Das Landgericht Bamberg hat den ehemaligen Chefarzt unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Update: Das Urteil im Chefarztprozess ist gefallen
Im Chefarztprozess vor dem Landgericht Bamberg ist der Angeklagte Heinz W. zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Damit liegt das Urteil gegen den Chefarzt im Strafmaß zwischen den Plädoyers, die einerseits die Höchststrafe von 15 Jahren und andererseits Freispruch forderten. Das Gericht gab der Anklage in weiten Teilen recht und sprach eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten aus.
Außerdem darf Heinz W. fünf Jahre lang nicht mehr als Arzt arbeiten. Er trägt zudem die Kosten des Verfahrens.
Auf der Anklagebank der Gefäßmediziner Heinz W. (51), ein Mann, der bis zum Ende gegen die Missbrauchsvorwürfe ankämpfte. W. sieht sich als Opfer einer Vorverurteilung durch Ermittlungsbehörden und Medien. Stets beteuerte er, dass sein Interesse am Unterleib der zwölf Nebenklägerinnen rein medizinischer Natur sei.
Das Urteil im
Chefarztprozess, einem der größten Prozesse der Bamberger Justizgeschichte, wurde mit Spannung erwartet: Eineinhalb Jahre lang machte sich die Zweite Strafkammer des Landgerichts in Bamberg auf die Suche nach der Wahrheit, an 70 Verhandlungstagen wurden Zeugen gehört, Anträge gestellt, Beweismittel gesichtet.
Urteil: Höchststrafe oder Freispruch
Die Staatsanwaltschaft sieht das komplett anders: Sie hat W. der schweren Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" sowie sexueller Nötigung bezichtigt, wie es in der Anklageschrift heißt. Darin ist ebenfalls ausgeführt, warum: Der Angeklagte soll von 2008 bis 2014 Patientinnen und Klinik-Mitarbeiterinnen im Alter von 17 bis 28 Jahren ohne deren Einverständnis betäubt haben, um "sexuelle Handlungen zur Befriedigung seiner sexuellen Wünsche" durchzuführen.
"Außerdem darf Heinz W. fünf Jahre lang nicht mehr als Arzt arbeiten." Während der Zeit sitzt er ja eh im Knast. Der Wahnsinn. Ein verurteilter "Schwerer Vergewaltiger" darf nach 5 Jahren wieder als Arzt arbeiten? In einer anderen Stadt, unter anderem Namen wieder auf Frauen losgelassen werden. Geht's noch???
Zur Info: das Berufsverbot gilt erst ab der Haftentlassung.
Da er jedoch schon 2 Jahre in U-Haft sitzt kann er bei guter Führung schon nach 3 Jahren aus der Strafhaft entlassen werden, vorausgesetzt natürlich es gibt keine Revision.
7 Jahre 9 Monate Nach 5 Jahren ist der Grusel-Doc wieder da. Jetzt hat er Zeit als Frauenarzt umzuschulen.
Sieben Jahre und neun Monate nur?
Ich hatte auf mehr gehofft. Naja, vielleicht gibt´s ja bei der Revision noch einen Nachschlag. Und fünf Jahre Berufsverbot? Ein Witz! Dann ist er 61 Jahre und kann als "Berater" sich noch eine goldenes Näschen verdienen.
... Einfach unglaublich dieses Urteil. Der Angeklagte zeigte keinerlei Reue, keine Entschuldigung gegenüber den vergewaltigten und mißbrauchten Frauen. Er beharrte bis zuletzt auf die mit Lügen gespickte Verteidigungsstrategie seiner Anwälte, obwohl die Beweislast erdrückend war. Und dann darf dieses kriminelle and abartige Schw... in fünf Jahren wieder praktizieren ... in was für einem Rechtsstaat leben wir eigentlich?!