Boom bei Kleinen Waffenscheinen im Kreis Bamberg

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Die Anzahl der neu ausgestellten Kleinen Waffenscheine im Landkreis Bamberg war 2016 so außergewöhnlich hoch, dass der Balken ganz rechts erst außerhalb des Bildrahmens endet: Mehr als 750 Genehmigungen für Schreckschusswaffen stellte die Behörde im vergangenen Jahr aus. Foto: Jens Büttner/dpa(Archiv)
Die Anzahl der neu ausgestellten Kleinen Waffenscheine im Landkreis Bamberg war 2016 so außergewöhnlich hoch, dass der Balken ganz rechts erst außerhalb des Bildrahmens endet: Mehr als 750 Genehmigungen für Schreckschusswaffen stellte die Behörde im vergangenen Jahr aus. Foto: Jens Büttner/dpa(Archiv)

Im Landkreis Bamberg haben 2016 so viele Bürger wie noch nie eine Genehmigung für Schreckschusspistolen beantragt. Damit steigen auch die Gefahren.

Erst am vergangenen Wochenende hat sich gezeigt, wie gefährlich der leichtsinnige Umgang mit einer Waffe sein kann: Ein 58-jähriger Schweinfurter hatte sich am Küchentisch vor den Augen seiner Tochter eine Schreckschusspistole an den Kopf gehalten und abgedrückt - angeblich im Scherz und im Glauben, dass die Pistole nicht geladen war.

War sie aber. So landete die Geschichte im Polizeibericht: Der Mann hat sich durch diesen "Scherz" in Schweinfurt schwerste Halsverletzungen zugezogen, steht dort zu lesen.

Der Familienvater soll den sogenannten Kleinen Waffenschein erst vor kurzem erhalten und sich wenige Tage vor dem Zwischenfall die Schreckschusspistole zugelegt haben. Ohne, dass er offenbar die Gefährlichkeit einer solchen Waffe einschätzen konnte.


Über 1600 Kleine Waffenscheine

Vor diesem Hintergrund lesen sich die folgenden Zahlen besonders Besorgnis erregend: Denn nachdem es bereits 2015 einen deutlichen Anstieg bei den Kleinen Waffenscheinen in Stadt und Landkreis Bamberg gegeben hatte, blieb die Verunsicherung durch Anschläge wie in Berlin und diffuse Ängste vor Bedrohungen offensichtlich auch 2016 hoch. Vor allem im Landkreis hat sich die Zahl der Dokumente, die zum Führen von Schreckschusswaffen berechtigen, explosionsartig entwickelt: Die 2016 ausgestellten Scheine haben sich gegenüber 2015 versiebenfacht.

Insgesamt über 750 Kleine Waffenscheine stellte das Landratsamt im vergangenen Jahr aus. Somit stieg die Gesamtzahl auf knapp 1600, gegenüber gut 730 im Jahr 2015. Im Stadtgebiet wurden ebenso mehr solcher Genehmigungen erteilt: Rund 170 waren es 2016, die Zahl hat sich gegenüber 2015 fast verdreifacht. Und die Nachfrage bleibt hoch: Im Januar hat das Landratsamt bereits 56 Kleine Waffenscheine ausgestellt. Allerdings waren es im Januar 2016 noch mehr als doppelt so viele.


Lieber Konfrontation meiden

Alles legal und erlaubt, doch welche Gefahr schlummert in der Entwicklung? Zwar gab es für die Polizei im Landkreis bisher keine Probleme mit Schreckschusswaffen: Im Jahr 2015 und 2016 hat es laut Auskunft der Inspektion Bamberg-Land nicht mal eine Handvoll Fälle gegeben, bei denen es um Schreckschusswaffen gegangen sei, dennoch beobachten die Beamten das Ganze mit Sorge.

Markus Dotterweich, Sprecher der Polizeiinspektion Bamberg-Land, warnt: "Die Waffe beschützt einen nicht. Eine solche Schreckschusspistole kann sogar eher zur Eskalation beitragen." Stattdessen rät der Hauptkommissar dazu, in Gefahrensituationen den Rückzug zu wählen und die Polizei zu rufen. "Konfrontation meiden", appelliert Dotterweich.

Es komme bei Kontrollen zwar vor, dass jemand eine Schreckschusspistole dabei habe, was bei korrektem Verhalten kein Problem darstelle. Aber: "Wenn jemand die Waffe so führt, dass er regelmäßig für Aufsehen sorgt, gibt es Möglichkeiten, diese wieder einzuziehen", so Dotterweich. Und somit auch den Kleinen Waffenschein abzunehmen.

Bei dem 58-Jährigen, der in Schweinfurt mit einer Schreckschusspistole an seinem Kopf hantiert hat, war dies so. Nachdem der Mann sich in den Hals schoss, musste er mit nicht lebensgefährlichen Verletzungen in einer Klinik behandelt werden. Seine Waffe sowie sein Kleiner Waffenschein wurde ihm unmittelbar nach dem Unfall von der Polizei "zur Gefahrenabwehr" abgenommen. Auch die Behörden wurden über den Vorfall informiert.
Der Familienvater solle möglichst nicht mehr in den Besitz einer Schusswaffe gelangen können, heißt es von der Polizei.


Kleiner Waffenschein

Erlaubnis Der Kleine Waffenschein ist die unbefristete Erlaubnis zum verdeckten Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die Gebühren liegen bei 50 Euro.

Eignung Wer einen Kleinen Waffenschein bei der Behörde beantragt, muss mind. 18 Jahre alt sein. Bei Antragstellung wird Eignung und Zuverlässigkeit der Person überprüft. Beispielsweise, ob jemand vorbestraft oder alkoholabhängig ist.

Einschränkung Führt jemand eine solche Waffe ohne Erlaubnis mit sich, ist das eine Straftat. Es droht eine Gefängnisstrafe. Auch das Schießen in der Öffentlichkeit ist selbst mit Kleinem Waffenschein verboten. Ausnahme: Notwehr.