Wenn es um den Schutz von Feldgehölzen oder Gewässerrandstreifen geht, dann sind Bayerns Bauern aber direkt angesprochen. "Wegränder brauchen einen besseren rechtlichen Schutz", fordert LBV-Chef Schäffer. "Normalerweise pflügt der Landwirt nicht weiter, als sein Markstein steht", setzt dem BBV-Bezirkspräsident Greif entgegen. Das "Rauspflügen" geschehe nur, "weil er seine Grenzen sauber halten möchte". Überhaupt sind dem BBV solche Vorgaben ein Dorn im Auge. "Ich finde Freiwilligkeit wesentlich besser, als so etwas zur Pflicht zu machen", sagt Greif.
"Dass nicht bis an den Gewässerrand geackert wird, damit nichts eingeschwemmt wird, sollte eigentlich selbstverständlich sein", sagt Schäffer. Anderswo sei das längst Gesetz. "15 Bundesländer haben das. Wir haben es nicht." Freiwillig passiere da leider gar nichts.
Von innen nach außen mähen
Die Wiese für eine bessere Fluchtmöglichkeit nicht ganz junger Wildtiere von innen nach außen zu mähen, ist längst Gesetz. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings nicht in Bayern, sondern in Nordrhein-Westfalen, wo der Gesetzgeber die Bitte der Jägerschaft umgesetzt hat. Auch dies fordert das Volksbegehren.
Nicht groß auswirken für die Landwirte wird sich der vom Volksbegehren gewünschte Art. 23 a im Naturschutzgesetz, der den Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten verbietet. Denn intensiv genutzte land- und fischereiwirtschaftliche Flächen sind hier ausgenommen. "Das ist keines unserer Hauptthemen", sagt Schäffer. Wichtig sind den Volksbegehren-Initiatoren dagegen das Schaffen eines Biotopverbunds und der Schutz von Dauergrünland, das künftig nur in Ausnahmefällen und mit Ausgleichsmaßnahmen umgewandelt werden dürfte.
"Wir sehen, dass wir dauernd Grünland verlieren, und dass das Grünland, das noch da ist, ganz intensiv bewirtschaftet wird, also mehrmals gemäht und immer wieder gedüngt wird", erklärt Schäffer. "Solche Flächen sind für die Artenvielfalt nicht wertvoller als ein Maisfeld."
Volksbegehren: Die Chance für Bayerns Bürger
Es ist nicht das erste Mal, dass die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖPD) Bayern ein Volksbegehren initiiert. Die kleine schlagkräftige Partei, die bei der jüngsten Landtagswahl gerade einmal auf 1,6 Prozent der Wählerstimmen kam und deshalb im Landtag und auch bundesweit nach wie vor keine Rolle spielt, machte vor knapp zehn Jahren von sich reden. Ihr Volksbegehren zum Nichtraucherschutz war erfolgreich, und der spätere Volksentscheid sorgte für ein Rauchverbot in Gaststätten, Kneipen, Bierzelten und öffentlichen Gebäuden.
So ein Volksbegehren ist eine Chance für Bayerns Bürger. Denn normalerweise bringen Landtag oder Staatsregierung Gesetzesinitiativen auf den Weg. Über das Volksbegehren ist dies auch Stimmberechtigten möglich, sofern sie andere für ihr Vorhaben begeistern und genügend Unterschriften dafür sammeln können.
In einer ersten Stufe müssen 25 000 Unterschriften zusammenkommen. Diese werden dann dem bayerischen Innenministerium vorgelegt, das über die Zulassung des Volksbegehrens entscheidet. Eine hohe Hürde, denn viele Initiativen scheitern bereits an dieser Stelle. Etwa im vergangenen Jahr das Volksbegehren gegen den Flächenfraß in Bayern. Im Streitfall muss das Gericht entscheiden - und der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte in diesem Fall rechtliche Bedenken.
Das aktuelle Volksbegehren hat diese Hürde schon hinter sich. Jetzt geht es darum, dass sich vom 31. Januar bis 13. Februar mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern für die Unterstützung des Volksbegehrens aussprechen. Gelingt das, kommt es heuer noch zum Volksentscheid, außer der Landtag übernimmt den Gesetzesentwurf unverändert.
In Bayern wurden bisher (seit 1946) 20 Volksbegehren und 19 Volksentscheide durchgeführt.
Schade nur, dass immer mehr Hausbesitzer lieber einen grünen Rasen mit grüner Hecke und Steine in ihrem Grundstück haben, statt etwas blühendes um ihr Haus herum.