21 Monate muss ein 19-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Er hatte einem zufällig vorbeilaufenden Mann nach einem Streit mit einem Messer schwer verletzt.
Ein Jahr und neun Monate ohne Bewährung für eine gefährliche Körperverletzung bekam ein 19-jähriger Syrer, der einem zufällig vorbeilaufenden 28-jährigen Polen Anfang August 2018 mit einem Taschenmesser eine tiefe Schnittwunde am linken Arm zugefügt hatte. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Martin Waschner sah angesichts der schweren Verletzungen des Opfers und der Vorstrafen des Heranwachsenden, der bis zur Untersuchungshaft in einer Unterkunft in Hirschaid gelebt hatte, keinen Spielraum. "Für den Messereinsatz gab es keinen Grund. Es war ganz sicher keine Notwehr."
Lesen Sie auch: Mit bis zu 156 in 80er Zone unterwegs - Polizei stoppt Raserin Es war die Aussage eines 22-jährigen Studenten, die dem Angeklagten zum Verhängnis wurde. War sie doch eine der wenigen aus unparteiischer Sicht, die in der achtstündigen Wahrheitssuche am Amtsgericht Bamberg zur Sprache kam.
Der Zeuge hatte sich mit zwei Freunden einen schönen Sommerabend am Kanalufer gemacht. Zu dritt hatte man Eis gegessen und die Beine baumeln lassen. Bis ein lautstarker Streit die Aufmerksamkeit der Gruppe auf die untersten Treppenstufen lenkte. Stirn an Stirn standen sich die Kontrahenten wie im Boxring gegenüber. Bis der Angeklagte plötzlich mit einer sechs Zentimeter langen Klinge herumfuchtelte. "Er muss immer den großen Macker markieren," so eine Zeugin.
Der Angeklagte selbst gab die Attacke zu, rechtfertigte sich jedoch, er habe sich nur gegen eine bedrohliche Situation gewehrt. "Ich merkte, der war besoffen. Außerdem waren es drei Leute in Kampfstellung. Da hatte ich Angst und habe mein Messer gezogen." Angefangen hatte alles mit der für Schlägereien üblichen Ausgangssituation: Einer läuft am anderen vorbei. Man blickt sich an. Dann heißt es von einer der beiden Seiten: Was schaust Du so?
Weil man sich nicht so dumm anreden lassen will, wird das Ganze durch den anderen "geklärt". Am Ende gibt es nach verbaler Eskalation meist einen oder mehrere Verletzte. In diesem Fall "hatten Sie Glück, dass es nicht in den Bauch gegangen ist", so Richter Waschner. Nach dem Vorfall rannte der Angeklagte davon und warf das Taschenmesser ins Wasser. Dort fanden es später Polizeitaucher.
Gravierende Folgen
Dennoch waren die Folgen des Messereinsatzes gravierend: Der Angeklagte hatte mit solcher Kraft zugestochen, dass auf der Innenseite des Unterarmes des Opfers nicht nur ein wichtiger Nerv zerschnitten, sondern auch ein Muskel samt Sehne durchtrennt und eine der beiden Schlagadern verletzt wurde. Dementsprechend heftig blutete das Opfer, und aufwendig gestalteten sich die Operationen.
Der Bauhelfer aus Baden-Württemberg leidet bis heute unter ständigen Schmerzen, kann den kleinen Finger nicht mehr bewegen und muss damit zurechtkommen, dass der Ringfinger gefühllos geworden ist. "Das macht echt keinen Spaß. Ich bin beruflich stark eingeschränkt. Ich kann nur dank meiner Kollegen weiter auf Baustellen arbeiten." Im Grunde eine Berufsunfähigkeit.
Warum wird er nicht da hingeschickt wo er her ist?
Wegschicken geht gar nicht, in der Heimat könnte es ihm passieren, dass er mit einem Messer bedroht oder gar angegriffen wird. Oder dass er dort gar für seinen Lebensunterhalt arbeiten müsste.
Es ist schon hanebüchen, was in unserem Land alles verbrochen werden darf bei solch geringen Strafen.
Aber wehe, es bescheißt einer bei der Einkommenssteuererklärung den Staat um 50 EUR; da schepperts dann aber anständig und ohne Gnade.
Warum nicht wegsperren ??? mit welchen Ziel ist der denn rausgegangen wenn er sich ein Messer einstecken musste ??? Bedrohung, Drogenbesitz jetzt Messerattacke in einen Jahr ist es Mord. Solche Leute kommen in unser Land und wollen geholfen werden ohne Worte
alles hoch interessant, nur die eigentliche frage wird elegant ausgeklammert, nicht angesprochen, nicht beantwortet. 21 monate ohne bewährung, also unter berücksichtigung der 3/4 gar der 1/2 strafen-regelung ist das ende der strafe absehbar und was ist dann, wenn so schön vom verständnis der bevölkerung gesprochen wird. heimreise ? oder hier vor ort weiter so