettung in irgendeiner sinnvollen Form!!!
DAMIT IST MEINE ENTSCHEIDUNG UNWIDERRUFLICH GEGEBEN, von sich aus auch rechtlich gegeben:
ich MUSS RETTEN, WAS ZU RETTEN MIR MÖGLICH IST!!!
Und da war der ABSCHUß DES FLUGZEUGES DAS EINZIG ADÄQUATE MITTEL DER WAHL!!!
Alles andere ist krankes deutsches wohl übliche Gesschwafel; UNSERER RECHTS - OBERINTELLIGENTEN MITMENSCHEN!!!