42 Institutionen und Personen haben sich bei der Regierung für die Beibehaltung des Schutzgebiets "Hoher Buchener Wald" ausgesprochen, zehn dagegen. Und auch der Naturschutzbeirat blockiert. Dennoch könnten die Tage des Waldreservats bald gezählt sein.
Es ist eine Verordnung über die Aufhebung einer Verordnung, die die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf mitten im Sommer 2015 in einen Zwiespalt stürzt, der ihr zweifellos bundesweite Aufmerksamkeit zu teil werden lässt. Ausgerechnet das Ministerium, zu dessen vornehmlichen Aufgaben der Naturschutz im Freistaat gehört, könnte sich genötigt fühlen, dem größten bayerischen Waldschutzgebiet außerhalb der Nationalparks die Schutzwürdigkeit abzuerkennen - passenderweise im "Jahr des Waldnaturschutzes", zu dem die Staatsregierung das Jahr 2015 ausgerufen hatte.
Eine Umweltministerin, die die Naturschutzgebiete auflöst statt zu begründen? Solche Botschaften wollte die Staatsregierung sicher nicht aussenden, als sie im Herbst 2014 beschloss, den "Hohen Buchenen Wald" zu kippen, den der frühere Landrat Günther Denzler (CSU) kurz zuvor für eine Welterbe-Bewerbung des Steigerwalds aus der Taufe gehoben hatte - auf Staatswald in Oberfranken.
Die Rückabwicklung durch die Regierung von Oberfranken sollte schnell erfolgen. Wenn es nach Ministerpräsident Horst Seehofer gegangen wäre, könnten die Motorsägen sogar schon seit Anfang des Jahres wieder kreischen. Doch die Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Hoher Buchener Wald" erwies sich als langlebiger als gedacht - trotz der Vorwürfe an Denzler, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Naturschutzbeirat sagt nein Die erste Hürde hat das Aufhebungsverfahren zwischenzeitlich genommen. 52 Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, darunter das Amt für Landwirtschaft und Forsten, die Bayerischen Staatsforsten als Eigentümer, etliche Naturschutzverbände und Privatpersonen haben ihr Urteil abgegeben. "42 haben sich gegen die Aufhebung ausgesprochen, zehn dafür", sagt Martin Steiner von der Regierung.
Trotz des kontroversen Meinungsbildes könnte die Aufhebung bereits weit gediehen sein, wenn nicht der Naturschutzbeirat der Regierung auf die Bremse getreten hätte. Doch was in Bayreuth bisher so gut wie nie vorkam, stoppte am 30. Juli die von der Staatsregierung angewiesene Schutzgebietsauflösung: Die eigenen Fachleute erteilten der Bezirksbehörde einen Korb.
Nun liegt der Ball wieder im Spielfeld des Umweltministeriums, denn nur die Oberste Naturschutzbehörde kann das Veto des Naturschutzbeirats durch eine Zustimmung aufheben. Wird Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) den Hohen Buchenen Wald bei Ebrach zu Fall bringen und sich damit nicht nur mit fränkischen Naturschützern anlegen? Sind es noch sachliche Gründe, die bei der Entscheidung eine Rolle spielen? Normenkontrollklage anvisiert Seit acht Jahren tobt der Streit zwischen Waldnutzern und Naturfreunden um den Steigerwald. Mit der Ausweisung des geschützten Landschaftsbestandteils von 770 Hektar hat sich der Streit noch einmal zugespitzt. Beobachter gehen davon aus, dass "der Hohe Buchene Wald" am Ende vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof oder gar dem Bundesverwaltungsgericht landen wird.
