Auf einem Parkplatz im Norden Baden-Württembergs geraten zwei Jugendliche mit zwei Kindern in Streit. Als die Kinder mit Fahrrad und Tretroller wegfahren, setzen sich die beiden Älteren in ein Auto und geben Gas. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.
Update vom 12.09.2025, 11.22 Uhr: 18-Jähriger fährt Kind tot - Ermittlungen wegen Totschlags
Nach einem Streit auf einem Parkplatz im baden-württembergischen Niedernhall bei dem ein 18-Jähriger einen zwölfjährigen Jungen mit einem Auto verfolgt, angefahren und tödlich verletzt haben soll, wirft die Staatsanwaltschaft dem mutmaßlichen Täter Totschlag vor. Das teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Ob es sich bei der Tat am Donnerstagabend (11. September 2025) auch um Mord handeln könnte, sei noch Gegenstand der Ermittlungen.
Der Verdächtige soll noch am Freitag einem Haftrichter am Amtsgericht Heilbronn vorgeführt werden. Man nehme an, dass dieser den beantragten Haftbefehl in Vollzug setzen werde, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Weitere Einzelheiten zu dem 18-Jährigen nannte die Sprecherin zunächst nicht. Sowohl die Staatsangehörigkeit des Verdächtigen als auch die Fragen, ob sich Opfer und Täter kannten und ob der junge Mann einen Führerschein besaß, seien noch Bestandteil der Ermittlungen.
Gibt es Zeugen?
Eine halbe Stunde vor Geschäftsschluss soll der 18-Jährige im Beisein seines zwei Jahre jüngeren Freundes mit dem Zwölfjährigen und seinem ein Jahr älteren Freund auf einem Supermarktparkplatz in einen Streit geraten sein. Worum es dabei ging und was den 18-Jährigen so in Rage gebracht haben könnte, war zunächst unklar.
Hoffnungen setzen die Ermittler auf die Aussagen von Zeugen, die noch befragt werden. Da der Supermarkt am Abend planmäßig erst eine halbe Stunde später hätte schließen sollen, könnte der Streit von anderen gehört worden sein. Ein Sachverständiger untersuchte den Tatort bereits am Donnerstagabend und soll ein Gutachten zum genauen Ablauf der Tat erstellen.
Unklar ist bisher, ob sich der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten. Auch die Nationalität des 18-Jährigen wurde von der Polizei zunächst nicht genannt. Die Filialleitung des Supermarktes in Niederhall äußerte sich zunächst nicht dazu, ob sich zum Zeitpunkt des Vorfalls Kunden auf dem Parkplatz am Gebäude aufhielten.
Bei Heranwachsenden müssen Richter entscheiden
Mit 18 Jahren zählt ein Angeklagter in Deutschland rechtlich noch zu den sogenannten Heranwachsenden. Bei ihnen entscheidet das Gericht, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Maßgeblich ist, ob der Täter in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen ähnelt oder ob die Tat als typisch jugendlich gilt.