Die große Strafkammer des Landgerichts Bamberg berät im Moment einen Antrag der Verteidigung von Heinz W., Der ehemalige Chefarzt der Gefäßmedizin am Klinikum Bamberg steht wegen Vergewaltigung und Körperverletzung seit April vor Gericht.
Ist der Gutachter im Missbrauchs-Prozess gegen den früheren Bamberger Chefarzt Heinz W. befangen? Um diese Frage sollte sich das Landgericht am Dienstag um 9 Uhr in der Verhandlung kümmern.
Doch die Entscheidung dazu soll erst ab 14 Uhr verkündet werden. Gerichtssprecher Leander Brößler erklärt: "Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss die gesamte Kammer des Landgerichts - also die hauptberuflichen Richter wie auch die Schöffen - dies entscheiden."
Eine stressige Aufgabe. Denn die Schöffen müssen bis 14 Uhr das 100-seitige Gutachten des Sachverständigen Dieter Patzelt lesen, da sie an sich keine Akteneinsicht nehmen. Das umstrittene Gutachten untersucht, welche Motive dazu führten, dass Heinz W. Bilder von nackten Frauen anfertigte, die er vorher mutmaßlich betäubt haben soll.
Die Verteidiger des Ex-Chefarztes am Klinikum werfen dagegen dem Sachverständigen mangelndes Fachwissen im Bereich Gefäßerkrankungen vor. Er unterstelle dem Angeklagten allzu rasch sexuelle Motive anstatt alternative Hypothesen gelten lasse.
Prozessbeteiligte befürchten jetzt, dass die Chefarzt-Anwälte nun auch einen Befangenheits-Antrag gegen Richter Schmidt stellen. Und zwar für den Fall, wenn er am Sachverständigen Patzelt und dessen Gutachten festhalten sollte.
Die Staatsanwaltschaft wirft Heinz W. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung in zahlreichen Fällen vor. Im Bamberger Klinikum soll er Patientinnen ruhiggestellt und sich an ihnen vergangen haben. Der Mediziner dagegen beteuert bislang vehement, aus rein medizinischen Gründen gehandelt zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.
sondern ein fairer Prozess, wie er vor deutschen Gerichten zu führen ist. Da gilt es, die Schuld des Angeklagten zu beweisen. Der kann und darf alle ihm zustehenden Rechte nach deutschem Recht zu seiner Verteidigung in Anspruch nehmen. Wer „kurzen Prozess" z. B. machen will, sollte daran denken, dass er rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft setzt. Das geht nicht. Für manche ist das schwer zu begreifen, ist aber so.
Bei allem Respekt der Justiz gegenüber. Wer wird denn hier vorgeführt ?
Man braucht sich nicht wundern das ganze Banden Deutschland als Spielfeld nutzen.
Dieser Prozeß wird langsam zur Lachnummer. Am Ende sind noch Staatsanwaltschaft und Medien Schuld. ??
...das in diesem Prozeß einzig und allein die Verteidigung des Angeklagten agiert und die Staatsanwaltschaft nur reagiert und das wirft, egal ob er schuld ist oder nicht, ein fades Bild auf diesen Prozeß.
Man bekommt das Gefühl das der Angeklagte auf Grund seiner gesellschaftlichen Stellung mit einem blauen Auge davon kommt, obwohl vieles bewiesen ist.
wahrscheinlich vor einer Rumpel-Kammer...
Wenn die Frage, ob der Gutachter befangen ist, von der Kammer zu klären ist, dann ist es logisch, dass dies der Vorsitzende Richter Schmidt mit seinen Berufs- und Laienrichtern zu tun hat und nicht allein entscheiden kann.
Das bedeutet, dass kein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt werden kann, sondern ein solcher Antrag gegen die ganze Kammer gerichtet sein muss.
Dann kann unter Umständen der ganze Prozess noch einmal an einer anderen Kammer erforderlich werden.