Starke hatte erst im vergangenen Jahr einen Strafbefehl erhalten. Die SPD in Bamberg hatte Briefe an Wahlberechtigte in deren Muttersprache versendet und dafür die Adressen und Staatsangehörigkeiten nach eigenen Angaben vom Ordnungsamt bekommen.
Erst kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft Hof zudem einen weiteren Strafbefehl gegen einen oberfränkischen Bürgermeister erlassen. Beim Ersten Bürgermeister der Kleinstadt Selbitz, Stefan Busch, geht es um zu geringe Vergütungen für Gemeindemitarbeiter. Busch legte bereits Einspruch ein, im November soll verhandelt werden.
Erstmeldung vom 28.07.2022: Bamberger Boni-Affäre - Andreas Starke äußert sich zu Strafbefehl
Das Ermittlungsverfahren in der Bamberger Boni-Affäre ist durch Strafbefehlsanträge an das Amtsgericht Hof abgeschlossen worden. Das teilt die Staatsanwaltschaft Hof am Donnerstag (28. Juli 2022) mit.
Diese hatte seit Dezember 2020 in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei Coburg gegen mehrere für die Stadt Bamberg verantwortlich handelnde Personen wegen Verdachts der Untreue ermittelt. Unter anderem Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) sieht sich mit einem Strafbefehl, aber keiner Anklage konfrontiert. Die Stadt hat sich nun dazu geäußert.
Boni-Affäre: 275.000 Euro Schaden für Stadt Bamberg - Geldstrafe für OB Starke
Nach einem Bericht des Kommunalen Prüfungsverbands Bayern soll die Stadt von 2011 bis 2017 unzulässig Überstunden, Zeitzuschläge, Mehrarbeit und Prämien ausgezahlt haben. Das Amtsgericht Hof habe gegen vier Personen Strafbefehlsanträge erlassen, so die Staatsanwaltschaft Hof. Neben Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) seien gegen zwei Referenten und eine weitere mit Personalverantwortung betraute Person Geldstrafen zwischen 9000 und 24.000 Euro verhängt worden.
Die Verantwortlichen hätten einem Beamten und sechs Angestellten pauschale Vergütungen gewährt, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorlagen. Hierdurch sei der Stadt Bamberg ein Schaden in Höhe von rund 275.000 Euro entstanden, so die Presseerklärung weiter. Bei weiteren Fällen der pauschalen Vergütung von Mehrarbeit beziehungsweise Überstunden sei kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt worden. Bei einigen sei von Verjährung ausgegangen und ein Schaden für die Stadt sei darüber hinaus nicht nachzuweisen gewesen.
Die meisten kommunalen Bediensteten hätten tatsächlich Überstunden geleistet, die die Stadt "in strafrechtlich nicht zu beanstandender Weise mittels Pauschalen vergütet hat", schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten können Einspruch gegen die Strafbefehle erheben. In diesem Fall würde das Hauptverfahren mit Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hof öffentlich stattfinden.
"Das bedaure ich sehr": Oberbürgermeister zum zukünftigen Umgang mit der Boni-Affäre
Als Reaktion auf den Strafbefehl erklären der Oberbürgermeister und die beiden betroffenen Referenten der Stadt Bamberg, dass sie zunächst die Begründung analysieren und mit ihren anwaltlichen Vertretungen prüfen wollen. So heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt vom Donnerstag (28. Juli 2022). Nach der Analyse solle über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Ob sein Strafbefehl akzeptiert wird, wolle der Oberbürgermeister davon abhängig machen, was dem Wohl der Stadt dient. Dabei richte er auch den Blick auf seine Mitarbeiter*innen im Rathaus, die durch das Verfahren verunsichert waren. "Das bedaure ich sehr und wir werden über die bereits gezogenen Konsequenzen hinaus weitere Entscheidungen treffen, um aus dem Vorgang zu lernen", so Starke.
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Früher hatten Politiker noch Anstand und hätten zu ihren Fehlern gestanden und die Verantwortung übernommen. Heute wird die eigene Verantwortung einfach wegdiskutiert. Als Jurist auf die 'Empfehlung einer Rechtsanwältin' hinzuweisen ist auch nur ein Ablenkungsmanöver. Der OB kann nicht behaupten, dass er sich seinen Verfehlungen nicht bewusst war, das ist für einen Juristen unglaubwürdig und er schadet damit sich selbst und dazu noch seinem Berufsstand.
Mit anderen köpfen meint er aber nicht seinen!
Die Unschuld hat er ja gepachtet...
Der Stadtkämmerer taucht ja nicht mal mit seinem Namen bei dieser Sauerei auf.
Wir machen weiter so und singen bums fallera!
wie man sieht und des öfteren schon erlebt hat, ist es in der Politik möglich straffällig zu werden, ohne das es Auswirkungen auf die Politikerkarriere hat.
Hätte ich meinen Arbeitgeber so vorsätzlich geschädigt, wäre die fristlose Kündigung mit Klage auf Schadensersatz garantiert gewesen.
Das wird ein OB zweimal verurteilt und bleibt im Amt. Erschwerend kommt noch dazu, dass dieser OB sogar selbst Jurist ist. Da ist das was Stieringer getan haben soll, eher eine Lappalie.
Bleibt immer noch die Frage ob die Begünstigten oder die Verantwortlichen den Schaden ersetzen? Sonst könnten die Begünstigten einen kleinen Teil der unberechtigten Zahlungen aus Gefälligkeit an den OB geben und für alle Beteiligten wäre es ein 'happpy end' ...