Ab heute (10.11.2020) gilt in Bamberg wieder das Verbot für den Außer-Haus-Verkauf von Alkohol und die erweiterte Maskenpflicht.
Wie schon des Öfteren in diesem Jahr tritt auch im November ein Verbot zum Verkauf von alkoholischen Getränken to go in Bamberg Kraft.
Auch der Geltungsbereich der Maskenpflicht wurde erweitert, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt Bamberg heißt. Die Stadt ziehe damit die konsequente Schlussfolgerung aus dem steigenden Infektionsgeschehen in den vergangenen Wochen.
Verbot des Außer-Haus-Verkaufes von Alkohol
Die Verordnung untersagt ab Dienstag, 10. November 2020 wieder den Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken. Betroffen sind davon das Sandgebiet, die Untere Brücke, die Obere Brücke, der Obstmarkt und der Gabelmann.
Das Verbot gilt, wie auch schon im Sommer, Freitags bis Sonntags ab 20 Uhr sowie vor einem gesetzlichen Feiertag.
"Wir sind jetzt an einem entscheidenden Punkt, ob wir die Verbreitung des Coronavirus weiter eindämmen können oder sich das Virus unkontrolliert ausbreitet, was dann wesentlich drastischere Maßnahmen nach sich ziehen würde", erklären Oberbürgermeister Andreas Starke und Bürgermeister Jonas Glüsenkamp in der Mitteilung.
Erweiterte Maskenpflicht: Diese Gebiete kommen hinzu
In der Bamberger Innenstadt gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Zu den bisherigen Gebieten an denen eine Maske getragen werden muss, kommen jetzt weitere hinzu. Dazu gehören die Luitpoldstraße, ab der Ludwigstraße bis zur Einmündung Obere Königstraße, sowie die Obere Königstraße selbst, ab der Einmündung Luitpoldstraße bis zur Kettenbrückstraße.
Hier gilt in Bamberg die Maskenpflicht.