32-Jähriger "high", mit verbotenen Waffen und unsicherem Lkw auf A70 unterwegs - Polizei fallen zahlreiche Probleme in Auge

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Bei der Kontrolle eines Lkw auf der A70 im Landkreis Bamberg stellte die Polizei gleich mehrere Verstöße fest, trotz derer der Fahrer auf der Autobahn unterwegs war. Nun erwartet ihn ein Straf- und ein Bußgeldverfahren.

Beamten der Schwerlastkontrollgruppe fiel am Mittwochnachmittag (19. April 2023) ein Lkw auf, der auf der A70 bei Stadelhofen in Richtung Bayreuth fuhr und im Überholverbot am Würgauer Berg unerlaubt überholte. Bei der Kontrolle des 32-jährigen Fahrers fielen sehr schnell zahlreiche Probleme ins Auge. Der Lkw selbst hielt der technischen Überprüfung nicht stand, da alle Reifen auf der rechten Seite erhebliche Schäden mit tiefen Einstichen und Rissen an den Karkassen verkehrsgefährdend waren.

Laut Verkehrspolizeiinspektion Bamberg hatte der Fahrer außerdem mehrmals die erlaubte Geschwindigkeit mit Spitzenwerten von 105 km/h erheblich überschritten und zeigte mehrere drogentypische Auffälligkeiten. Obwohl er zunächst einen Drogenkonsum leugnete, versuchte er eine Blutentnahme durch einen freiwilligen Drogentest zu vermeiden. Es gelang ihm jedoch nicht, die Polizisten von seiner Nüchternheit zu überzeugen, weil der Test positiv auf THC anschlug. Erst dann gab er einen vergangenen Drogenkonsum zu.

Mit mehreren Verstößen auf A70 - Verfahren gegen Lkw-Fahrer

Anschließend wurde eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt bis zu seiner "Ausnüchterung" und Behebung der Fahrzeugmängel unterbunden, wie die Polizei mitteilte. Bei Durchsuchungen fanden die Beamten zusätzlich noch jeweils ein verbotenes Messer (Springmesser und überlange Klingen) im Führerhaus und in der getragenen Jackentasche des Fahrers auf, die dann sichergestellt wurden.

Der Mann muss sich nun in Strafverfahren wegen des zu unterstellenden Drogenbesitzes und zwei Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten. Des Weiteren erwartet ihn noch ein Bußgeldverfahren mit Fahrverbot wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss und wegen zahlreicher Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und das Fahrpersonalgesetz. Da er keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, musste er zudem auch eine Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Strafen im Voraus leisten.

Vorschaubild: © Jonas Güttler/dpa/Symbolbild