Ab Donnerstag (1. Juli 2021) treten in Bayern weitere Lockerungen in Kraft. Mit dabei ist auch eine gute Nachricht für Gastronomiebetriebe - sie dürfen in Zukunft länger öffnen. Die Freude darüber ist in Bamberg groß.
Längere Öffnungszeiten in der Gastronomie: In der Kabinettssitzung am Dienstag (29. Juni 2021) hat die bayerische Staatsregierung die geltenden Corona-Regelungen um vier Wochen verlängert. Trotzdem gibt es einige Lockerungen - auch für die Gastronomie.
In der Pressemitteilung zur Kabinettssitzung am Dienstag (29. Juni 2021) heißt es, die geltende 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werde bis zum 28. Juli 2021 verlängert. Lockerungen gibt es ab Donnerstag (1. Juli 2021) trotzdem. So heißt es: "Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 1:00 Uhr (bisher 24:00 Uhr) zur Verfügung gestellt werden."
Gastronomie in Bamberg künftig bis 1 Uhr geöffnet
Keine Frage, dass diese Nachricht die Gastronomen freut. So beispielsweise Linda Le, Geschäftsführerin des Kawenzmann in Bamberg: "Auch wenn es kleine Schritte sind, sind es wenigstens Schritte". Nachdem eineinhalb Jahre kaum etwas passiert sei, freue sie sich persönlich "mega" darüber. "Wir würden gerne die Nächte wieder füllen", erklärt Le. Auch für ihre Mitarbeiter sei sie froh, dass sie wieder einigermaßen normal arbeiten können. Trotz der längeren Öffnungszeiten gelten weiterhin Maskenpflicht, die Kontaktdatenerfassung sowie ein Abstandsgebot.
Florian Müller, Geschäftsführer des Ahörnla im Sand, ist ähnlicher Meinung: "Wir freuen uns darüber. Es ist ein Stück Rückkehr zur Normalität." Noch besser hätte man aber eine Ausweitung der Sperrstunde bis 2 Uhr gefunden, "um den Druck von den Anwohnern zu nehmen".
Schließlich passiere es momentan häufig, dass die Menschen nach der Sperrstunde noch auf den Straßen weiterfeiern. "Uns wäre es lieber die Leute feiern bei uns im Lokal", erklärt Müller. Dort gebe es schließlich funktionierende Hygienekonzepte. Müller erklärt außerdem, dass die erweiterte Öffnungszeit bis 1 Uhr in der Regel nur im Innenbereich greift, so auch im Ahörnla. Der Ausschank auf den Freischankflächen im Außenbereich sei auch vor Corona in den meisten Fällen von der Stadt Bamberg auf 24 Uhr beschränkt.
"Ein Stück Rückkehr zur Normalität": Freistaat lockert Sperrstunde
Die 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung greift bereits seit Anfang Juni. Sie besagt, dass gastronomische Angebote sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen unter gewissen Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Ausgenommen sind "erlaubnisbedürftige reine Schankwirtschaften", diese dürfen aktuell "nur unter freiem Himmel öffnen", heißt es im Gesetzestext. Wo hier die Grenze gezogen werde, könne man nicht pauschal sagen, erklärt Steffen Schützwohl, Pressesprecher der Stadt Bamberg.
Das in der Bamberger Innenstadt geltende To-Go- und Alkoholkonsumverbot würde die neuen Öffnungszeiten im Übrigen nicht berühren. Schützwohl erklärt, dass der Ausschank innerhalb der Gastronomie und auf deren Freiflächen hier von Anfang an nicht eingeschlossen war. Es gehe ausschließlich um den To-Go-Verkauf und den Konsum auf den Straßen nach 22 Uhr.