Bamberger Richter ersparen krankem Mann die Unterbringung

1 Min
Knapp ein Jahr ist der Vorfall am Georgendamm her, der nun juristisch aufgearbeitet ist. Foto: Ronald Rinklef
Knapp ein Jahr ist der Vorfall am Georgendamm her, der nun juristisch aufgearbeitet ist. Foto: Ronald Rinklef

Ein psychisch kranker Mann muss weder ins Gefängnis noch in die Psychiatrie. Er ist nicht schuldfähig, nach Ansicht der Bamberger Richter aber auch keine Gefahr für Dritte.

Zum zweiten Mal in dieser Woche ging vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts ein so genanntes Sicherungsverfahren zu Ende. Die Richter hatten es in beiden Fällen mit Männern zu tun, die wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig sind.

Im Kern ging es um die Frage, ob sie eine potenzielle Gefahr für Dritte darstellen und untergebracht werden müssen.

Die Antworten der Kammer fielen denkbar konträr aus. Schickte sie am Dienstag einen früheren Profi-Boxer in die Psychiatrie, weil er auf der Oberen Brücke einen arglosen Studenten halb tot geschlagen hatte, so verließ am Donnerstag der andere Beschuldigte das Gericht als freier Mann.

Es handelt sich um Markus P.
(Name von der Redaktion geändert), der am 7. Oktober 2013 vor der Turnhalle am Georgendamm einen türkischen Familienvater beleidigt, bedroht und beschimpft hat.

"Die Situation war nicht harmlos", sagte Vorsitzender Richter Manfred Schmidt. Man habe im Verfahren erlebt, wie sehr der Geschädigte und seine Frau heute noch davon beeinträchtigt seien.

Eine Unterbringung des 37-Jährigen hielt die Kammer aber trotzdem für nicht verhältnismäßig. Anders als Staatsanwalt Matthias Kröner glauben die Richter nicht, dass von P. weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind.

Teppichmesser nicht in Gebrauch

So hielten sie ihm zu Gute, dass er im konkreten Fall zwar ein Teppichmesser in der Hand hielt, es aber, zum Glück für alle Beteiligten, nicht einsetzte; nach Zeugenaussagen wäre es ihm möglich gewesen, auf den anderen einzustechen. P. sei zudem Jahre lang nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten, obwohl er sich immer wieder ohne Arbeit und Wohnung durchschlug.

Vor allem gestanden die Richter ihm ein Motiv für den 7. Oktober 2013 zu: Er hatte am selben Tag eine Auseinandersetzung mit einem nicht näher bekannten Türken. Die Schlägerei war nie angezeigt worden, weshalb die Ermittler sie für eine Ausrede von P. hielten.
Ausgerechnet das türkische Ehepaar, dem er später so übel mitspielen sollte, war zufällig Zeuge des Streits in der Altstadt geworden und berichtete davon jetzt in der Verhandlung: weil es in dem Mann, der sie beleidigte, einen der Kontrahenten erkannt hatte.

Ein quasi vorsorgliches Wegsperren P.s kam für die Kammer nicht in Frage. "Die Unterbringung ist eine Maßregel, die nicht leichtfertig verhängt werden darf", betonte der Vorsitzende Richter. Er pflichtete zugleich dem Verteidiger Thomas Drehsen bei, der zu bedenken gegeben hatte, dass es im Leben nie eine völlige Sicherheit geben könne.