Zu viele Plakate am Ostring in Bad Kissingen?

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Mehrere Plakate hängen am Ostring übereinander. Nicht jedem gefällt das. Foto: Sandro Wegmann
Mehrere Plakate hängen am Ostring übereinander. Nicht jedem gefällt das.  Foto: Sandro Wegmann

Der Wahlkampf geht jetzt in die heiße Phase. Das wird nicht nur im Fernsehen, sondern auch am Straßenrand sichtbar. Manche stören sich daran. Berechtigt?

Gestern stand ein Herr in unserer Redaktion und beschwerte sich. Darüber, dass am Ostring in Bad Kissingen zu viele Wahlplakate hängen. Er sei richtig vom Verkehr abgelenkt worden. Glücklicherweise blieb das ohne Folgen. Doch ist das eigentlich schon mal passiert, ein Unfall wegen Wahlwerbung? "Nein", sagt Lothar Manger, Verkehrsexperte in der Bad Kissinger Polizeiinspektion. Schließlich gebe es entsprechende Regeln.

"Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten", sagt er. Und somit auch die Wahlwerbung. Innerhalb von Städten und Dörfern ist sie zwar erlaubt, darf jedoch nicht verkehrsbehindernd sein. Heißt: Sie darf weder die Sicht auf Ampeln und Verkehrszeichen verdecken, noch die Sicht der Verkehrsteilnehmer behindern - dazu gehören neben Autofahrern auch Fußgänger und Radfahrer. Zudem dürfen Gehwege von Wahlwerbeplakaten nicht eingeengt werden. Laut Manger halten sich die Parteien im Landkreis an diese Regeln. "Falls nicht, rufen wir an und es wird sofort gehandelt", fügt er hinzu.


Keine Obergrenze für Anzahl

Doch wie viele Plakate dürfen eigentlich hängen? "Das Landratsamt hat damit nichts zu tun. Das ist Sache der Kommunen", sagt Lena Pfister, die Sprecherin der Behörde. In der Stadt Bad Kissingen gibt es für die Anzahl der Wahlplakate keine Obergrenze, erklärt Mario Selzer, Mitarbeiter im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Jede Partei darf so viele Wahlplakate im Stadtgebiet anbringen, wie sie möchte - auch an den Laternenmasten am Ostring.

Lediglich an Straßenbestandteilen wie etwa Brücken und deren Pfeilern sowie an Verkehrszeichen und Ampeln darf Wahlwerbung nicht befestigt werden. "Sollte jemand nichtstädtisches Eigentum nutzen wollen, muss er zuvor die Genehmigung des Eigentümers einholen", fügt Selzer hinzu. Als Beispiel dafür nennt er die Schlachthofkreuzung, die dem Bund gehöre. "Hier ist das Staatliche Hochbauamt zu fragen", sagt er. Beschwerden über Wahlwerbung oder wie in diesem Fall, über zu viele Wahlplakate am Ostring, sind bei der Stadtverwaltung nicht bekannt. "Lange hängen sie ja nicht mehr", fügt Selzer hinzu. Denn die Wahlplakate müssen laut Stadtverordnung bis zum 26. September abgenommen sein. "Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, dann entfernen Mitarbeiter der Stadt diese Plakate und stellen die Kosten dafür der jeweiligen Partei in Rechnung", sagt er.

Nicht alle Kommunen des Landkreises haben solche konkreten Festlegungen, bis wann Wahlplakate entfernt sein müssen. So etwa Burkardroth und Bad Bocklet. "Es gab in der Vergangenheit nie Probleme", begründet Gerhard Zeller, der geschäftsführende Beamte im Burkardrother Rathaus. Auch hier gibt es bezüglich der Anzahl der Wahlplakate, die in der Großgemeinde ausgehängt werden dürfen, keine Beschränkung. "Jedoch achten wir darauf, dass die großen Aufsteller an Unfallschwerpunkten außen vor bleiben. Da bieten wir dann Alternativen an", fügt Zeller hinzu. Thomas Beck, Geschäftsführer der Bad Bockleter Verwaltung, stimmt dem zu. "Auch bei uns klappt das mit den Wahlplakaten tadellos."