Der Bund Naturschutz hat am Montag in Nürnberg seine Bereitschaft zu klagen, noch einmal bekräftigt. "Wir werden nicht zögern alle Rechtsmittel auszuschöpfen", sagte BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner. Der Interessenverband der bayerischen Naturschützer hofft auf die Kraft seiner Argumente und sieht sich nach EU-Recht zu einer Normenkontrollklage befugt: "Die Regierung stützt sich bei ihrer Schutzgebietsaufhebung darauf, dass ein geschützter Landschaftsbestandteil herausgehoben abgrenzbar sein muss, was hier nicht gegeben sei. Wir können in einem Gutachten nachweisen, dass das Gebiet anhand unterschiedlicher Grenzkategorien vollständig und über weite Strecken sogar mehrfach abgegrenzt ist", sagt dazu BN-Chef Hubert Weiger. BN: Altbäume sind in Gefahr Was aber für Folgen hätte es, würde der "Hohe Buchene Wald" durch einen Federstrich der Ministerin seinen Schutzstatus verlieren? Die Naturschützer zumindest glauben nicht, dass es dann beim Status Quo bliebe. "Es droht der Einschlag dicker Bäume im großen Stil, fürchtet BN-Waldreferent Ralf Straußberger, was ganz Franken zum Schaden gereiche. Denn nur mit den Tausenden jetzt noch im Schutzgebiet vorkommen Starkbäumen mache die Bewerbung des Steigerwalds als Welterbe Sinn. Straußbergers Erfahrung: "Schon vor der Ausweisung versuchte der Forstbetrieb, Fakten zu schaffen, in dem er viele dicke Buchen einschlagen ließ."
Solche Vorwürfe weist der Betriebsleiter der Staatsforsten in Ebrach, Ulrich Mergner, als "maßlos überzogen" zurück. Der Wald bei Ebrach stehe mit seinen vielen naturnahen Waldinseln auf einer Gesamtfläche von 1200 Hektar heute nachweisbar besser da als in den Jahrzehnten zuvor. Die zusätzliche Herausnahme von 800 Hektar aus der Nutzung bezeichnet er als "Affront gegen die Naturschutzbemühungen der Staatsforsten", deren Zukunftskonzept des integrativen Waldbaus durch die großflächige Waldstilllegung "zerstört" worden sei. Für Mergner bietet das "Trittsteinkonzept" der Staatsforsten durch seine vernetzte Struktur auf großer Fläche viele Vorteile gegenüber einem Artenschutzverständnis, das Vollschutzgebiete propagiere - zum Preis "gnadenloser Nutzung " in den übrigen Wäldern.
Der Glaubenskrieg um den Steigerwald und den umstrittenen Sonderweg Bayerns bei der Umsetzung der Artenschutz-Konvention - er liefert auch der bayerischen Opposition Zündstoff. "Der Versuch der Staatsregierung, das Schutzgebiet zu beseitigen, ohne sich selbst die Finger schmutzig zu machen, ist kläglich gescheitert", lästert der SPD-Naturschutzexperte im Landtag, Florian von Brunn. Das Veto des Naturschutzbeirats der oberfränkischen Regierung nimmt der SPD-Abgeordnete zum Anlass, den Willen der SPD-Fraktion nach einer Machbarkeitsstudie für den Steigerwald zu erneuern. Die SPD wolle Versachlichung, sagt von Brunn und fordert Scharf auf, "den Feldzug gegen das wertvolle Schutzgebiet zu stoppen". Wie lang hält der Schutzschirm? Versachlichen - genau das will auch die Staatsregierung. Allerdings mit einer Ende Oktober anberaumten Regionalkonferenz. Dabei sollen erstmals alle Verantwortlichen im Steigerwald über die Zukunft des Steigerwalds reden - auf der Basis von dann vorliegenden Gutachten zur Chance auf den Weltnatur- oder Weltkulturerbetitel. Ob bis dahin der Schutzschirm über dem Hohen Buchen Wald hält? Zumindest Bambergs früherer Landrat Günther Denzler (CSU), verbreitet die Zuversicht, dass die Sägen nicht wieder so schnell zum Einsatz kommen wie von manchen befürchtet. Sicher macht ihn unter anderem die Tatsache, dass die ursprünglichen Vorwürfe das nach Bundesrecht geschützte Gebiet sei zu groß, wieder fallen gelassen wurden.
Auch handwerkliche Fehler seien dem Landratsamt Bamberg nicht nachzuweisen. "Wir haben die angemahnte Abgrenzung des Schutzgebietes besser und durchgängiger vollzogen, als es die übliche Verwaltungspraxis in anderen Gebieten Bayerns ist", sagt Denzler.
Vom Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen und vom Lehrstuhl für Wald und Umweltpolitik der TU München kommt dieser Tage ein Vorschlag, der sich ganz am Anfang der Steigerwald-Debatte bereits schon einmal in der Diskussion befand. Sollte man nach dem Vorbild der Rhön nicht auch über ein Biosphärenreservat Steigerwald nachdenken? Der Gedanke war 2007 allerdings rasch fallen gelassen worden. Die Befürchtung damals: Ein Biosphörenreservat sei viel größer als ein Nationalpark und bedeute auch für die Landwirtschaft Einschränkungen.
