Chefarzt-Prozess: Kammer berät über Befangenheit

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Heinz W. (Mitte) mit seinen Verteidigern. Foto: FT-Archiv/Matthias Hoch
Heinz W. (Mitte) mit seinen Verteidigern.  Foto: FT-Archiv/Matthias Hoch

Die große Strafkammer des Landgerichts Bamberg berät im Moment einen Antrag der Verteidigung von Heinz W., Der ehemalige Chefarzt der Gefäßmedizin am Klinikum Bamberg steht wegen Vergewaltigung und Körperverletzung seit April vor Gericht.

Ist der Gutachter im Missbrauchs-Prozess gegen den früheren Bamberger Chefarzt Heinz W. befangen? Um diese Frage sollte sich das Landgericht am Dienstag um 9 Uhr in der Verhandlung kümmern.

Doch die Entscheidung dazu soll erst ab 14 Uhr verkündet werden. Gerichtssprecher Leander Brößler erklärt: "Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss die gesamte Kammer des Landgerichts - also die hauptberuflichen Richter wie auch die Schöffen - dies entscheiden."

Eine stressige Aufgabe. Denn die Schöffen müssen bis 14 Uhr das 100-seitige Gutachten des Sachverständigen Dieter Patzelt lesen, da sie an sich keine Akteneinsicht nehmen. Das umstrittene Gutachten untersucht, welche Motive dazu führten, dass Heinz W. Bilder von nackten Frauen anfertigte, die er vorher mutmaßlich betäubt haben soll.

Die Verteidiger des Ex-Chefarztes am Klinikum werfen dagegen dem Sachverständigen mangelndes Fachwissen im Bereich Gefäßerkrankungen vor. Er unterstelle dem Angeklagten allzu rasch sexuelle Motive anstatt alternative Hypothesen gelten lasse.

Prozessbeteiligte befürchten jetzt, dass die Chefarzt-Anwälte nun auch einen Befangenheits-Antrag gegen Richter Schmidt stellen. Und zwar für den Fall, wenn er am Sachverständigen Patzelt und dessen Gutachten festhalten sollte.

Die Staatsanwaltschaft wirft Heinz W. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung in zahlreichen Fällen vor. Im Bamberger Klinikum soll er Patientinnen ruhiggestellt und sich an ihnen vergangen haben. Der Mediziner dagegen beteuert bislang vehement, aus rein medizinischen Gründen gehandelt zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.