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Bamberg: War der X-Post zu Faeser Verleumdung? - Urteil gefallen


Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa

Bamberg, Mittwoch, 14. Januar 2026

Das Bamberger Landesgericht hat darüber entschieden, ob ein manipuliertes Foto von Nancy Faeser diffamierend oder von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Der Angeklagte David Bendels (links) im Bamberger Sitzungssaal neben seinem Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau.


Im Berufungsverfahren zu einem Post über die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser wurde der Chefredakteur des rechten Onlineportals Deutschland-Kurier am Mittwoch (14. Januar 2026) vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. Das Landgericht Bamberg hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg vom vergangenen April aufgehoben.

Das Amtsgericht Bamberg hatte den beschuldigten David Bendels damals wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Gegen das Urteil legte Bendels Berufung ein - daher wurde der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Durch Meinungsfreiheit gedeckt - Bamberger Landgericht zu Faeser-Meme

Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Sebastian Dicker, sagte, der Post sei im Gesamtkontext gesehen durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah das so: Der Beitrag sei eine Meinungsäußerung, "jedenfalls keine Schmähkritik", sagte Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer.

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Er hatte wie auch die drei Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch und Aufhebung des Amtsgerichtsurteils plädiert. Nach Auffassung des Landgerichts ist der Post weder verleumdend noch ehrverletzend oder beleidigend. Auch hanebüchene Äußerungen wie die, dass eine Bundesministerin die Meinungsfreiheit hasse, seien von der Meinungsfreiheit selbst gedeckt.

 Kritik an der Macht sei der Kern der Meinungsfreiheit in einem Rechtsstaat, sagte Verteidiger Peter Richter. Bendels weiterer Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau ergänzte: "Es liegt hier keine Verleumdung vor." Der satirische Charakter der Darstellung sei auf den allerersten Blick zu erkennen gewesen.

Foto von Faeser bearbeitet

Der 40-jährige Bendels bezeichnet den Beitrag als satirisches Meme. Ein Meme ist ein meist witziger oder pointierter Inhalt, der sich schnell im Internet verbreitet. Memes greifen oft aktuelle Themen, Alltagssituationen oder Emotionen auf, die viele Menschen nachvollziehen können.

Bendels hatte nach Überzeugung des Amtsgerichts im Februar 2024 auf dem X-Kanal des Deutschland-Kuriers ein bearbeitetes Bild von Faeser gepostet. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz "Ich hasse die Meinungsfreiheit!" steht.

Dieser Satz wurde nach Ansicht des Gerichts von Bendels auf das Foto eingefügt. Dazu postete der Deutschland-Kurier den Satz "Faeser hasst Meinungsfreiheit!".

Originalbild hatte ernsten Hintergrund

Für den unbefangenen Betrachter sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, hieß es in der Urteilsbegründung des Amtsgerichts. Die Fotomontage stellt aus Sicht des Gerichts eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung dar.

Das Originalbild stammt von einem früheren X-Beitrag des Bundesinnenministeriums. Dort war Faeser mit einem Schild anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen, auf dem der Satz "We remember" ("Wir gedenken") steht.

Wegen des Beitrags hatte Bendels nach Gerichtsangaben zunächst einen Strafbefehl über 210 Tagessätze zu je 50 Euro erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess. 

Ähnliche Fälle in Franken

Im November 2024 wurde ein Mann aus Franken zu einer Geldstrafe von fast 10.000 Euro verurteilt, da er Ex-Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) im Internet beleidigt hatte. Bei einem anderen Franken aus dem Landkreis Haßberge fand zudem eine Hausdurchsuchung statt, weil er den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in einem X-Post als "Schwachkopf" bezeichnet haben soll.

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