Zitat aus einer Veröffentlichung des Forstbetriebs Ebrach in 2012: "Es ist das Ziel unserer Forstwirtschaft, starke Bäume zu produzieren. Vor allem und natürlich, um diese am Ende des forstlichen Produktionszeitraumes zu ernten." Damit ist klar, was mit dem Großteil der uralten Buchen passiert, wenn das Schutzgebiet fallen sollte.
Fakten: -> Das Waldschutzgebiet im Steigerwald hat lediglich einen Anteil von 0,1 Prozent an der bayerischen Staatswaldfläche. Es ist aus forstwirtschaftlicher Sicht damit unwichtig. -> Durch das Waldschutzgebiet reduziert sich der Gewinn der Staatsforsten um lediglich 30 000 Euro. Alleine die Betriebskosten für das Steigerwaldzentrum / Baumkronenpfad betragen weit über 300 000 Euro (also mehr als das 10fache) und hier sind die Investitionskosten von ca. 10 Millionen Euro noch nicht mitgerechnet. -> Die Qualität des Waldschutzgebiets im Nordsteigerwald reicht unbestritten für ein Weltnaturerbe aus. Übrigens wäre dies das erste Weltnaturerbe in Bayern. Was wäre das für ein Alleinstellungsmerkmal für die ganze Region!
... wie die Staatsregierung hier das Recht sich zuRecht biegen will. Spätestens vor Gericht wird sie dabei auf die Nase fallen. Vielleicht geht dem Ministerpräsidenten dann endlich ein Licht auf, welchen Ärger ihm sein Staatssekretär Eck einbringt.
Ulrich Mergner ist und bleibt unglaubwürdig. Für den Parkplatz am Radstein wurden wertvollste Biotopbäume beseitigt - eigentlich genau die Bäume, die man vom Baumwipfelpfad aus gerne gesehen hätte. Das erinnert doch sehr an den Radweg an den Methusalembäumen vorbei, die dann leider aus Gründen der Verkehrsicherung beseitigt werden mussten. Es scheint Methode zu haben - Honi soit qui mal y pense.
Stimmt. Immer müssen Bayern alles bestimmen. Setzt diesem endlich ein Ende!!!!!! Franken ist mehr als nur ein Bezirk!!!!!
Saaletaler
... ist sogar mehr als nur die drei Regierungsbezirke im Freistaat Bayern
Meripilus
...die die CSU rief, wird sie nicht mehr los: recht so! Wer nur ein Argument hat, nämlich das Recht des Stärkeren, in der Sache aber nichts Fundamentales vorbringen kann, darf sich nicht wundern, wenn nicht alle bei diesem abgekarteten Spiel mitmachen: Die Regierung von Oberfranken als nachgeordnete Behörde wird natürlich - möglicherweise gegen die eigene Überzeugung - das Ebracher Schutzgebiet aufheben; wenn das gegen das Votum der Fachleute im Naturschutzbeirat nicht möglich ist, dann wird es Zeit, dass die Personen tätig werden, die sich bisher als Feiglinge erwiesen haben und deren Tatverweigerung das Konstrukt der Lex Steigerwald nötig gemacht haben: Landrat Kalb hätte das Schutzgebiet rückwärts abwickeln können - kein leichtes Unterfangen, denn man hätte ja die Schutzunwürdigkeit dabei nachweisen müssen. Leichter wäre die Aufhebung dagegen für die Umweltministerin Scharf - mal sehen, was sie jetzt macht. Irgendein Trick fällt den hochdotierten Juristen der Staatskanzlei schon ein, damit am Ende die CSU-Mandatsträger sich nicht die Hände beschmutzen müssen.
Schande über diese Regierung, Schande über Bayern - so bleibt das größte Flächenland der Bundesrepublik das Schlusslicht im Waldnaturschutz. Das Mergnersche "Weltmodell" ist das Papier, auf dem es gedruckt wurde, nicht wert: Die Baum-Methusalems, angeblich streng geschützt, fallen links und rechts der B 22 am Radstein, wie es die Erfordernisse des Baus einer Straße, eines Parkplatzes oder eines Bewirtungszentrums für den Baumwipfelpfad erfordern. Hier hätte Mergner ein Ebrach-Modell entwickeln können; ein "Weltmodell" ist nicht nötig: Hic Rhodos, hic salta, Udalrice!
