Dilettantischer Bankräuber im Kreis Bamberg: Er habe nur "1500 bis 2000 Euro gebraucht"

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Die Softair-Pistole, die der Täter benutzte, war laut seiner Aussage beim Überfall nicht geladen gewesen. Symbolfoto: Christopher Schulz
Die Softair-Pistole, die der Täter benutzte, war laut seiner Aussage beim Überfall nicht geladen gewesen.   Symbolfoto: Christopher Schulz

Kurz vor Weihnachten überfällt ein 58-jähriger Rentner aus Bamberg die Sparkassen-Filiale in Viereth. Auch wenn sein Vorgehen dilettantisch war - für die Angestellten war die Tat traumatisch.

Zwei Jahre ins Gefängnis muss ein 58-jähriger Rentner aus Bamberg, der kurz vor Weihnachten die Sparkassen-Filiale in Viereth überfallen hatte. Die Amtsrichterin Marion Aman und ihre beiden Schöffinnen befanden den ehemaligen Arbeiter für schuldig einer versuchten schweren räuberischen Erpressung. Denn Geld hatte der Täter gar nicht erbeutet.

Für die beiden Bankmitarbeiterinnen müssen es schreckliche Minuten gewesen sein, als der maskierte Mann drei Tage vor Heilig Abend kurz vor Schalterschluss vor ihnen auftauchte. Mitfühlen konnte da Viereths Bürgermeisterin, die Jahre zuvor selbst Opfer eines Banküberfalls geworden war.


Dilettantische Verkleidung - Angestellte spricht Räuber mit Namen an


Als der 58-Jährige die Bank überfallen wollte, war es bereits dunkel geworden. Drinnen zog der Täter hinter einer Plastiktüte eine Pistole hervor und richtete sie auf eine der Frauen. Das zeigten Aufnahmen der Überwachungskamera. Dass es keine echte Waffe war, konnte die Bedrohte in dieser Ausnahmesituation nicht erkennen.

Weil er sich mit einer Wollmütze "dilettantisch" maskiert hatte, erkannte sie ihn als einen früheren Kunden aus ihrer Zeit im Beratungs-Center am Bamberger Schönleinsplatz. Noch bevor er etwas wie "Geld her!" sagen konnte, hatte die Bankangestellte den Täter bereits mit seinem Namen angesprochen. Daraufhin ergriff der nun seinerseits erschrockene Bankräuber die Flucht - ohne auch nur einen Euro erbeutet zu haben. Zugunsten des Angeklagten wurde sein umfassendes Geständnis gewertet, das eine Zeugenbefragung der beiden Sparkassen-Mitarbeiterinnen obsolet werden ließ. Die eine steckte bis über beiden Ohren in wichtigen Prüfungen, die andere kurz vor der Entbindung eines Kindes, war also zum Tatzeitpunkt bereits schwanger.


Banküberfall in Viereth: Räuber habe niemanden verletzen wollen


Über seinen Rechtsanwalt Alexander Wessel (Haßfurt) ließ der Angeklagte erklären, er habe niemanden verletzen wollen. Deshalb sei die Softair-Pistole auch nicht geladen gewesen. "Diese Aussage können wir Ihnen nicht widerlegen," so Richterin Aman. Denn bei seiner Festnahme wenige Stunden später auf einem Autobahnparkplatz nahe der hessischen Gemeinde Steinau, dort hatte ihn eine Ortung seines Mobiltelefons aufgespürt, waren weder das Magazin noch Munition sichergestellt worden.

Warum er zur Waffe gegriffen hatte, konnte der von heftigem Zittern geschüttelte Angeklagte trotz mehrfacher Nachfragen nicht schlüssig erklären. Er habe trotz einer 80 000 Euro Erbschaft vor sechs Jahren Geldsorgen wegen einiger Forderungen des Finanzamtes und seiner vor drei Jahren gescheiterten Selbstständigkeit gehabt.

Einen Zusammenhang der finanziellen Probleme mit Spielschulden oder seiner lebenslangen Alkoholabhängigkeit bestritt der Angeklagte nachdrücklich. Er erzählte allerdings von ersten Bieren als siebenjähriges Kind, von der Sucht, die ihn als 17-jährigen Jugendlichen gepackt habe, von einem Suizidversuch vor 18 Jahren, der Einweisung in das Klinikum am Michelsberg und von drei Therapien in Furth im Wald, die ihn letztlich hätten trocken werden lassen. Auch ein schwerer Arbeitsunfall auf einer Baustelle, der ihn zum Rentner wider Willen hatte werden lassen, kam zur Sprache.
Der Angeklagte schilderte, wie er kurz vor dem versuchten Banküberfall bei einer anderen Sparkassen-Niederlassung in Bamberg abgewiesen worden sei. Dort hätte man ihn "dumm angemacht". Das sei er wütend geworden. "Da schafft man ein ganzes Leben, und dann reicht die Rente hinten und vorne nicht." Er habe nicht einmal Geld zum Einkaufen gehabt. Dann sei er ins Auto gestiegen und zufällig in Viereth gelandet. Er habe nur "1500 bis 2000 Euro gebraucht". Dann könne er aber nicht einfach eine Bank überfallen, belehrte ihn Richterin Aman. Andere gingen in die Privatinsolvenz und lösten ihre Probleme ohne Gewalt.


Traumatisches Erlebnis

Die beiden Bankangestellten hatten ein ähnlich traumatisches Erlebnis schon einmal durchgemacht. Sie kamen diesmal nach Angaben des ermittelnden Kriminalbeamten mit dem Schrecken und ohne bleibende psychische Schäden davon. "Zum Glück für die beiden - und für Sie," so Richterin Aman zum Angeklagten. Sonst wäre die Freiheitsstrafe wohl höher ausgefallen.

Trotzdem war an eine Bewährungsstrafe nicht zu denken, wiewohl sie vom Verteidiger ins Spiel gebracht worden war. Denn vor sieben Jahren hatte der Rentner schon einmal wegen einer Gewalttat vor Gericht gestanden. Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eine gefährliche Körperverletzung an den beiden Polizisten brachten ihm eine fünfmonatige Bewährungsstrafe ein. In der juristischen Logik folgte nun die nächste Stufe. "Bei allem Verständnis, aber ein Banküberfall, auch wenn er im Versuch steckenbleibt, ist keine Bagatelle," beschied Richterin Aman, die damit Staatsanwältin Kerstin Harpf folgte, die eine Bewährungsstrafe abgelehnt hatte.

In der mündlichen Urteilsbegründung ging das Schöffengericht von einer geplanten Tat aus. "Es war keine Spontan-Tat." Die Gasdruckpistole habe er nicht zufällig dabei gehabt - und auch nicht für die Jagd auf Marder erworben. "Das ist eine reine Schutzbehauptung." Wenige Stunden vor dem Vorfall hatte der Angeklagte noch CO2 -Kartuschen gekauft. Das Gericht nahm jedoch einen minderschweren Fall an, da es sich nicht um einen typischen Bankräuber gehandelt habe.

Staatsanwältin Harpf sprach von "unprofessionellem Vorgehen", der Verteidiger Wessel von "Laienhaftigkeit". Es sei kein materieller Schaden entstanden. Der Angeklagte habe sich glaubhaft bei den beiden Opfern entschuldigt. Die Untersuchungshaft, in der sich der gelernte Kfz-Mechaniker seit vier Monaten befindet, wird von der Freiheitsstrafe noch abgezogen.