An Allerheiligen und Allerseelen gibt es besondere Regelungen für die Friedhöfe in Bamberg.
                           
          
           
   
          An Allerheiligen (Samstag, 1. November 2025) und Allerseelen (Sonntag, 2. November 2025) gilt auf den Bamberger Friedhöfen Folgendes:
       
- Die Friedhöfe sind am 1. November 2025 von 6 Uhr bis 18 Uhr und am 2. November 2025 von 7 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
- An diesen Tagen sind gewerbliche Arbeiten nicht erlaubt. Lieferfahrzeuge müssen vor 8.30 Uhr die Friedhöfe wieder verlassen haben. Alle Flächen sind von Fahrzeugen und Handwerksgeräten freizuhalten. Gewerbliche Arbeiten an Grabstätten können erst wieder ab dem 3. November 2025 erfolgen.
- Abfälle und Abraum sind – wie auch sonst üblich – in die dafür vorgesehenen Behälter und Mulden zu geben. Wege und Grabzwischenräume sind von Abfällen jeder Art freizuhalten.
- Fahrräder dürfen an Allerheiligen und Allerseelen nicht mit in die Friedhöfe genommen werden. Es wird darum gebeten, die Fahrradabstellplätze zu benutzen.
Ab Montag (3. November 2025) gelten dann die Öffnungs- und Schließzeiten für die Wintermonate. Diese sind von 8.30 Uhr bis 17 Uhr.
                    Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 
Vorschaubild: © Stadt Bamberg, Sonja Seufferth