Zitat aus einer Veröffentlichung des Forstbetriebs Ebrach in 2012: "Es ist das Ziel unserer Forstwirtschaft, starke Bäume zu produzieren. Vor allem und natürlich, um diese am Ende des forstlichen Produktionszeitraumes zu ernten." Damit ist klar, was mit dem Großteil der uralten Buchen passiert, wenn das Schutzgebiet fallen sollte.
Fakten:
-> Das Waldschutzgebiet im Steigerwald hat lediglich einen Anteil von 0,1 Prozent an der bayerischen Staatswaldfläche. Es ist aus forstwirtschaftlicher Sicht damit unwichtig.
-> Durch das Waldschutzgebiet reduziert sich der Gewinn der Staatsforsten um lediglich 30 000 Euro. Alleine die Betriebskosten für das Steigerwaldzentrum / Baumkronenpfad betragen weit über 300 000 Euro (also mehr als das 10fache) und hier sind die Investitionskosten von ca. 10 Millionen Euro noch nicht mitgerechnet.
-> Die Qualität des Waldschutzgebiets im Nordsteigerwald reicht unbestritten für ein Weltnaturerbe aus. Übrigens wäre dies das erste Weltnaturerbe in Bayern. Was wäre das für ein Alleinstellungsmerkmal für die ganze Region!
... wie die Staatsregierung hier das Recht sich zuRecht biegen will. Spätestens vor Gericht wird sie dabei auf die Nase fallen. Vielleicht geht dem Ministerpräsidenten dann endlich ein Licht auf, welchen Ärger ihm sein Staatssekretär Eck einbringt.
Ulrich Mergner ist und bleibt unglaubwürdig. Für den Parkplatz am Radstein wurden wertvollste Biotopbäume beseitigt - eigentlich genau die Bäume, die man vom Baumwipfelpfad aus gerne gesehen hätte.
Das erinnert doch sehr an den Radweg an den Methusalembäumen vorbei, die dann leider aus Gründen der Verkehrsicherung beseitigt werden mussten.
Es scheint Methode zu haben - Honi soit qui mal y pense.
Stimmt. Immer müssen Bayern alles bestimmen. Setzt diesem endlich ein Ende!!!!!! Franken ist mehr als nur ein Bezirk!!!!!
... ist sogar mehr als nur die drei Regierungsbezirke im Freistaat Bayern
...die die CSU rief, wird sie nicht mehr los: recht so! Wer nur ein Argument hat, nämlich das Recht des Stärkeren, in der Sache aber nichts Fundamentales vorbringen kann, darf sich nicht wundern, wenn nicht alle bei diesem abgekarteten Spiel mitmachen: Die Regierung von Oberfranken als nachgeordnete Behörde wird natürlich - möglicherweise gegen die eigene Überzeugung - das Ebracher Schutzgebiet aufheben; wenn das gegen das Votum der Fachleute im Naturschutzbeirat nicht möglich ist, dann wird es Zeit, dass die Personen tätig werden, die sich bisher als Feiglinge erwiesen haben und deren Tatverweigerung das Konstrukt der Lex Steigerwald nötig gemacht haben: Landrat Kalb hätte das Schutzgebiet rückwärts abwickeln können - kein leichtes Unterfangen, denn man hätte ja die Schutzunwürdigkeit dabei nachweisen müssen. Leichter wäre die Aufhebung dagegen für die Umweltministerin Scharf - mal sehen, was sie jetzt macht. Irgendein Trick fällt den hochdotierten Juristen der Staatskanzlei schon ein, damit am Ende die CSU-Mandatsträger sich nicht die Hände beschmutzen müssen.
Schande über diese Regierung, Schande über Bayern - so bleibt das größte Flächenland der Bundesrepublik das Schlusslicht im Waldnaturschutz. Das Mergnersche "Weltmodell" ist das Papier, auf dem es gedruckt wurde, nicht wert: Die Baum-Methusalems, angeblich streng geschützt, fallen links und rechts der B 22 am Radstein, wie es die Erfordernisse des Baus einer Straße, eines Parkplatzes oder eines Bewirtungszentrums für den Baumwipfelpfad erfordern. Hier hätte Mergner ein Ebrach-Modell entwickeln können; ein "Weltmodell" ist nicht nötig: Hic Rhodos, hic salta, Udalrice!